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Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 18. September 2020, 16:42
von JumperI
JohnB hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 15:47
JumperI hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 15:33
JohnB hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 14:47

Dann hätte das Zusatzschild Lkw (1010-51) unter einem Tempolimit eine andere Bedeutung als unter einem Linksabiegeverbot. Never!
Genau darum geht es doch - um diese AUSNAHMEGENEHMIGUNG:

Nach § 1 der Zwölften Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVO beträgt abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobile bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

Was ist denn daran anzuzweifeln?
Dass Du beständig beschilderte Beschränkungen mit der Ausnahmegenehmigung für die unbeschilderte Beschränkung durcheinanderwirfst.

Du behauptest, was die Geschwindigkeit angeht, wäre ein Womo auf der BAB kein Lkw. Das stimmt nicht. JEDES Geschwindigkeitsschild, das den Zusatz Lkw trägt, gilt (bis auf weiteres) für Womos - auch auf der BAB.

Die Ausnahmegenehmigung, dass die generellen (unbeschilderten) Lkw-80 km/h für Womos auf 100 km/h angehoben sind, ändert an beschilderten Vorgaben nichts.

EoD
Warum gibt es dann die Differenzierung in FZG ü. 3,5 t und Womos ?
Ich zitiere nochmal:
Fahrzeuge der Klasse M sind für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Wohnmobile werden also nicht - wie von Ihnen angenommen - den Lkw zugeordnet.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 18. September 2020, 17:30
von CB-Duo
Hallo,

wenn das so wäre, dann müsste man doch auch nicht nach sechs Jahren, jährlich zum TÜV?

Gruß Reiner

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 18. September 2020, 19:43
von Tourer
Hallo zusammen,

ein Blick in den Bußgeldkatalog bringt Klarheit:
„ Mit einem Wohnmobil über 3,5 t das Zeichen 253 missachtet 100 Euro“
Quelle: https://www.bussgeld-info.de/stvo-wohnmobil/

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 18. September 2020, 20:42
von JumperI
Na schön - einige hier lesen nicht richtig oder wollen es ganz einfach nicht kapieren. Die Ausnahmeregelung bezieht sich ausschließlich auf die Autobahn und KFZ Strasse und ausschließlich auf die Ausnahmeregelung dort bzw. Einstufung als Wohnmobil bei der Zulassung und daraus resultierende Wirksamkeit von erlaubter Höchstgeschwindigkeit und zutreffender Beschilderung.
Nicht auf TÜV Intervalle, nicht auf Überholverbote oder sonst was.
Im übrigen war in meinem Fall von vermeintlicher Geschwindigkeitsüberschreitung nicht das Zeichen 253 angezeigt, sondern ein LKW Symbol mit Achse und Zwillingsreifen von hinten.
Dieses Schild gibt es aber anscheinend offiziell gar nicht bzw. nicht mehr. Es ähnelt dem Zeichen 261 für LKW ü. 3,5 t mit gefährlicher Ladung - hat aber kein Orange und steht alleine.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Mittwoch 7. Oktober 2020, 15:20
von Ayalavfb
Mit meinem Eura bin ich 7 Jahre undmit 4,5 t unbehelligt und ohne Blitzerei oder sonstige Unannehmlichkeiten über die Runden gekommen.

Jetzt habe ich einen Bussgeldanhörung bekommen. Auf der 2-spurigen B 10 bei Stuttgart gilt 80 für PKW und 60 für LKW. Man hat mich mit 86 km/h geblitzt. Mit 26 km/h Überschreitung wäre ja ein Punkt fällig, aber angesichts der aktuellen Diskussion habe ich natürlich gleich den Rechtsschutz eingeschaltet. Der Anwalt hat nach Akteneinsicht die Problematik bestätigt und kümmert sich. Ich werde berichten..... :evil:

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Mittwoch 7. Oktober 2020, 15:28
von Ayalavfb
Mit meinem Eura bin ich 7 Jahre undmit 4,5 t unbehelligt und ohne Blitzerei oder sonstige Unannehmlichkeiten über die Runden gekommen.

