Lieferfristen

alles über den Kauf, den Verkauf, die Abwicklung, die Übergabe,
über Lieferzeiten und Lieferverzögerungen

Moderator: Benromach

Jonny898
Registriert: Montag 21. Dezember 2020, 18:31
Basisfahrzeug: Fiat Ducato
Modellbeschreibung: Malibu Van 640 Coupe

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Jonny898 »

Hallo Bernhard,
danke für deine Antwort. Wieder was dazu gelernt. :winkende:
Da bin ja froh das ich die 3,5 t Klasse gewählt habe. :thumbup:
Benutzeravatar
WolliSI
Registriert: Donnerstag 9. Juli 2020, 17:16
Basisfahrzeug: Ducato
Modellbeschreibung: Malibu Van 600 DB GT

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von WolliSI »

Spark hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 17:06
GabrieleB hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 16:33
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 12:33

Sind wir hier in Kenia oder in Deutschalnd ?
Warum vergleichst Du mit einem fiktiven Auto und unterstellst die Unbedenklichkeit des HIER IN REDE stehenden Fahrzeuges ? Soll ich jetzt -ebenso irrelevant- behaupten, dass sehr wohl auch nach zwei Jahren Mängel anfallen könnten? Bringt uns das weiter oder halten wir uns besser an die einzige Konstante, der faktischen Tüvfälligkeit ?

Aber Gabriele hat sich ja geäußert - sie will die Prüfgebühren sparen. :thumbdown:

Es bleibt zu hoffen, dass sie ihre Womos nicht sehr lange fährt. Mit den Jahren gibts viel zu an sicherheitsrelevanten Dingen zu sparen, die man zwar erkennen kann, aber sie dann wohl auch erst aus Kostengründen bis zum Tüvtermin hinauszögert.
Man kann kaum behaupten, dass man ein Fahrzeug, das neu gekauft wurde und nach 2 Jahren gegen ein wiederum neues tauscht, zu lange gefahren hat. :evil:
Was für eine Diskussion... :wuetende: ..natürlich würde ich den fälligen TÜV eines erst zwei Jahre alten Fahrzeuges bei Tausch gegen ein Neufahrzeug beim Händler auch dem Händler überlassen... wenn Gabriele den TÜV noch vor dem Eintausch selber machen würde bekommt sie die Kosten doch nicht mehr herein bzw. wird es beim Händler kaum zu höheren Rabatten führen. Und der Käufer welcher dann das gebrauchte Fahrzeug mit gesetzlicher Gebrauchtwagengarantie beim Händler erwirbt kann sich über einen frischen TÜV freuen.

@ Gabriele, alles richtig gemacht !
Nö. Nur nen Hunni gespart.
Tut mir leid, ich kann an der vorsätzlichen Überziehung nichts „richtig“ finden, gerade dann wenn sie noch damit fährt. Ich sage gar nicht, dass das Auto unsicher ist, aber Gabriele zieht es noch nicht mal in Betracht, das überprüfen zu lassen. Der Gesetzgeber sieht nunmal eine unfreiwillige Untersuchung vor.
Fährt sie auch bei Rot über die Ampel, obwohl weit und breit keiner in anderer zu sehen ist? Nein, weil es verboten ist.
Irgendwann sind’s die Bremsen, die fällig wären aber noch für gut genug bis zum nächsten Besitzer erachtet werden.
Wo fängst an und wo hört’s auf ?

Genau: dafür haben wir gesetzliche Regeln, die das ordnen
Es grüßt der Wolfgang

.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
Benutzeravatar
Deleted User 10838

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

:thumbup:
Benutzeravatar
Spark
Registriert: Donnerstag 13. Februar 2020, 16:12
Basisfahrzeug: Fiat Ducato 117KW Bj 2020
Modellbeschreibung: C-Tourer T 143 heavy

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Spark »

