Manipulierte Abgastechnik?

Fiat, Mercedes, Iveco

Moderator: Dvorak

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AndreasNagel
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von AndreasNagel »

Moin.

Der EuGH hat ja bestätigt, dass die DUH klageberechtigt ist und der EuGH hat auch bestätigt, dass die Abschalteinrichtungen rechtswidrig sind.

Die Frage ist doch nun, ob die DUH vor dem EuGH auch gegen Hersteller anderer EU-Länder klageberechtigt ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass diese Frage bejaht wird. Welches Land dann wohl die Umrüstung der Fahrzeuge durchsetzen muss?

Es bleibt spannend. Bis dahin werden die meisten der betroffenen Fahrzeuge wohl gar nicht mehr auf der Straße sein.

Viele Grüße,
Andreas
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BaluSG
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von BaluSG »

Moin,

leider liegt Ihr falsch ...

KBA kann im Abgasskandal von Fiat-Chrysler nach EU-Recht Rückruf anordnen! - und ggf. auch Stillegung
Basis dafür ist die Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018.
In Artikel 54 Absatz 1 erhält das KBA sogar die Möglichkeit, die Typgenehmigung aus Italien abzulehnen.
Wörtlich heißt es: „Stellt eine Genehmigungsbehörde fest, dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“
KBA und EU-Kommission müssen daher handeln. Letztlich hätten sie seit Mitte 2018 aktiv werden müssen.

Und genau dieses, wird jetzt vom EuGH bestätigt und eingefordert!

Nachrüstung bei einem über 100k teurem Fahrzeug und dem erklagtem Schadensersatz war meine Hoffnung - Aber da passiert auch nichts mehr ... :
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... uestungen/

Mit E-Fuels wäre es für 35 Millionen Autos (allein in Deutschland) der Weg in die Klimaneutralität.
Auch das Dieselskandal-Problem (die Umwelt betreffend!) wäre hinfällig und uns "Betroffenen) geholfen.
Man wird jedoch sofort niedergeschrien, weil die Effektivität nur bei 20-30% läge ... Vorteile, wie bereits vorhandene Lager/Speicher- und Transport-Infrastruktur, werden völlig ignoriert.

Unter den gegenwärtig existierenden Umständen ist es schier unmöglich ein vergleichbares Fahrzeug zu bekommen - Qualität, Preissteigerung, Verfügbarkeit ... usw.
Wir haben uns über 16 Jahre 3 Wohnwagen und 4 Mobilen (inkl. Rentenvorsorge - natürlich ;-) ) hochgearbeitet um im Ruhestand bequem zu reisen. Weitere 150k für ein vergleichbares
Mobil, waren da nicht vorgesehen. Uns war durchaus bewusst, dass wir mit Euro 6b ggf. nicht mehr in bestimmte Gebiete fahren können - eine Stilllegung wäre jedoch die Vollkatastrophe!

Natürlich hätten Stilllegungen für einige auch Vorteile - Es gäbe wieder freie Camping und Stellplätze, weniger Fahrzeuge auf der Strasse - nur noch "Wohlhabende" können individuell reisen ... Sarkasmus Ende :ot:

Bitte nicht falsch verstehen, ich mach mir ernsthaft Sorgen - WoMo-Reisen war/ist unser Ruhestands-Leben worauf wir jahrelang hingearbeitet haben, ohne all unser Hab und Gut dafür zu veräußern.
Ich denke, wir sind damit keine Ausnahme. So oder ähnlich geht es doch je nach Lebenssituation sicher vielen hier?!? :imsorry:
Gruss :winkende:
Peter
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Spark
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von Spark »

Ein sorgenloses Ruhestandsleben mittels WoMo liegt nicht im Interesse der jetzigen grün-roten Anteile der
Ampel Koalition da als absolutes und verzichtbares Luxusproblem eingestuft.
Viele Grüße
Dirk
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Reini
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von Reini »

Was meiner Meinung nach wichtig wäre, dass man jetzt hier und anderswo nicht zuuuu laut nach sofortigen Lösungen schreit und der Politik, dem Hersteller und der Technik Zeit gibt eine sozialverträgliche Lösung zu finden.

Einfach den Ball zumindest unsererseits flach halten. Nicht vergessen. Solange nichts endgültig entschieden ist, fahren wir mit unseren Autos.

reini

P.S. Sicher umweltverträglicher als zukünftig dreimal im Jahr in den Flieger zu sitzen.
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AndreasNagel
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von AndreasNagel »

Moin.
BaluSG hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 10:42 Wörtlich heißt es: „Stellt eine Genehmigungsbehörde fest, dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“
Nach meinem Verständnis bezieht sich dies auf zukünftige Typgenehmigungen. Im Sinne der Rechtssicherheit kann eine bereits erteilte Genehmigung nicht im Nachhinein zurückgezogen werden.

Was die DUH vom KBA fordert und was daraufhin angeordnet und umgesetzt wird, sind zwei (und mehr) Paar Schuhe.

