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Re: Car port Breite
Verfasst: Donnerstag 6. August 2020, 06:17
von Lenkerlinks
Hallo,
Dirk, es gibt zwei Möglichkeiten um trotzdem eine größere lichte Höhe deiner Garage zu bekommen.
Baurechtlich lößt eine Grenzbebauung über 3,00 m Höhe eine Baulast aus. Ist das nachbarschaftliche Verhältnis gut, so kann man eine schriftliche Einwilligung des Nachbarn bekommen. Damit wäre eine höhere Grenzbebauung prinzipiell möglich. Da würd ich mal mit einem Eingabeberechtigten ( Architekten ) sprechen, was da so geht.
Manchmal hat man auch die Möglichkeit mit dem Niveau des Garagenboden deutlich unter das Außenniveau zu gehen. So gewinnt man auch Höhe. Muss man nur Platz vor der Garage haben und entsprechende Entwässerungen vor der Garage haben / planen.
Gruß Uli
Edit - hab grad überlesen, das es ein Eckgrundstück ist. Damit ist dein "Nachbar" öffentliche Fläche. Dann kann man das vergessen.
Re: Car port Breite
Verfasst: Donnerstag 6. August 2020, 06:57
von ThomasPr
Die Begrenzungen stehen so oder ähnlich in den meisten Landesbauordnungen bei Grenzbebauung. Abweichungen eröffnen Klagemöglichkeiten der Nachbarn, deshalb weichen die Bauämter davon i.d.R. höchstens mit Zustimmung der Nachbarn und Grunddienstbarkeit ab. Wenn der Nachbar nicht will, keine Chance. Habe ich gerade für einen Wintergarten durch.
Wäre evtl. die Absenkung der Sohle eine Möglichkeit gewesen? Die Höhenbeschränkungen beziehen sich ja auf das umgebende Gelände. Aber offensichtlich ist die Garage ja bereits fertig.
Edit: Hab jetzt erst gesehen, dass Uli dasselbe geschrieben hat.
Re: Car port Breite
Verfasst: Donnerstag 6. August 2020, 07:54
von Arno Arnold
Hallo,
zum Verständnis, das Gelände auf dem die Halle steht hat eine eigene Flur Nummer und ist kein Nebengebäude.
Im Rahmen der Dorferneuerung habe ich vor ca. vier Jahren den Antrag zum Bau eines Carports gestellt dieser wurde abgelehnt da nicht Ortstypisch.
Der Vorschlag bzw. die Vorgaben zum jetzigen Gebäude kamen von der zuständigen Kommission, es wurde als Abschluss des alten Ortskerns eine Grenzbebauung mit einer Traufhöhe von mehr als 4 Meter sowie eine länge von 12 Meter vorgeschlagen, darauf hin habe ich die mir eigentlich zu großen Planungsvorgaben eingereicht und innerhalb von 3 Monaten hatten ich die Genehmigung inkL. der entstehenden Mehrkosten für mich.
Aber im Nachgang alles super gelaufen und froh das die Umsetzung nur so genehmigt wurde, das Grundstück wäre übrigens auch als normales Baugelände geeignet gewesen.
Werde aber meinen jetzigen Wohnsitz und die Meldeadresse ( Grundstücke sind verbunden) beibehalten.
Gruß Arno
Re: Car port Breite
Verfasst: Donnerstag 6. August 2020, 07:58
von ThomasPr
Alternativ kannst Du untervermieten, vielleicht findet sich ein Kollege der einen Unterstellplatz sucht

, Platz ist ja für zwei

Re: Car port Breite
Verfasst: Donnerstag 6. August 2020, 09:18
von JohnB
Na dann ist es ja entspannt. Ist aber nicht überall so. Es gibt Ecken, da braucht man bereits für das Abstellen eines Wohnwagens auf dem Grundstück eine Baugenehmigung, ohne Carport oder so!
Re: Car port Breite
Verfasst: Donnerstag 6. August 2020, 10:20
von Lenkerlinks
Hallo,
John - wo ist das reine Abstellen denn nicht erlaubt?
Im Wohnwagen, Tinyhouse oder WOMO zu leben auf eigenem Grund ist sicher nicht voll umfänglich ohne jegliche Genehmigung erlaubt.
Gruß Uli
Re: Car port Breite
Verfasst: Freitag 7. August 2020, 11:26
von JohnB
Lenkerlinks hat geschrieben: Donnerstag 6. August 2020, 10:20
(..) John - wo ist das reine Abstellen denn nicht erlaubt? (..)
München. Es wird vom Kommunalamt verfolgt, wenn Nachbarn es melden.