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Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 11:38
von Deleted User 10838
GabrieleB hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 10:25
Da mein Wohnmobil erst 2 Jahre alt ist, gibt es kein Risiko. Da ich den Wagen
an den gleichen Händler zurück gebe, will ich keine weiteren Kosten.
Wäre es nicht einfacher, sinnvoller und sicherer (Strafe), den Händler der das
Fahrzeug zurücknimmt, kurz den TÜV machen zu lassen ?
Was für eine merkwürdige Händleraussage (die Strafe zu übernehmen) !?
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 11:51
von Quadrifoglio
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 07:27
2. Grob fahrlässig und inakzeptabel
lieber ein Fahrzeug auf der Strasse, dass den Termin der Hauptuntersuchung nach §29 überschritten hat und ansonsten der StVZO usw entspricht,
als ein Fahrzeug, das erst in sechs Monaten zum Termin fällig wäre, aber bedenklichliche Mängel hat.
Die Plakette allein sagt nicht viel über den Zustand eines Kfz aus... ausser sie wäre bei der Überprüfung nicht erteilt worden.
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 12:33
von WolliSI
Quadrifoglio hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 11:51
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 07:27
2. Grob fahrlässig und inakzeptabel
lieber ein Fahrzeug auf der Strasse, dass den Termin der Hauptuntersuchung nach §29 überschritten hat und ansonsten der StVZO usw entspricht,
als ein Fahrzeug, das erst in sechs Monaten zum Termin fällig wäre, aber bedenklichliche Mängel hat.
Die Plakette allein sagt nicht viel über den Zustand eines Kfz aus... ausser sie wäre bei der Überprüfung nicht erteilt worden.
Sind wir hier in Kenia oder in Deutschalnd ?
Warum vergleichst Du mit einem fiktiven Auto und unterstellst die Unbedenklichkeit des HIER IN REDE stehenden Fahrzeuges ? Soll ich jetzt -ebenso irrelevant- behaupten, dass sehr wohl auch nach zwei Jahren Mängel anfallen könnten? Bringt uns das weiter oder halten wir uns besser an die einzige Konstante, der faktischen Tüvfälligkeit ?
Aber Gabriele hat sich ja geäußert - sie will die Prüfgebühren sparen.
Es bleibt zu hoffen, dass sie ihre Womos nicht sehr lange fährt. Mit den Jahren gibts viel zu an sicherheitsrelevanten Dingen zu sparen, die man zwar erkennen kann, aber sie dann wohl auch erst aus Kostengründen bis zum Tüvtermin hinauszögert.
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 13:05
von Quadrifoglio
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 12:33
Sind wir hier in Kenia oder in Deutschalnd ?
...Tüvtermin hinauszögert.
In Deutschland. Und wenn man schon so penibel sein will: es ist kein
TÜV-Termin, denn man kann ebenso zu
DEKRA, zu
GTÜ usw.
Es ist eine Hauptuntersuchung nach §29!
Rufe mal bei der
DEKRA an und frage nach einem "
TÜV-Termin".
Und warum sind die Strafen diesbzgl so milde? Weil es um eine Banalität geht!
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 12:33
und unterstellst die Unbedenklichkeit des HIER IN REDE stehenden Fahrzeuges
u.a. weil ich einem zwei Jahre jungen Kfz eine Verkehrssicherheit zugestehe!
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 13:08
von Camperpit
Hallo nochmal,
gehts hier um Lieferfristen oder TÜV-Fristen?
Gruss
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 15:36
von WolliSI
Quadrifoglio hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 13:05
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 12:33
Sind wir hier in Kenia oder in Deutschalnd ?
...Tüvtermin hinauszögert.
In Deutschland. Und wenn man schon so penibel sein will: es ist kein
TÜV-Termin, denn man kann ebenso zu
DEKRA, zu
GTÜ usw.
Es ist eine Hauptuntersuchung nach §29!
Rufe mal bei der
DEKRA an und frage nach einem "
TÜV-Termin".
Und warum sind die Strafen diesbzgl so milde? Weil es um eine Banalität geht!
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 12:33
und unterstellst die Unbedenklichkeit des HIER IN REDE stehenden Fahrzeuges
u.a. weil ich einem zwei Jahre jungen Kfz eine Verkehrssicherheit zugestehe!
Ok, dann hältst Du den Prüftermin nach 2 Jahren allgemeingültig als verfrüht.
Also, wir haben hier eine hauseigene Dekrastelle. Der Prüfer kommt auf Zuruf und umgangssprachlich melden wir ihm auch schriftlich seit jeher die Prüftermine als Tüv-Termine an. Da lacht sich keiner kringelig und jeder weiß Bescheid. Ist wie das Tempo statt Papiertaschentuch und Pril statt Spülmittel wo der Marken- zum Produktnamen wird.
