Überholverbot für Womo über 3,5

Zeitungsberichte, Artikel, Veröffentlichungen
Benutzeravatar
Hp2sport

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Hp2sport »

wweiher hat geschrieben:
Hp2sport hat geschrieben:Dieses Zusatzschild mit dem Womo drauf ist aus meiner Sicht totaler Bullshit.

Ich weis nicht wie viele tausend LKW Überholverbotsschilder es in D gibt, geschweige den von den tausenden ferngesteuerten Schilderbrücken.

Wer wirklich meint das diese alle für die kleine Randgruppe nachgerüstet werden, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

Ich denke da will sich ein Politiker mal wieder ein bisschen profilieren.

Aus meiner Sicht gibts nur ein wirklich vernünftiges und durchführbares Mittel, die Aufhebung des LKW Überholverbotes für alle Womos bis 7,5 t.

oder wie ich schon mal ausgeführt, die Anpassung der deutsch Strassenverkehrsordnung an die europäische Begrifflichkeit "M2 und M3" statt PKW und Kraftomnibus

Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.

Dann braucht man keine Schilder zusätzlich. :roll:

Denn die LKW-Überholverbote würden dann für die Klassen N2 - N3 gelten.

Bei mir im Fzg.-Schein steht unter J: M1
Somit müßte auch dieser mit zu o. g. hinzugenommen werden, denn dies ist ein 4,5 t
Benutzeravatar
Wweiher
Registriert: Dienstag 17. Juni 2014, 20:11
Basisfahrzeug: IVECO 65C
Modellbeschreibung: S-Plus I61 XL LE

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Wweiher »

Hp2sport hat geschrieben:
wweiher hat geschrieben:
Hp2sport hat geschrieben:Dieses Zusatzschild mit dem Womo drauf ist aus meiner Sicht totaler Bullshit.

Ich weis nicht wie viele tausend LKW Überholverbotsschilder es in D gibt, geschweige den von den tausenden ferngesteuerten Schilderbrücken.

Wer wirklich meint das diese alle für die kleine Randgruppe nachgerüstet werden, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

Ich denke da will sich ein Politiker mal wieder ein bisschen profilieren.

Aus meiner Sicht gibts nur ein wirklich vernünftiges und durchführbares Mittel, die Aufhebung des LKW Überholverbotes für alle Womos bis 7,5 t.

oder wie ich schon mal ausgeführt, die Anpassung der deutsch Strassenverkehrsordnung an die europäische Begrifflichkeit "M2 und M3" statt PKW und Kraftomnibus

Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.

Dann braucht man keine Schilder zusätzlich. :roll:

Denn die LKW-Überholverbote würden dann für die Klassen N2 - N3 gelten.

Bei mir im Fzg.-Schein steht unter J: M1
Somit müßte auch dieser mit zu o. g. hinzugenommen werden, denn dies ist ein 4,5 t

stimmt, du hast recht, M1 ist Personenbeförderung ohne Gewichtsangaben, gehört dann auch dazu, also alle M1 - M3
Benutzeravatar
Miura

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Miura »

Hallo ich weiß nicht warum man da so verbiesterst sein muss.
Ich denke es wird eine Lösung geben und mit der sollten wir, eben auch aufgrund der keiner Lobby, zufrieden sein.

Rumjammern nützt auch nicht steter Tropfen höhlt den Stein.
LG
Miura
Benutzeravatar
Wweiher
Registriert: Dienstag 17. Juni 2014, 20:11
Basisfahrzeug: IVECO 65C
Modellbeschreibung: S-Plus I61 XL LE

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Wweiher »

Miura hat geschrieben:Hallo ich weiß nicht warum man da so verbiesterst sein muss.
Ich denke es wird eine Lösung geben und mit der sollten wir, eben auch aufgrund der keiner Lobby, zufrieden sein.