Eine Nachrüstung auf Kosten der Verursacher ist eine sinnvolle Maßnahme im Sinne von Umwelt und Erziehungsmaßnahme.
Spark hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 11:04 Ein sorgenloses Ruhestandsleben mittels WoMo liegt nicht im Interesse der jetzigen grün-roten Anteile der
Ampel Koalition da als absolutes und verzichtbares Luxusproblem eingestuft.
Wie kommst Du darauf? Reisen mit dem WoMo ist im Vergleich zu Flug- und Schiffsreisen weniger Umweltbelastend. Mit einer Hardwarenachrüstung, welche die illegalen Abschalteinrichtungen korrigiert, wird die Bilanz noch besser.

Viele Grüße,
Andreas
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Boliseiaudo
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von Boliseiaudo »

Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 12:29
AndreasNagel hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 12:03
Wörtlich heißt es: „Stellt eine Genehmigungsbehörde fest, dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“
Nach meinem Verständnis bezieht sich dies auf zukünftige Typgenehmigungen. Im Sinne der Rechtssicherheit kann eine bereits erteilte Genehmigung nicht im Nachhinein zurückgezogen werden.


Andreas


Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber das sehe ich etwas anders:
da steht klar und deutlich:
...dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“

wenn eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften entspricht...
Also ist die Typgenehmigung bereits erteilt und das heißt nach meinem Verständnis, dass das nicht für zukünftige Typgenehmigungen zählt, sondern für bereits erteilte...also unsere jetzt schon länger zugelassenen Fahrzeuge.

Sollte ich mich in meinem Verständnis irren, umso besser.

Gruß

Nobbi
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Dvorak
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von Dvorak »

Moin,

selbst wenn eine derzeit für mich nicht drohende Stilllegung droht, kann man ja wohl immer noch nachrüsten. Die Technik ist vorhanden, siehe HJS, und dann muss man eben dieses Geld dafür in die Hand nehmen und sein Fahrzeug umweltfreundlicher machen. Bei einem Neuwert von bis zu 150.000.-€ sollte man diese Summe stemmen können. Ist viel Geld ich weiß, aber bei einem Totalausfall ist das wiederum Peanuts. Klar wäre es gerechter die Verursacher an den Haken zu bekommen, aber ehe ich mir mein Fahrzeug stilllegen lasse, bleibt das als Option immer noch.

Es ist noch nicht aller Tage Abend. Also Ruhe bewahren und abwarten.

Gruß, Michael
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Boliseiaudo
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von Boliseiaudo »

Naja,
in dem Urteil steht zwar, dass die Hersteller geeignete Hardware-Nachrüstungen für die Nutzer kostenfrei in die Fahrzeuge installieren müssen, aber bis auf vielleicht ein paar Prototypen (HJS) dürfte da noch nicht allzu viel auf dem Markt sein. Wir reden hier ja nicht von ein paar wenigen Fahrzeugen, sondern von etliche Millionen.
In dem Urteil steht auch keine Jahreszahl :-) bis das abgeschlossen sein muss.
Die Industrie schafft das ja auch nicht von heute auf Morgen, für jedes betroffene Fahrzeug die entsprechende Hardware-Nachrüstung bereit zu stellen. Und die Werkstätten haben bekanntlich auch nicht so viele Termine frei, um, selbst wenn, sämtliche Fahrzeuge in kürzester Zeit umzurüsten.
Selbst wenn wir bereit wären, die Umrüstung selber zu bezahlen.
Wenn FIAT alle entschädigen müsste, wäre Stellantis mit einem Schlag pleite...und würde damit alle Hersteller unter der Stellantis Flagge mit in den Abgrund reißen. Das würde wohl kein europäischer Staat finanzieren wollen/können.
Stellt sich meiner Meinung nach auch die Frage, wie viel Zeit "uns" gegeben wird, die Fahrzeuge nachrüsten zu lassen, oder ob das KBA jetzt zu einen Rundumschlag ausholt und schlagartig sämtliche betroffene Fahrzeuge still legt. Wenn doch, dann dürften da "einige" Gerichtsverfahren ins Rollen kommen, wenn ich bedenke, wie viele z.B. Handwerksbetriebe einen betroffenen Duc fahren...
Das KBA kann/darf ja nicht gleich hundert tausende Handwerksbetriebe still legen, oder?
Wenn ich mir so anschaue, wie lange es bei dem ursprünglichen Urheber der ganzen Misere (VW) gedauert hat, haben wir wohl für die Nachrüstung noch einige Jahre Zeit....möglicherweise.
Ich denke mal, dass wohl erst noch einige Gerichtsverfahren der div. Fahrzeughersteller in Gang kommen, mit Klageerhebung und Widersprüchen etc.
Wann ist VW erstmalig damit aufgefallen und wie lange läuft das schon...die div. Gerichtsverfahren sind ja immer noch nicht endgültig abgeschlossen, soweit ich weiß.

Wie Michael schon schreibt: Ruhe bewahren und abwarten...mehr können wir eh nicht machen.