GabrieleB hat geschrieben: Freitag 19. März 2021, 14:39 Auch ich warte ja auf die Lieferung meines I 4.9. Jetzt heißt es wohl nach Ostern, ohne genaues Datum. Doch bei meinem jetzigen läuft in diesen Tagen der TÜV ab und den will ich aber nicht mehr verlängern. Könnte das ein Problem werden, wenn ich in eine Kontrolle komme? Außer Strafe könnte m.E. doch nichts passieren, oder sehe ich das falsch?
Laut der Aussage von Gabriele läuft der TÜV für ihr Fahrzeug in den nächsten Tagen des März ( Monat gemäß Plakette) ab, also am 31.3.2021.
Sie fährt ihr Fahrzeug derzeit nicht sondern bringt es zum Austausch zum Händler sobald ihr neues WoMo nach Ostern ab 5.4.2021 beim Händler eintrifft.
Gehen wir davon aus das das neue Fahrzeug im April eintrifft hat sie den TÜV-Termin um 5- 30 Tage überzogen, je nachdem ihr Fahrzeug beim Händler im April eintrifft. Zumindest ich würde mir wegen der 5-30 Tage keinen Kopf machen.
Ob sie das so macht ist ihre Entscheidung. Das Für und Wider haben wir ihr nun in allen Extremen aufgezeigt.
Viele Grüße
Dirk
Benutzeravatar
Deleted User 10838

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

Spark hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 22:16 Laut der Aussage von Gabriele läuft der TÜV ... in den nächsten Tagen des März ab ...
Gehen wir davon aus das das neue Fahrzeug im April eintrifft hat sie den TÜV-Termin
um 5- 30 Tage überzogen ... Zumindest ich würde mir wegen der 5-30 Tage keinen Kopf
machen.
Wenn es so ist wie Du vermutest, würde aber auch die FIAT-Garantie ablaufen ... den
Rest habe ich schon beschrieben ... das ist aber auch alles eine Frage der Betrachtung.

Da ich selten Neufahrzeuge kaufe, sondern immer "junge Sterne" (niemals wieder würde
ich ein Fahrzeug eines Sindelfinger Rostlauben-Herstellers kaufen), schaue ich mir die
Wartungshefte an ... stehen da solche "Termin-auffälligen" Daten drin ... ohne mich !

Aber das kann Gabriele letztlich völlig Wurscht sein !!!
Benutzeravatar
Spark
Registriert: Donnerstag 13. Februar 2020, 16:12
Basisfahrzeug: Fiat Ducato 117KW Bj 2020
Modellbeschreibung: C-Tourer T 143 heavy

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Spark »

Welchen rechtlichen Zusammenhang gibt es zwischen der Fiat Gewährleistung und dem überlaufenem TÜV- Termin wenn sie die Wartungsintervalle eingehalten hat.?
Viele Grüße
Dirk
Benutzeravatar
Deleted User 10838

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Deleted User 10838 »

Spark hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 22:39 Welchen rechtlichen Zusammenhang gibt es zwischen der Fiat Gewährleistung
und dem überlaufenem TÜV- Termin wenn sie die Wartungsintervalle eingehalten hat.?
Nun, da ich Gabriele nichts unterstellen will, nehmen wir einfach mal Herrn XY
und gehen von den folgenden rein fiktiven Fakten aus:

Herr XY kauft sich alle zwei Jahre ein neues Womo. Gerade eben wartet er auf
sein neues Fahrzeug, da die zwei Jahre in wenigen Tagen ablaufen. Er scheut die
Kosten für die fällige Hauptuntersuchung (130 €), zahlt lieber 15 € für eine Strafe.
Da bietet ihm der Händler an, die Strafe zu übernehmen. Herr XY ist glücklich.

Exakt zeitgleich mit der Frist für die erste Hauptuntersuchung läuft die Hersteller-
garantie des Basisfahrzeugs ab. Um später, im Fall des Falles, Kulanzleistungen zu
erhalten müßte Herr XY, den vom Hersteller des Basisfahrzeugs vorgeschriebenen
Wartungsintervallen zufolge, die erste Inspektion durchführen lassen. Die kostet
aber ca. 1.000 € plus/minus ##.

Nun glaube ich (persönlich) nicht, daß der Herr XY, dem 130 € für den TÜV zuviel
sind, für die erste Inspektion freudestahlend 1.000 € ausgibt, da er ja das Fahrzeug
in wenigen Tagen abgibt. Aber das ist meine ganz persönliche Vermutung.

