Spark hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 22:39
Welchen rechtlichen Zusammenhang gibt es zwischen der Fiat Gewährleistung
und dem überlaufenem TÜV- Termin wenn sie die Wartungsintervalle eingehalten hat.?
Nun, da ich Gabriele nichts unterstellen will, nehmen wir einfach mal Herrn XY
und gehen von den folgenden rein fiktiven Fakten aus:
Herr XY kauft sich alle zwei Jahre ein neues Womo. Gerade eben wartet er auf
sein neues Fahrzeug, da die zwei Jahre in wenigen Tagen ablaufen. Er scheut die
Kosten für die fällige Hauptuntersuchung (130 €), zahlt lieber 15 € für eine Strafe.
Da bietet ihm der Händler an, die Strafe zu übernehmen. Herr XY ist glücklich.
Exakt zeitgleich mit der Frist für die erste Hauptuntersuchung läuft die Hersteller-
garantie des Basisfahrzeugs ab. Um später, im Fall des Falles, Kulanzleistungen zu
erhalten müßte Herr XY, den vom Hersteller des Basisfahrzeugs vorgeschriebenen
Wartungsintervallen zufolge, die erste Inspektion durchführen lassen. Die kostet
aber ca. 1.000 € plus/minus ##.
Nun glaube ich (persönlich)
nicht, daß der Herr XY, dem 130 € für den TÜV zuviel
sind, für die erste Inspektion freudestahlend 1.000 € ausgibt, da er ja das Fahrzeug
in wenigen Tagen abgibt. Aber das ist meine ganz persönliche Vermutung.
Die Folge könnte (!) sein, daß der nächste Besitzer des ehemaligen Fahrzeugs von
Herrn XY nach 7 Monaten ein technisches Problem mit dem Basisfahrzeug bekommt.
Also wird er bei (z.B. FIAT) vorstellig, da die Gewährleistungsfrist des Händlers nach
6 Monaten abgelaufen ist, und FIAT erklärt ihm, daß die erste Inspektion nicht frist-
gemäß durchgeführt wurde und daher keine Kulanz infrage kommt.
Das kann Herrn XY völlig egal sein, ebenso dem Händler. Beide sind fein raus ...
Dazu sage ich als tatsächlich ehemals Geschädigter (9.000 € Schaden) einer solchen
Konstellation (unseriöser Verkäufer und unseriöser Händler, beide seit Jugendzeiten
engstens befreundet): vor solchem Gebaren sei gewarnt, denn einem privaten Ver-
käufer muß man "
arglistige Täuschung" (also böswillige Absicht) nachweisen, das
gelingt in den seltensten Fällen (ich war in sowas als Geschädigter vor Gericht).
"wir haben nichts gewußt, nichts gehört, nichts gemerkt ... niemals nicht"
Ich (persönlich) würde einem Händler, der - statt den fällig TÜV zu machen - vor-
schlägt, die Strafe zu übernehmen, kein Fahrzeug abkaufen ... der wäre mir aus
tiefstem Herzen suspekt !
Aber wie gesagt: das ist eine rein fiktive Geschichte !