Richtig - aber im von Dir zitierten Paragraph in der StVO steht ja, dass Personenkraftwagen ausgenommen sind. Von der Aufbauform (zweite Zeile) wird da im Gesetzestext ja nicht weiter gesprochenTourer hat geschrieben: Samstag 29. August 2020, 15:51 aber das Feld ist zweizeilig und in der zweiten Zeile steht „Wohnmobil“.
Bei meinen PKWs steht dort „Kombilimusine“.
Man sollte schon den gesamten Inhalt zur Kenntnis nehmen.

Ich weiß, dass das zwiespältig ist. In anderen Ländern (F und I beispielsweise) sind in den jeweiligen Verordnungen Fahrzeuge der Klassen M1 ausgenommen. Die deutsche StVO wurde bisher nicht auf die EU Fahrzeugklassen angepasst. Und früher stand im Feld 5 bei Wohnmobilen in der Regel "Sonder KFZ", was dann natürlich nicht zu der Ausnahme führt. Heute haben die neu zugelassenen
Wohnmobile aber alle den Fahrzeugtyp "PKW" drin stehen. Sollte mir die Rennleitung beim Überholen im LKW Überholverbot mal die schwarte Flagge zeigen, werde ich das gerne mal durch die Instanzen bringen. Macht ja auch kein Sinn - der Kraftomnibus mit 20t darf 100 Fahren und Überholen, das WoMo das auch 100 fahren darf muss sich zwischen den LKW einreihen? Früher war das ja auch damit begründet, dass die Busse eine höhere Leistungsgewicht haben als Wohnmobile. Mittlerweile haben die meisten WoMo auch 150PS und mehr womit sich auch am Berg die 100km/h schaffen...
Viele Grüße
Andreas