[c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Moderator: Dvorak
Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Jetzt beziehe ich bestimmt haue, aber egal.
Mein Unfallgegner war mal ein 7m/3,5 t Wohnmobil. Da die Schuldfrage nicht einwandfrei geklärt werden konnte, habe ich das Wohnmobil auf die Waage ziehen lassen. 12% überladen, den Rest hat der Gutachter (Bremsweg etc.) und Anwalt geregelt.
Ich hatte dabei kein schlechtes Gewissen, wenn jemand eine Alkoholfahne hat, gucke ich auch nicht weg.
Also immer ganz vorsichtig mit Toleranzen und Aussagen bis 10% passiert mir ja nicht viel.
Mein Unfallgegner war mal ein 7m/3,5 t Wohnmobil. Da die Schuldfrage nicht einwandfrei geklärt werden konnte, habe ich das Wohnmobil auf die Waage ziehen lassen. 12% überladen, den Rest hat der Gutachter (Bremsweg etc.) und Anwalt geregelt.
Ich hatte dabei kein schlechtes Gewissen, wenn jemand eine Alkoholfahne hat, gucke ich auch nicht weg.
Also immer ganz vorsichtig mit Toleranzen und Aussagen bis 10% passiert mir ja nicht viel.
- Boliseiaudo
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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
LuckyMan hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 10:42
Auch meiner Meinung nach geht kein Wohnmobil über 7 Meter (ob Doppelboden oder nicht) mit durchschnittlich gewachsenen Mitteleuropäern und reisefertig gepackt mit 3,5 Tonnen.
Hihihi, dann schau mal bei Dethleffs und Konsorten...die können das, und das sogar mit einer 4 köpfigen Familie mit allem Drum und Dran für 3 Wochen Urlaub

- LuckyMan
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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Auf dem Papier?? Und dann finden die mitten in Deutschland immer einen tollen, kostenlosen Stellplatz direkt am See wo man natürlich auch jederzeit ein Feuer machen darf.
Aber wir schweifen ab
Aber wir schweifen ab

Grüsse aus Dortmund...
Marcus (der, der hier immer schreibt
) und Brigitte
Marcus (der, der hier immer schreibt

