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Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 10:53
von Ohrenbär
Mein Mobil aus 2017, fiat Chassis aus 2015 hat aus dem Grund eine Ausnahmegenehmigung dabei, denn eigentlich hätte der auch schon Euro6 haben müssen.
Und genau so war es (Kopie liegt vor / behalten bei der Zulassung unseres "Haldenfahrzeug" mit EU 6 Temp ebenfalls........
Es wird also relativ einfach werden/ ein staatliches Versagen und Verfahrensfehler nachzuweisen als tatsächlich (wenn dem dann so ist) den Fahler vom Hersteller ausgelichen zu bekommen.......

Ich erinnere in dem Zuammnhang nochmals an meine Erfahrung mit dem staatlich geförderten (im Nachhinein unwirksamen Partikelfilter) nachrüstfilter diverserer Hersteller...
Alles kein Problem, Schreiben erhalten "wenden Sie sich an den Hersteller" was ich ein paar Dörfer weiter ansässig getan habe......
Jahrelang gefahren, nie weider von irgendwem was gehört....... günstige Steuersatz behalten, in jede Innenstadt gefahren......

Letztlich habe ich geeatn was mir möglich war und muss mir keinerles Vorwürfe machen oder gefallen lassen wenn ich denn tatsächlich als "Umweltsau????" durch die Gegend fahre!

Nur keine Panik,

Im Grunde interessiert das niemanden....... es ist und bleibt ein 1a Papiertieger! Wetten!!!!!


Gruß

Thomas

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 11:00
von Boliseiaudo
BaluSG hat geschrieben: Dienstag 14. Dezember 2021, 08:57
Die Zeiten haben sich geändert, über kurz oder lang kommt da sicher etwas von "Oben" ...

VG
Peter

Naja, mit dem was "von oben" kommt...
Wie geschrieben, hatten wir uns auf die Schnelle nach gründlichen Überlegungen dazu durchgerungen, von Euro 5 auf ein neues Fahrzeug mit Euro 6 umzusteigen.
Das ist jetzt 4 Jahre her.
Was ist in der Zeit tatsächlich mit Euro 5 oder 4 oder 3 Fahrzeugen... passiert?
Nichts!
Bzw. so gut wie nichts.
Außer einige Verbotszonen in Innenstädten, in die wir mit nem 7m Mobil eh nicht reinfahren würden. Möglicherweise noch eine geringfügige Steuererhöhung.
So oder so ähnlich erwarte ich es auch mit unserem jetzigen Fahrzeug.
Verjährung hin oder her.
Ich denke mal, dass selbst wenn es zu gerichtlichen Verfahren gegen FIAT kommen sollte, werden wohl noch einige Jahre ins Land gehen, bis die endgültig entschieden sind( Revisionen ohne Ende) und Folgen zu erwarten wären.
Von daher werde ich vorläufig "den Kopf in den Sand stecken", weil unser Fahrzeug eh schon 4 Jahre alt ist und damit die Verjährung wohl auch schon vorbei sein könnte.
Einem Rechtsverdreher und Winkeladvokaten, was, wie auch schon andere hier geschrieben haben, anderes sind diese Kanzleien nicht, sinnlos das Geld in den Rachen zu werfen, widerspricht meiner Natur.
Wenn tatsächlich in unabsehbarer Zeit etwas kommen sollte...tja, dann ist das eben so...dann ist's aber immer noch Zeit, etwas in die Wege zu leiten.
Noch leben wir in einem Rechtsstaat.
:imsorry:
Meiner Meinung nach, und wenn Ihr mich jetzt steinigt, forcieren und befeuern die Leute mit Ihren Eingaben bei Gericht erst die ganze Geschichte. Ihr zwingt die Gerichte förmlich dazu in Aktion zu treten...mit unabsehbaren Folgen für alle.
Selbst wenn der eine oder andere gewinnen sollte, was habt Ihr dann davon?
Da Ihr bis dato keinen tatsächlichen und /oder finanziellen Schaden erlitten hattet und fröhlich mit Euren Fahrzeugen in Urlaub fahren konntet, kann also ohne weiteres die bisherige km Leistung und das dann vorliegende Alter des Fahrzeugs angerechnet bzw. abgezogen werden. Und das auch nur vom Basisfahrzeug ohne den ganzen Krempel, den Ihr nachträglich für teuer Geld eingebaut oder habt einbauen lassen.
...von dem Rest könnt Ihr Euch dann möglicherweise höchstens noch nen gebrauchten "Billig(h)eimer" kaufen.

Gruß

Nobbi

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 14:48
von WolfG
Ich habe meine Fahrzeugunterlagen mal (probehalber) an die Kanzlei Goldenstein in Berlin zur "Prüfung" geschickt.
Heute kam ein Antwortschreiben mit (unter anderem) folgendem Inhalt:
"Bitte beachten Sie, dass eine Klageeinreichung derzeit lediglich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist. Eingeklagt wird dabei der Kaufpreis des Fahrzeuges zzgl. Verzugszinsen abzgl. der Nutzungsentschädigung für die bereits
genutzten Monate. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Mehrzahl der Verfahren im Vergleichswege beendet wird. Hierbei zahlt der Hersteller einen Vergleichsbetrag und das Fahrzeug können Sie behalten."
Also nichts von wegen Schadensersatz.
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt für mich (wie für die meisten von Euch wohl auch) aber nicht infrage.

Weiterhin wollen Sie für die weitere,
für mich garantiert kostenlose
Prüfung, ob mein Fahrzeug betroffen ist, einen unterschriebenen Auftrag und eine unterschriebene Vollmacht und ...

Für etwas, was für mich garantiert kostenlos ist, habe ich noch nie so viele Unterschriften unter (von Rechtsanwälten formulierten) Formulare setzen sollen/müssen.
Und da ich keine Rechtsschutzversicherung habe (nach denen in diesen Unterlagen mehr als einmal gefragt wird), gibt es von mir garantiert keine einzige dieser gewünschten Unterschriften.

Also gilt auch für mich - abwarten bis hier irgendetwas greifbares passiert.

LG
Guido

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 15:03
von Menzelmaehn
Hallo Guido,

anfänglich war ich ebenfalls bei dieser Kanzlei....

Eine Wertminderung ist für mich auch ein Schadensersatz. Allerdings bleibt hier immer noch das Risiko, dass das Fahrzeug eines Tages keine TÜV Plakette bekommt. Sehr wahrscheinlich stimmen die Abgaswerte nicht mehr mit den geforderten überein, sollte das Fahrzeug einmal länger als 22 Minuten auf dem Prüfstand stehen?!

Was den Rechtsschutz betrifft, vielleicht hast du ja doch nur einen Verkehrsrechtsschutz, darin sind dann wahrscheinlich die notwendigen Versicherungsleistungen enthalten.

Mein erster Geruchtstermin ist bereits für Anfang März 22 terminiert. Allerdings greift meine RV, ansonsten wäre mir auch der Preis und das Risiko zu hoch!!! Aber, dass allein schon die Versicherungen Erfolgsaussichten sehen, spricht Bände...

Liebe Grüße

Menzelmaehn

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 15:07
von BaluSG
@Guido

so sieht das bei uns aus: (übrigens wurde die Deckungszusage von unserer RSV erteilt)
Wichtig sind die letzten beiden Sätze ... Wenn man sich auf einen Vergleich einläßt, entfällt diese Option!
Wir haben unser außergerichtliches Schreiben bereits versandt. In letzter Zeit kommt es gelegentlich vor, dass die Gegenseite nach Erhalt unseres Schreibens unsere Mandanten unmittelbar anschreibt und ein Vergleichsangebot unterbreitet. Sollte dies auch in Ihrem Fall passieren, leiten Sie uns das Angebot bitte weiter. Wir übernehmen für Sie die Verhandlungen.

Ferner übersenden wir anliegend bereits den Klageentwurf mit der Bitte um Durchsicht. Parallel haben wir heute den Entwurf der Klage an Ihre Rechtsschutzversicherung zur Erteilung der Deckungszusage versandt. Die Klage werden wir erst einreichen, wenn das außergerichtliche Verfahren gescheitert ist und uns darüber hinaus die Deckungszusage vorliegt. Ihnen werden für dieses Vorgehen keine Kosten in Rechnung gestellt, wenn keine Deckungszusage erfolgen sollte. Wir werden Sie hierzu entsprechend informieren.

Sollten Sie Änderungswünsche hinsichtlich des Klageentwurfs haben, teilen Sie uns diese bitte innerhalb von sieben Tagen mit. Wenn Sie uns keine Änderungswünsche mitteilen, reichen wir die Klage nach Erhalt der Deckungszusage wie angehängt beim zuständigen Gericht ein.
Wir möchten Sie vorab darauf hinweisen, dass wir aus anwaltlicher Vorsicht auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges klagen. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihr Fahrzeug im Falle des Obsiegens abgeben müssen.

Durch die Verurteilung „Zug um Zug“ wird der Beklagtenseite nichts zugesprochen und die Klägerseite wird nicht zur Erbringung der Gegenleistung verurteilt. Entscheidet das Gericht zu unseren Gunsten, erlangen Sie mit dem Urteil einen Titel, den nur Sie vollstrecken können. Darüber hinaus bietet das Urteil eine Grundlage für einen Vergleich, der darauf gerichtet ist, dass Sie Ihr Fahrzeug behalten können und die Beklagtenseite eine Zahlung an Sie leistet.

Sollte es im Laufe des Verfahrens zu einer behördlichen Nutzungsuntersagung Ihres Fahrzeuges kommen, würde sich das erheblich auf den Wert Ihres Fahrzeuges auswirken. In diesem Fall ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages vermutlich sogar notwendig, um einen erheblichen finanziellen Schaden abzuwenden.
Gruß
Peter

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 15:11
von Menzelmaehn
Peter - Perfekt!!

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 15:42
von Tourer
Hallo zusammen,

wirklich schlimm finde ich an der Diskussion, wie viele sich wegen der aggressiven Werbung von ein paar Rechtsanwaltskanzleien schlaflose Nächte bereiten lassen.

Ganz komisch ist doch, das die Deutsche Umwelthilfe, die schon sehr viele erfolgreiche Prozesse gegen Behörden geführt hat, im Fall des „Wohnmobil Dieselskandales“ zwar das KBA auffordert, aber keine Klage gegen KBA anstrengt.Die sind doch sonst nicht so zurückhaltend.
Auch hat sich bisher keine Verbraucherachutzorganisation gefunden, die bereit wäre eine Musterfeststellungsklage zu führen.

Damit hier kein falscher Eindruck entsteht, ich wäre mit einem Euro 5 Ducato auch betroffen.

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 16:45
von Menzelmaehn
Hallo Bernhard,


"wirklich schlimm finde ich an der Diskussion, wie viele sich wegen der aggressiven Werbung von ein paar Rechtsanwaltskanzleien schlaflose Nächte bereiten lassen."

... du glaubst gar nicht, wie schlimm ich das finde, wie andere darüber denken und diese dreisten Vorwürfe so stehen lassen...

Eigentlich wollte ich zu diesem Thema auch nicht mehr schreiben, aber mir gehen die vielen Beiträge gegen die Rechtsanwälte gegen den Strich. Natürlich werben die für sich - aber anders und ohne sie werden wir niemals zu unserem Recht kommen!!!

Letztlich muss eben jeder für sich entscheiden, was richtig oder falsch ist. Wie bereits mehrfach dargestellt, für mich ist die Entscheidung gefallen. Jetzt muss ich nur noch hoffen, dass meine Interessen gut vor dem Gericht Stand halten. Sollte das Gericht anders entscheiden, habe ich auch von anderen Behörden nichts negatives zu erwarten. Nochmal, mir ist es am liebsten, ich kann auch in der Zukunft unser Womo so nutzen, wie bisher...

Ich drücke uns allen Daumen, die richtige Entscheidung zu treffen...

Liebe Grüße

Menzelmaehn

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 17:05
von Spark
Meine Ansicht:
Das KBA wird niemals eine Stilllegungsverfügung über die Zulassungsbehörden veranlassen....hat den Bockmist ja selber zugestanden..
Max. ist eine Hochstufung in der Schadstoffklasse zu erwarten da eine Stilllegungsverfügung für den Verbraucher nicht verhältnismäßig wäre.
Eine Rückabwicklung ist wohl nur dann finanziell anzustreben, wenn das WoMo erst wenige km gefahren ist und damit der Nutzungsabzug gering ausfällt und durch Zusatzeinbauten ( Solar, Luftfederung, Hubstützen etc.)der Wert nach Kaufvertragsabschluß nicht erheblich gesteigert wurde.
..aber ich wünsche allen die den Rechtsweg bestreiten viel Erfolg.

Re: Manipulierter Abgastechnik?

Verfasst: Dienstag 14. Dezember 2021, 17:56
von Ohrenbär
In diesem Sinn zwei Zitate:

"Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand"

"Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen"

Beides schon von Anwälten gehört.......


Trotzdem viel ERfolg für Alle die den juristischen WEg beschreiten.....


Gruß

Thomas