Ja stimmt wird zuuu OT...sorry
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 16:03
von Deleted User 10838
GabrieleB hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 10:25
Da mein Wohnmobil erst 2 Jahre alt ist ... also wiederum kein Risiko.
Ein Risiko allerdings bleibt, im Zweifel aber nur für den Händler:
Nach 2 Jahren läuft die FIAT-Garantie ab. Wird keine Inspektion gemacht,
wird's schwierig bei späteren Kulanzregelungen. Aus diesem Grund habe
ich gerade, obwohl erst 19.000 km drauf, diese Inspektion gemacht. 950 €
... das ist ein weiterer Grund, den Händler sowohl TÜV als auch Inspektion
machen zu lassen.
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 16:33
von GabrieleB
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 12:33
Quadrifoglio hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 11:51
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 07:27
2. Grob fahrlässig und inakzeptabel
lieber ein Fahrzeug auf der Strasse, dass den Termin der Hauptuntersuchung nach §29 überschritten hat und ansonsten der StVZO usw entspricht,
als ein Fahrzeug, das erst in sechs Monaten zum Termin fällig wäre, aber bedenklichliche Mängel hat.
Die Plakette allein sagt nicht viel über den Zustand eines Kfz aus... ausser sie wäre bei der Überprüfung nicht erteilt worden.
Sind wir hier in Kenia oder in Deutschalnd ?
Warum vergleichst Du mit einem fiktiven Auto und unterstellst die Unbedenklichkeit des HIER IN REDE stehenden Fahrzeuges ? Soll ich jetzt -ebenso irrelevant- behaupten, dass sehr wohl auch nach zwei Jahren Mängel anfallen könnten? Bringt uns das weiter oder halten wir uns besser an die einzige Konstante, der faktischen Tüvfälligkeit ?
Aber Gabriele hat sich ja geäußert - sie will die Prüfgebühren sparen.
Es bleibt zu hoffen, dass sie ihre Womos nicht sehr lange fährt. Mit den Jahren gibts viel zu an sicherheitsrelevanten Dingen zu sparen, die man zwar erkennen kann, aber sie dann wohl auch erst aus Kostengründen bis zum Tüvtermin hinauszögert.
Man kann kaum behaupten, dass man ein Fahrzeug, das neu gekauft wurde und nach 2 Jahren gegen ein wiederum neues tauscht, zu lange gefahren hat.

Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 17:06
von Spark
GabrieleB hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 16:33
WolliSI hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 12:33
Quadrifoglio hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 11:51
lieber ein Fahrzeug auf der Strasse, dass den Termin der Hauptuntersuchung nach §29 überschritten hat und ansonsten der StVZO usw entspricht,
als ein Fahrzeug, das erst in sechs Monaten zum Termin fällig wäre, aber bedenklichliche Mängel hat.
Die Plakette allein sagt nicht viel über den Zustand eines Kfz aus... ausser sie wäre bei der Überprüfung nicht erteilt worden.
Sind wir hier in Kenia oder in Deutschalnd ?
Warum vergleichst Du mit einem fiktiven Auto und unterstellst die Unbedenklichkeit des HIER IN REDE stehenden Fahrzeuges ? Soll ich jetzt -ebenso irrelevant- behaupten, dass sehr wohl auch nach zwei Jahren Mängel anfallen könnten? Bringt uns das weiter oder halten wir uns besser an die einzige Konstante, der faktischen Tüvfälligkeit ?
Aber Gabriele hat sich ja geäußert - sie will die Prüfgebühren sparen.
Es bleibt zu hoffen, dass sie ihre Womos nicht sehr lange fährt. Mit den Jahren gibts viel zu an sicherheitsrelevanten Dingen zu sparen, die man zwar erkennen kann, aber sie dann wohl auch erst aus Kostengründen bis zum Tüvtermin hinauszögert.
Man kann kaum behaupten, dass man ein Fahrzeug, das neu gekauft wurde und nach 2 Jahren gegen ein wiederum neues tauscht, zu lange gefahren hat.
Was für eine Diskussion...

..natürlich würde ich den fälligen TÜV eines erst zwei Jahre alten Fahrzeuges bei Tausch gegen ein Neufahrzeug beim Händler auch dem Händler überlassen... wenn Gabriele den TÜV noch vor dem Eintausch selber machen würde bekommt sie die Kosten doch nicht mehr herein bzw. wird es beim Händler kaum zu höheren Rabatten führen. Und der Käufer welcher dann das gebrauchte Fahrzeug mit gesetzlicher Gebrauchtwagengarantie beim Händler erwirbt kann sich über einen frischen TÜV freuen.
@ Gabriele, alles richtig gemacht !
Re: Lieferfristen
Verfasst: Samstag 20. März 2021, 18:18
von Deleted User 10838
Spark hat geschrieben: Samstag 20. März 2021, 17:06
@ Gabriele, alles richtig gemacht !
Erstaunlich wie unterschiedlich die Standpunkte sind !