Lieferfristen
Moderator: Benromach
- Tourer
- Registriert: Sonntag 10. März 2013, 18:53
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- Modellbeschreibung: C Tourer T148, M.J. 2013
Re: Lieferfristen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
1.
(Kurzfristige Preiserhöhungen)
eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;
Das bedeutet, es kommt nicht auf den tatsächlichen Lieferzeitpunkt an.
Wenn eine Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss vereinbart wurde, ist eine Preiserhöhung unwirksam.
Ist eine Lieferfrist vereinbart, die länger als vier Monate beträgt so kann der Lieferant den Preis erhöhen.
Das Gerichte bei Preiserhöhungen über 5% oder bei mehrfachen Preiserhöhungen dem Käufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt haben, steht auf einem anderen Blatt.
§ 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
1.
(Kurzfristige Preiserhöhungen)
eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;
Das bedeutet, es kommt nicht auf den tatsächlichen Lieferzeitpunkt an.
Wenn eine Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss vereinbart wurde, ist eine Preiserhöhung unwirksam.
Ist eine Lieferfrist vereinbart, die länger als vier Monate beträgt so kann der Lieferant den Preis erhöhen.
Das Gerichte bei Preiserhöhungen über 5% oder bei mehrfachen Preiserhöhungen dem Käufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt haben, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
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- WolliSI
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- Modellbeschreibung: Malibu Van 600 DB GT
Re: Lieferfristen
Spiel denn der hier vorliegende LieferVERZUG keine Rolle? Je verspäteter ein Hersteller liefert, desto höher kann er bepreisen?
Es grüßt der Wolfgang
.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
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- Tourer
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Re: Lieferfristen
Es kommt ausschließlich auf die vereinbarte Lieferfrist an.WolliSI hat geschrieben: Dienstag 21. September 2021, 18:49 Spiel denn der hier vorliegende LieferVERZUG keine Rolle? Je verspäteter ein Hersteller liefert, desto höher kann er bepreisen?
Als ich 2016 ein Auto gekauft habe, stand im Vertrag unverbindliche Lieferzeit ca. 6 Wochen. Geliefert wurde das Fahrzeug nach gut fünf Monaten.
Obwohl bereits neue Preislisten vorlagen, hat der Händler nicht einmal versucht einen höheren Preis zu berechnen.
Hätte bereits im Vertrag eine Lieferfrist von fünf Monaten gestanden, dann hätte ich eine Preiserhöhung akzeptieren müssen.
Gruß
Bernhard
Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
Bernhard
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- WolliSI
- Registriert: Donnerstag 9. Juli 2020, 17:16
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Re: Lieferfristen
Hier war die Lieferzeit ca. 6 Monate vereinbart (Ende Mai bis Ende 21). Also mehr als 4 Monate, was dem Hersteller ganz automatisch das Recht zu einer Preiserhöhung einräumt OHNE das im Vertrag zu erwähnen?
Ich meine mit der üblichen und statthaften Formulierung "unverbindliche LZ" hält er sich bereits für einen relativen Lieferverzug schadlos. Hier aber wird ein ganz erheblicher Lieferverzug angemeldet (mögl. Begründung Höhere Gewalt/Covid) aber zusätzlich der Preis um eine Erhöhung beaufschlagt. Damit wird Ursache und Wirkung vertauscht.
Ich glaube nicht, dass der Hersteller dieses Recht hat, noch nicht einmal, dass er nur die Stornierung anbieten muss. Mit der Bestätigung hat er zunächst einmal eine Lieferverpflichtung an der Backe, die er nicht ohne weiteres nach Lage verändernder Dinge zurücknehmen kann.
Nur meine Ansicht.....Ich bin aber kein Advokat....
Ich meine mit der üblichen und statthaften Formulierung "unverbindliche LZ" hält er sich bereits für einen relativen Lieferverzug schadlos. Hier aber wird ein ganz erheblicher Lieferverzug angemeldet (mögl. Begründung Höhere Gewalt/Covid) aber zusätzlich der Preis um eine Erhöhung beaufschlagt. Damit wird Ursache und Wirkung vertauscht.
Ich glaube nicht, dass der Hersteller dieses Recht hat, noch nicht einmal, dass er nur die Stornierung anbieten muss. Mit der Bestätigung hat er zunächst einmal eine Lieferverpflichtung an der Backe, die er nicht ohne weiteres nach Lage verändernder Dinge zurücknehmen kann.
Nur meine Ansicht.....Ich bin aber kein Advokat....
Es grüßt der Wolfgang
.....Malibu GT 600 DB Charming, Maxichassi abgel. 3,5 t. Dieselheizung, Kompressorkühli
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- ThomasPr
- Administrator
- Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 18:37
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- Modellbeschreibung: E-Line I 51 Liner 2016
Re: Lieferfristen
Genau das ist das Problem. Hier handelt es sich um eine juristische Frage, Bernhard hat den Zusammenhang gut erklärt. Deshalb ist Deine Meinung hier wenig hilfreich. Vielleicht kann ein Anwalt hier unterstützen, allerdings gibt es meist für jede Sicht entsprechende Anwälte. Die werden ja unabhängig von Erfolg bezahlt.
Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
- Tourer
- Registriert: Sonntag 10. März 2013, 18:53
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- Modellbeschreibung: C Tourer T148, M.J. 2013
Re: Lieferfristen
Nur wenn es so in den AGB vereinbart ist.
Das BGB bestimmt, das eine in den ABG vereinbarte Preiserhöhung dann nichtig ist, wenn die vereinbarte Lieferung, innerhalb von vier Monaten liegt. Im Umkehrschluss sind in den AGB vereinbarte Preiserhöhungen bei längeren Lieferfristen zulässig.
Der Käufer ist jedoch nicht ganz wehrlos, wenn der Lieferant übertreibt, dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Das ist in der jetzigen Situation aber wohl nur eine theoretische Möglichkeit.
Das BGB bestimmt, das eine in den ABG vereinbarte Preiserhöhung dann nichtig ist, wenn die vereinbarte Lieferung, innerhalb von vier Monaten liegt. Im Umkehrschluss sind in den AGB vereinbarte Preiserhöhungen bei längeren Lieferfristen zulässig.
Der Käufer ist jedoch nicht ganz wehrlos, wenn der Lieferant übertreibt, dann kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Das ist in der jetzigen Situation aber wohl nur eine theoretische Möglichkeit.
Gruß
Bernhard
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Bernhard
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- Zehdeh
- Registriert: Freitag 25. Juni 2021, 07:56
- Basisfahrzeug: Ducato MJ 22 160
- Modellbeschreibung: Malibu 640 LE RB Coupe
Re: Lieferfristen
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass in der AB vom Mai auf eine Preiserhöhung (ca. 4%) zum MJ 2022 hingewiesen wurde und klar vermerkt wurde, dass wir diese zu tragen hätten.
Grüße
Carsten
Grüße
Carsten
- VantasticTales
- Registriert: Donnerstag 21. Januar 2021, 11:49
- Basisfahrzeug: Ducato
- Modellbeschreibung: GT 600 DB
Re: Lieferfristen
Vielleicht für den ein oder anderen hier interessant. Unser Händler verkauft momentan schon Malibu Vans mit Lieferdatum Frühjahr 2023. Außerdem standen wohl im FIAT Werk für einige Wochen die Bänder wegen Halbleitermangel still was wohl ein erneutes Loch von 20.000 Ducato gerissen haben ein soll.
Wirklich verrückte Zeiten haben wir momentan.
LG Chris
Wirklich verrückte Zeiten haben wir momentan.
LG Chris
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- Registriert: Dienstag 28. Juli 2020, 15:25
- Basisfahrzeug: Ducato 250 MJ 2021
- Modellbeschreibung: Malibu 600LE
Re: Lieferfristen
aktuell sieht’s generell schlecht aus:
betrifft nicht nur den sunni, siehe komplettes Video
betrifft nicht nur den sunni, siehe komplettes Video
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- Registriert: Montag 3. Oktober 2016, 14:14
- Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
- Modellbeschreibung: Malibu Charming GT 640
Re: Lieferfristen
Hallo,
es scheint zwar etwas zynisch zu sein, aber versuch mal einen neuen Ferrari zu bestellen. Ist man kein Stammkunde ist 2023 nur ein Lächeln wert. Da reden wir allerdings noch über ganz andere Summen als über ein Malibu Van.
Zuzahlungen, die anscheinend für den solventen Kunden kein Problem sein dürften ändern den voraussichtlichen Liefertermin nicht. Verrückte Welt.
Ich hoffe das ihr eure Fahrzeuge alle bekommt, und hoffe auch das die Unternehmen ob Malibu oder wer auch immer diese Krise eher als Chance und Herausforderung bergreifen, und weniger als Druckmittel und kaufmännischen Hebel benutzen.
In diesem Sinne - alles Gute.
Gruß Uli
es scheint zwar etwas zynisch zu sein, aber versuch mal einen neuen Ferrari zu bestellen. Ist man kein Stammkunde ist 2023 nur ein Lächeln wert. Da reden wir allerdings noch über ganz andere Summen als über ein Malibu Van.
Zuzahlungen, die anscheinend für den solventen Kunden kein Problem sein dürften ändern den voraussichtlichen Liefertermin nicht. Verrückte Welt.
Ich hoffe das ihr eure Fahrzeuge alle bekommt, und hoffe auch das die Unternehmen ob Malibu oder wer auch immer diese Krise eher als Chance und Herausforderung bergreifen, und weniger als Druckmittel und kaufmännischen Hebel benutzen.
In diesem Sinne - alles Gute.
Gruß Uli
"Wir stecken in der Bredouille!" Antwort "Ach wie schön das Ihr wieder in Frankreich seid"