Rumjammern nützt auch nicht steter Tropfen höhlt den Stein.
LG
Miura

Also ich jammer weder noch bin ich verbiestert. Betrifft mich nämlich nicht. Mit Anhänger und Smart hilft eh nichts. Und auch sonst gilt: Jammern hilft nix. :D
Ich finde es nur interessant, dass bei aller Normierung nicht die einfache Lösung der Anpassung der deutschen StVO an europäische Terminologie angestrebt wird. Dann wäre das nämlich auch keine Randgruppenforderung mehr, sondern nur eine Anpassung an europäisches Recht. Aber manchmal ist der einfache Weg zu kompliziert. Aber ich muss das auch nicht verstehen. :roll:

Schöne Grüsse

Wolfgang
Benutzeravatar
Wweiher
Registriert: Dienstag 17. Juni 2014, 20:11
Basisfahrzeug: IVECO 65C
Modellbeschreibung: S-Plus I61 XL LE

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Wweiher »

Hallo Rainer,

Im Prinzip ja, aber meist gilt das Überholverbot auch für Fahrzeuge mit Anhänger. Ausserdem darf ich mit dem Zugfahrzeug > 3,5 t und Anhänger sowieso nur 80 km/h auf Autobahnen und auf Landstrassen m.E. sogar nur 60km/h fahren.
Mit einem Zugfahrzeug > 3,5 t wird man LKWs gleichgestellt. Also was soll es, heißt ja auch Reisemobil und nicht Rasemobil.

Schöne Grüsse

Wolfgang
Benutzeravatar
Miura

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Miura »

Also ich jammer weder noch bin ich verbiestert. Betrifft mich nämlich nicht. Mit Anhänger und Smart hilft eh nichts. Und auch sonst gilt: Jammern hilft nix. :D
Ich finde es nur interessant, dass bei aller Normierung nicht die einfache Lösung der Anpassung der deutschen StVO an europäische Terminologie angestrebt wird. Dann wäre das nämlich auch keine Randgruppenforderung mehr, sondern nur eine Anpassung an europäisches Recht. Aber manchmal ist der einfache Weg zu kompliziert. Aber ich muss das auch nicht verstehen. :roll:

Diese Angelegenheit ist Länder also Bundesländersache und nicht Bund/EU.
Bitte keine Frage wie sich das verhält und/oder dastellt, habe da keinen Schimmer, aber so ischt es :D
LG
Miura
Benutzeravatar
Wweiher
Registriert: Dienstag 17. Juni 2014, 20:11
Basisfahrzeug: IVECO 65C
Modellbeschreibung: S-Plus I61 XL LE

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Wweiher »

RainerBork hat geschrieben:Hallo Wolfgang,
was mich jetzt nur mal neugierigerweise interessiert: Kann man bei Zugfahrzeug > 3,5 to auch die 100 km/h Zulassung für den Anhänger bekommen?
Ansonsten gebe ich dir absollut recht: "Reisen statt Rasen"

Gruß Rainer

Hallo Rainer,

mein Anhänger hat die 100 km/h Zulassung, denn er kann ja auch hinter einem PKW gezogen werden. Schild ist drauf, aber es gelten zusammen mit dem Mobil die üblichen Einschränkungen, also 80 km/h bzw 60 km/h.

Vielleicht hilft das Schild ja nachfahrende Kontrolletties zu verwirren, denn wer fährt schon wriklich 80 km/h auf der Autobahn. Dann überholen mich alle LKW. :lol:

Schöne Grüsse

Wolfgang
Benutzeravatar
Miura

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Miura »

Hallo besten Dank für Deine Mühe ist würde vorschlagen das man die Anschriften den jeweiligen Länderämter hier zusammenträgt und veröffentlicht.
Dann sollte man soviele wie nur möglich Anfragen an diese jeweiligen Ämter versenden über den Stand der Umstzung um etwas Druck zumachen.
Standard Text und ab per Mail.
Adressen : ???????????????????
LG
Miura
Benutzeravatar
Miura

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Miura »

Hallo was ist dran an einer Zusatzsteuer für Weiße Fahrzeuge Wohnmobile.
Die eingenommenen Geld sollen auch für die Zusatzschilder Überholverbot über 3,5T verwendet werden.
LG
Miura
Benutzeravatar
Arthur
Registriert: Sonntag 19. Oktober 2014, 15:06
Basisfahrzeug: Iveco 72/210
Modellbeschreibung: Phoenix A 8000 RSLG

Re: Überholverbot für Womo über 3,5

Ungelesener Beitrag von Arthur »

Hallo Miura

habe ich auch gelesen im RMI
ich vermute es handelt sich um einen April Scherz
Hoffentlich!!!

gruss ramin
Antworten

Zurück zu „Aus der Presse...“