Gruß

Nobbi
(ja, ich wäre wohl auch davon betroffen)
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Tourer
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von Tourer »

Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 12:29
AndreasNagel hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 12:03
Wörtlich heißt es: „Stellt eine Genehmigungsbehörde fest, dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“

Nach meinem Verständnis bezieht sich dies auf zukünftige Typgenehmigungen. Im Sinne der Rechtssicherheit kann eine bereits erteilte Genehmigung nicht im Nachhinein zurückgezogen werden.


Andreas


Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber das sehe ich etwas anders:
da steht klar und deutlich:
...dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“

wenn eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften entspricht...
Also ist die Typgenehmigung bereits erteilt und das heißt nach meinem Verständnis, dass das nicht für zukünftige Typgenehmigungen zählt, sondern für bereits erteilte...also unsere jetzt schon länger zugelassenen Fahrzeuge.

Sollte ich mich in meinem Verständnis irren, umso besser.

Gruß

Nobbi
Ich sehe das genauso wie Andreas, den dort steht ja:

„ Stellt eine Genehmigungsbehörde fest, dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“

Für mich geht daraus hervor, dass das KBA zwar die Anerkennung ablehnen kann, was ist aber mit bereits anerkannten Typengenehmigungen?

Aus der VW-Dieselproblematik weiß ich, dass das KBA mit dem Versuch Skodadiesel, die kein Update bekommen haben, stillzulegen gescheitert ist, da die Typengenehmigung durch UK erfolgte und UK kein Update angeordnet hat.

Mir ist klar, das ich mit unserem Euro V Womo nicht mehr überall fahren darf, aber an eine Stilllegung glaube ich nicht.
Gruß
Bernhard

Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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AndreasNagel
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Re: Manipulierte Abgastechnik?

Ungelesener Beitrag von AndreasNagel »

Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 12:31
Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 12:29
AndreasNagel hat geschrieben: Dienstag 22. November 2022, 12:03
Wörtlich heißt es: „Stellt eine Genehmigungsbehörde fest, dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“
Nach meinem Verständnis bezieht sich dies auf zukünftige Typgenehmigungen. Im Sinne der Rechtssicherheit kann eine bereits erteilte Genehmigung nicht im Nachhinein zurückgezogen werden.


Andreas


Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber das sehe ich etwas anders:
da steht klar und deutlich:
...dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.“

wenn eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften entspricht...
Also ist die Typgenehmigung bereits erteilt und das heißt nach meinem Verständnis, dass das nicht für zukünftige Typgenehmigungen zählt, sondern für bereits erteilte...also unsere jetzt schon länger zugelassenen Fahrzeuge.

Sollte ich mich in meinem Verständnis irren, umso besser.

Gruß

Nobbi
Moin.

Ich bin auch kein Jurist, aber ich habe mir trotzdem mal die Mühe gemacht, den fraglichen Teil der 218 Seiten starken Verordnung im Zusammenhang zu lesen und zu zitieren:

Artikel 54

Nichtkonforme EU-Typgenehmigungen

(1) Stellt eine Genehmigungsbehörde fest, dass eine erteilte Typgenehmigung nicht den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, so lehnt sie die Anerkennung einer solchen Genehmigung ab.

(2) Die Genehmigungsbehörde meldet diese Ablehnung der Genehmigungsbehörde, die die EU-Typgenehmigung erteilt hat, den Genehmigungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission. Wird die Nichtübereinstimmung der Typgenehmigung innerhalb eines Monats nach der Meldung durch die Genehmigungsbehörde, die die EU-Typgenehmigung erteilt hat, bestätigt, widerruft diese Genehmigungsbehörde die Typgenehmigung.

(3) Erhebt die Genehmigungsbehörde, die die EU-Typgenehmigung erteilt hat, innerhalb eines Monats nach der Meldung gemäß Absatz 2 Einwände, konsultiert die Kommission unverzüglich die Mitgliedstaaten sowie insbesondere die Genehmigungsbehörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, und den betroffenen Wirtschaftsakteure.

(4) Auf der Grundlage der in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannten Konsultation erlässt die Kommission
Durchführungsrechtsakte zur Entscheidung darüber, ob die Versagung der Anerkennung der EU-Typgenehmigung nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels gerechtfertigt ist. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem Prüfverfahren nach Artikel 83 Absatz 2 erlassen.
Es geht also um die Typgenehmigung, die eine nationale Genehmigungsbehörde erteilt hat und um die (Nicht-)Anerkennung dieser Typgenehmigung durch die anderen nationalen Genehmigungsbehörden.

Dies passiert ja alles, bevor das Fahrzeug überhaupt auf den Markt kommt!

Eine Typgenehmigung ist ja auch eher "statisch" und verändert sich nicht in der Form, dass nach mehreren Jahren einer Genehmigungsbehörde plötzlichen auffällt, dass die Typgenehmigung nicht mehr der Verordnung wiederspricht.

Viele Grüße,
Andreas
Antworten

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