Jetzt habe ich einen Bussgeldanhörung bekommen. Auf der 2-spurigen B 10 bei Stuttgart gilt 80 für PKW und 60 für LKW. Man hat mich mit 86 km/h geblitzt. Mit 26 km/h Überschreitung wäre ja ein Punkt fällig, aber angesichts der aktuellen Diskussion habe ich natürlich gleich den Rechtsschutz eingeschaltet. Der Anwalt hat nach Akteneinsicht die Problematik bestätigt und kümmert sich. Ich werde berichten..... :evil:
Im Fahrzeugschein steht ausdrücklich Wohnmobil mit Zulassung zur Personenbeförderung. Müsste also gut ausgehen.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Mittwoch 7. Oktober 2020, 16:00
von JohnB
Tourer hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 19:43 (..)
ein Blick in den Bußgeldkatalog bringt Klarheit:
„ Mit einem Wohnmobil über 3,5 t das Zeichen 253 missachtet 100 Euro“
Quelle: https://www.bussgeld-info.de/stvo-wohnmobil/
Das ist bloß nicht der amtliche BKat. Dort stehen die zitierten Texte nicht. Im BKat gibt es Wort „Wohnmobil“ nicht einmal.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Donnerstag 8. Oktober 2020, 11:10
von JumperI
Ayalavfb hat geschrieben: Mittwoch 7. Oktober 2020, 15:28 Auf der 2-spurigen B 10 bei Stuttgart gilt 80 für PKW und 60 für LKW. Man hat mich mit 86 km/h geblitzt. Mit 26 km/h Überschreitung wäre ja ein Punkt fällig, aber angesichts der aktuellen Diskussion habe ich natürlich gleich den Rechtsschutz eingeschaltet. Der Anwalt hat nach Akteneinsicht die Problematik bestätigt und kümmert sich. Ich werde berichten..... :evil:
Hallo.
Die entscheidende Frage dürfte lauten:
Ist die B 10 dort als Kraftfahrzeugstrasse gekennzeichnet ? - denn nur dann gilt die Ausnahmeregelung, die dich vom LKW unterscheiden würde.
Viel Glück.
Thomas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2020, 15:47
von Ayalavfb
JumperI hat geschrieben: Donnerstag 8. Oktober 2020, 11:10
Ayalavfb hat geschrieben: Mittwoch 7. Oktober 2020, 15:28 Auf der 2-spurigen B 10 bei Stuttgart gilt 80 für PKW und 60 für LKW. Man hat mich mit 86 km/h geblitzt. Mit 26 km/h Überschreitung wäre ja ein Punkt fällig, aber angesichts der aktuellen Diskussion habe ich natürlich gleich den Rechtsschutz eingeschaltet. Der Anwalt hat nach Akteneinsicht die Problematik bestätigt und kümmert sich. Ich werde berichten..... :evil:
Hallo.
Die entscheidende Frage dürfte lauten:
Ist die B 10 dort als Kraftfahrzeugstrasse gekennzeichnet ? - denn nur dann gilt die Ausnahmeregelung, die dich vom LKW unterscheiden würde.
Viel Glück.
Thomas
Hallo Thomas,
habe Deinen Beitrag jetzt erst gelesen. Die B 10 ist eine Bundestrasse, vierspurig mit getrennten Fahrbahnen und kreuzungsfrei. Alles wie auf einer Autobahn. Aber mit Tempolimits 80 km/h für PKW und 60 km/h über 3,5 t zugel. Gesamtgewicht.
Wo finde ich denn diese Ausnahmereglung, die mich vom LKW unterscheidet, die Du erwähnst?
Gruß Rudi
Erledigt, gefunden.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2020, 16:16
von Ulito
Hallo
Meines Wissen nach ist der Unterschied nur auf der BAB ,100km/h ansonsten gilt für Bundes,- oder Landstrasse die Regelung für Fahrzeuge über 3,5t.
Man hat als Wohnmobil eine eigene Kfz-steuer aber ist keine eigenständige Fahrzeuggruppe und wird unter LKW abgestempelt
wenn >3,5t.Es hätten schon zwei Verkehrsminister das Problem aus der Welt schaffen können,und damit eine Angleichung an andere EU Staaten wo ein WOMO eine eigene Fahrzeuggattung ist.
LG Ulrich