Die Folge könnte (!) sein, daß der nächste Besitzer des ehemaligen Fahrzeugs von
Herrn XY nach 7 Monaten ein technisches Problem mit dem Basisfahrzeug bekommt.
Also wird er bei (z.B. FIAT) vorstellig, da die Gewährleistungsfrist des Händlers nach
6 Monaten abgelaufen ist, und FIAT erklärt ihm, daß die erste Inspektion nicht frist-
gemäß durchgeführt wurde und daher keine Kulanz infrage kommt.

Das kann Herrn XY völlig egal sein, ebenso dem Händler. Beide sind fein raus ...

Dazu sage ich als tatsächlich ehemals Geschädigter (9.000 € Schaden) einer solchen
Konstellation (unseriöser Verkäufer und unseriöser Händler, beide seit Jugendzeiten
engstens befreundet): vor solchem Gebaren sei gewarnt, denn einem privaten Ver-
käufer muß man "arglistige Täuschung" (also böswillige Absicht) nachweisen, das
gelingt in den seltensten Fällen (ich war in sowas als Geschädigter vor Gericht).
"wir haben nichts gewußt, nichts gehört, nichts gemerkt ... niemals nicht"

Ich (persönlich) würde einem Händler, der - statt den fällig TÜV zu machen - vor-
schlägt, die Strafe zu übernehmen, kein Fahrzeug abkaufen ... der wäre mir aus
tiefstem Herzen suspekt !

Aber wie gesagt: das ist eine rein fiktive Geschichte !
Benutzeravatar
GabrieleB
Registriert: Mittwoch 18. November 2020, 15:47
Basisfahrzeug: Fiat Ducato 9Gang-Autom.
Modellbeschreibung: Chic c-line I4.9 Superior

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von GabrieleB »

Jonny898 hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 19:21 Hallo in die Runde,
das ist ja eine Diskussion??? Was ich aber nicht verstehe, wenn das Fahrzeug erst 2 Jahre alt ist warum muss es schon zur Hauptuntersuchung? Vielleicht war es auch ein Jahreswagen und ist seit zwei Jahren in ihrem Besitz? Ich habe meinen Malibu diese Woche zugelassen und muss erst nach 3 Jahren erstmals zum TÜV! Sie wird schon das Richtige tun!
Es muss deshalb zur Hauptuntersuchung, weil 4,5 t. Ist halt so.

Was habe ich da für eine Diskussion losgetreten. Das hatte ich eigentlich nicht vor. Aber man sieht die Probleme, wenn Lieferfristen nur unverbindlich sind.
Gruß Gabriele
(Wenn nicht jetzt, wann dann?)
Benutzeravatar
Quadrifoglio

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von Quadrifoglio »

GabrieleB hat geschrieben: Sonntag 21. März 2021, 13:33 Was habe ich da für eine Diskussion losgetreten. Das hatte ich eigentlich nicht vor. Aber man sieht die Probleme, wenn Lieferfristen nur unverbindlich sind.
es sind eigentlich keine Probleme,
sondern manche machen welche daraus!. ;-)

:wuetende: vs :lachen:
Benutzeravatar
ThomasPr
Administrator
Administrator
Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
Basisfahrzeug: Fiat Ducato X290 MJ 180
Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016

Re: Lieferfristen

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

GabrieleB hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 10:25 Da mein Wohnmobil erst 2 Jahre alt ist, gibt es kein Risiko. Außerdem halte ich bei meinen Fahrzeugen grundsätzlich alle Inspektionen etc ein., also wiederum kein Risiko.
Da ich den Wagen an den gleichen Händler zurück gebe, will ich keine weiteren Kosten.
Ich würde die HU schon machen lassen, weil die dann innerhalb der Gewährleistungsfrist (die der Händler gewährt und nicht Fiat) stattfindet und evtl. Unzulänglichkeiten dort hereinfallen. Wenn etwas erst später auffällt, kann das im einfachsten Fall Diskussionen geben, andernfalls evtl. die Ablehnung der Ansprüche.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Antworten

Zurück zu „Malibu Kauf“