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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Mittwoch 9. Januar 2019, 08:50
von Colorado
Guten Morgen in die Runde,
ich habe unseren 2013er e-line i50 auch aufgelastet.
Die 2500 KG auf der HA waren eben zu wenig. Gut, wir reisen noch zu dritt und mit Anhänger (Boot), aber eben immer mit Überlast.
Jetzt mit V&B Luftfedern sollte das besser sein. Solo war schon das Fahrgefühl viel besser, da das WoMo hinten stabiler läuft.

Gruß Olaf aus H.

Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Freitag 1. Februar 2019, 19:55
von CarthagoPeter
Guten Abend in die Runde!
Ich habe meinen 5.0 QB diese Woche zugelassen, verbaut ist die AL-KO X2 und vorne die AL-KO ACS High Performance Feder.
Trotz dieser Bestellung ab Werk ist nur ein zGG von 4500kg in der CoC hinterlegt.
Achslast
vorne 2100kg
hinten 2500kg

Frage auch in die Runde: In der Anleitung habe ich was gelesen von Feuchtigkeitsgranulat (Seite 204) welches gewechselt werden soll. Bei AL-KO habe ich dazu nichts gefunden.....
Besten Dank für eine Info im Voraus.

Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Mittwoch 28. August 2019, 19:27
von Biggy
Hallo

wir haben einen 3 Jahre alten C-Tourer T143 mit Heavy Fahrwerk. Werkseitig mit 4,2 oder 4,5t zugelassen. wir haben das Fahrzeug dann doch mit 3,5 t abgelastet gekauft.
Was muß ich machen um wieder auf ca.4t zugelassen zu gebekommen?
:clap:

Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Mittwoch 28. August 2019, 20:21
von Andreasfi2
Hallo Biggy,

Eigentlich nur mit dem originalen CoC zum TÜV/Dekra/o.ä. Die Stellen die dann ein Gutachten zur Anpassung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aus (30-40 EUR). Damit dann zur Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugs hein holen (12 Euro). Dann bekommst Du das originale ZGG eingetragen.

Viele Grüße

Andreas


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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 09:48
von Biggy
super
vielen dank und schönen Tag :Danke:

Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Donnerstag 29. August 2019, 16:14
von Andreasfi2
Ach ja: Du musst natürlich mit dem Womo zum TÜV - das hatte ich vergessen zu erwähnen...

Viele Grüße

Andreas

Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Montag 16. September 2019, 18:51
von Sonnenscheinfahrer
Habe gerade einen C-Line T 5.0 QB mit zul. GM 4.500 kg bestellt.

Mit einer Auflastung auf 4.800 Kg ergeben sich die Achlasten: VA: 2.100 Kg / HA: 2.700 Kg


WARUM gibt KEIN Hersteller neben dem "Leergewicht",
der "Masse im fahrbereitem Zustand" und
der "zul. GM"

KEINE

"tatsächliche ACHSLASTen im fahrbereitem Zustand" AN???


Das ist / wäre auch wirklich KEIN Problem.

Die Kunden / wir könnten so besser die Massenverteilung und somit die spätere Beladung/Belastung bestimmen.

Fragt doch mal eure Händler nach diesen Informationen - und dass ihr die haben wollt/müsst.

Bei meiner Nachfrage, bekam ich vom Werk, für dieses Fahrzeug, folgende Werte:

... "anbei habe ich Ihnen eine Gewichtstabelle zusammengestellt von bereits gebauten Fahrzeugen.
Gewogen in der Produktion ohne Flüssigkeiten"



VA
Schnitt; 1.541 kg
Max.: 2.100 kg
Übrig: 559 kg

HA
Schnitt: 1.832 kg
Max: 2.400 kg
Übrig: 568 kg

GM: 3.373 kg - nehme an, dass hier die meist gekauften Zusatzpakete/Zusatzausrüstung berücksichtigt wurden.



Meine "tatsächliche Masse" habe ich errechnet mit 3.564 kg - also "Masse im fahrbereitem Zustand (3.155 kg)" + "Zusatzausrüstung (409 kg)".

Wie sieht es bei euch aus - sind die Zahlen nachvollziehbar - wie sehen die Zahlen bei euch aus?

UND ... fordert/fragt nach den bereits vorhandenen Achsbelastungen des Grundmodells in Zukunft - löchert die Händler damit - die Angaben sind sie euch/uns schuldig!

.

Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Donnerstag 21. Januar 2021, 07:52
von Boliseiaudo
Auszug aus der neuen Pro Mobil:
Wohl besonders interessant für Fahrzeuge < 3,5t

Ein überladenes Wohnmobil ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch richtig teuer werden. Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils darf nicht überschritten werden. Bei viel Gepäck und mehreren Personen kann dies aber schnell passieren. Ist man mit zu viel Gewicht unterwegs, drohen teils saftige Bußgelder; zudem muss noch vor Ort ausgeladen werden, bis man im Limit bleibt.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung legt fest, wie hoch der Strafzettel ausfällt. Besitzer von Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen müssen bei einem Verstoß – gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nach Abzug von fünf Prozent Toleranz – mit einem Bußgeld von bis zu 235 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Viel Geld, in einigen Nachbarländern kann es aber noch deutlich teurer werden.

In Frankreich, Großbritannien und der Schweiz liegt die Toleranzgrenze zudem bei Null, in Dänemark bei einem und in Belgien bei zwei Prozent.
Richtig teuer wird es bei Missachtung der zulässigen Gewichte in Spanien und Großbritannien: Die Überladung kann hier bis zu 4600 beziehungsweise 6000 Euro kosten.

Gruß

Nobbi

Re: zulässiges Gesamtgewicht

Verfasst: Montag 22. Februar 2021, 17:18
von Samclark
Wir haben mal unsere bisherigen Erfahrungen mit dem Thema "Carthago & Gewicht" in einem Blog-Beitrag zusammengefasst:

https://kreuzundquer.blog/mit-dem-wohnm ... -der-waage