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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Das Alter dürfte kein Problem sein. Hier brauchte man nur zu den differenzierten Reglungen bei Motorrädern schauen. Ich würde es so, wie wir es bei der Vermietung gehandhabt haben, vorschreiben. Auch bei Kastenwagen!!Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 11:23Hallo Hajo,Oldi45 hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 10:52 r. Bei der Vermietung haben wir es so gehalten, dass erst ab 21 Jahren und 2 Jahren Fahrpraxis vermietet wurde. Wir sind nie enttäuscht worden.
Gruß Hajo
alles richtig, aber:
Du kannst heute lt. STVO mit 18 Jahren den PKW-FS machen (demnächst wahrscheinlich schon mit 16Jahren) und direkt im Anschluss mit nem 3,5t losfahren.
Ob Du das kannst oder nicht, spielt keine Rolle.
Du selber schiebst oder hast einen Riegel vorgeschoben, als das die Fahrer Deiner Vermietflotte min 21J. und 2 Jahre Fahrerfahrung haben mussten.
Ich weiß jetzt nicht, welches Problem Du hast.
Du kannst jetzt alle Politiker verfluchen und auf die Barrikaden steigen...nützt nur nichts.
Die Gesetze sind nunmal so und Du kannst das nicht ändern. Punkt.
Was also willst Du da noch diskutieren?
"Ich hätte es nachvollziehbar gefunden, wenn man für Wohnmobile generell die 100 km/h wegen der Unhandlichkeit und des labilen Aufbaus festlegt! Lediglich die Kastenwagen würde ich davon ausnehmen."
Was meinst Du wohl, wenn ein solches Gesetz in Kraft treten würde, wie lange es wohl dauern würde, bis wieder jemand ein Schlupfloch finden würde und die ganze Diskussion von vorne startet?
Du müsstest dafür eine ganz genaue Definition eines Kastenwagens, den Du ja ausnehmen willst, deklarieren. Mit Gewicht, Länge/Breite/Höhe und bla bla bla
Was machst Du beispielsweise mit den Kastenwagen, die kein Blech- sondern eine Kunststoffhochdach oder -Klappdach haben? Sind das dann noch Kastenwagen oder ist das dann eine Spezies für sich?
Und selbst wenn Du das so 100% genau auf die Beine stellen würdest, wird es mit Sicherheit jemanden geben, der auch dagegen oppunieren würde.
Meiner Meinung nach sollten nicht nur die Wohnmobile unter die 100km/h Grenze fallen, sondern alle Fahrzeuge, LKW's mit max. 80km/h ausgenommen.
In anderen EU Ländern klappt das ja auch, warum nicht bei uns?
Gruß
Nobbi
Ich habe überhaupt kein Problem mit der momentanen Regelung! Ich denke nur an die zukünftigen Nutzer und die Wohnmobilindusdrie, die sich immer haarsträubendere Dinge ausdenken muss, um unter 3,5t zu bleiben. Siehe da auch die Abgaskapriolen der Autoindusdrie.
Die Definition zu Kastenwagen könnte man getrost den Fachleuten überlassen. Bei Politikern hätte ich so meine Bedenken.
Der Satz mit den generellen 100 km/h allerdings gehört nicht hier her!
Gruß Hajo
- Boliseiaudo
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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Entschuldige bitte, aber der Satz stammt ursprünglich von Dir, hier in diesem Thread...Oldi45 hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 12:45
Der Satz mit den generellen 100 km/h allerdings gehört nicht hier her!
Gruß Hajo
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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Das hast Du falsch verstanden. Ich hatte geschrieben: "Ich hätte es nachvollziehbar gefunden, wenn man für Wohnmobile generell die 100 km/h wegen der Unhandlichkeit und des labilen Aufbaus festlegt! Lediglich die Kastenwagen würde ich davon ausnehmen."Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 13:07Entschuldige bitte, aber der Satz stammt ursprünglich von Dir, hier in diesem Thread...Oldi45 hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 12:45
Der Satz mit den generellen 100 km/h allerdings gehört nicht hier her!
Gruß Hajo
Das beschränkt sich eindeutig nur auf Wohnmobile!!
Gruß Hajo
Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Ich weiss von einem fall,der baute einen Selbstunfall = Totalschaden.Das Ganze war für die Polizei ein wenig undurchsichtig.Da wirde penibel Alles zusammengesucht was von dem Wohnmobil war und wurde gewogen.Keen hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 11:26 Jetzt beziehe ich bestimmt haue, aber egal.
Mein Unfallgegner war mal ein 7m/3,5 t Wohnmobil. Da die Schuldfrage nicht einwandfrei geklärt werden konnte, habe ich das Wohnmobil auf die Waage ziehen lassen. 12% überladen, den Rest hat der Gutachter (Bremsweg etc.) und Anwalt geregelt.
Ich hatte dabei kein schlechtes Gewissen, wenn jemand eine Alkoholfahne hat, gucke ich auch nicht weg.
Also immer ganz vorsichtig mit Toleranzen und Aussagen bis 10% passiert mir ja nicht viel.
Krasses überladen von 300 Kg.Die Versicherung machte Regress,wurde ihme Fahrlässigkeit vorgeworfen,trotz Vollkasko Versicherung blieben etliche Zehntausend Fränkli übrig die nicht bezahlt wurden.
Darum,das Gewicht sollte man schon im Auge behalten.Ich weiss,viele sagen:ich werde nie kontrolliert,was macht das schon.....Oft greifen die Hersteller auf das Light Chassis und dort hört der Spass dann früh auf.weil da wird sogar das Garantiegewicht schnell überschritten.
- Boliseiaudo
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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Hallo Hajo,
Zurück zum Thema.
Hier geht es ursprünglich um "Gewicht des Neufahrzeugs"
Gruß
Nobbi
Zurück zum Thema.
Hier geht es ursprünglich um "Gewicht des Neufahrzeugs"
Gruß
Nobbi
-
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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
und damit auch um Führerscheinklassen und erlaubte Geschwindigkeiten.Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 13:53 Hallo Hajo,
Zurück zum Thema.
Hier geht es ursprünglich um "Gewicht des Neufahrzeugs"
Gruß
Nobbi

Gruß Hajo
- Boliseiaudo
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Re: [c-tourer] Gewicht des Neufahrzeuges
Oldi45 hat geschrieben: Dienstag 2. März 2021, 14:01
und damit auch um Führerscheinklassen und erlaubte Geschwindigkeiten.![]()
Gruß Hajo
Nicht wirklich.
Schau Dir mal den Eingangs-Beitrag an, da steht nichts von FS Klassen und Geschwindigkeiten...
