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Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2020, 09:44
von Oldi45
Ursprünglich ging es hier doch um Ein-und Aufbauten vor der Erstzulassung, die nicht genehmigungspflichtig sind?
Gruß Hajo
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Samstag 17. Oktober 2020, 12:44
von Oldi45
Habe heute von meinem Nachfolger bestätigt bekommen, dass es diesen Irrsinn tatsächlich gibt. Alle Händler wurden vom Verband informiert, dass für die Erstzulassung die COC-Papiere nur für das Wohnmobil im Werksauslieferzustand Gültigkeit haben. Das hat sich sicher ein hochbezahlter Beamter der EU ausgedacht? Es ist schon erstaunlich, womit man sich sein Geld verdienen kann.
In der Regel wird kaum ein Wohnmobil ohne Zusatzausstattungen verkauft. Entweder direkt ab Werk - dann ist alles in Ordnung, oder vom Händler, dann dürfen die Zusatzausstattungen erst nach Erstzulassung eingebaut werden. Mir ist Unklar, wer das kontrollieren soll!!!
Die Praxis ist jetzt, wenn z.B. an einem Tag 40 Wohnmobile zur Vermietung zugelassen werden, alle erforderlichen Zusatzausrüstungen "danach" einzubauen. Genau so wird es mit Neuauslieferungen praktiziert.
Die Welt wird immer verrückter. Ich dachte, mit Tramp wäre schon der Gipfel erreicht, es lässt sich aber immer noch toppen.

Dafür brauchen wir aber nicht mehr ins Cabaret zu gehen.
Gruß Hajo
Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?
Verfasst: Samstag 17. Oktober 2020, 19:17
von Odi57
Hallo,
ja so ist es. Der Händler würde sonst nähmlich als weiterer Hersteller in der Liste der Mehrstufenherstellung gelten, wenn er das Relevante Zubehör vor der Erstzulassung einbaut. Damit müßte er dann eine Ergänzende CoC beantragen, die den Fahrzeugpapieren zugefügt werden muß. Das will natürlich kein Händler machen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael