Kleiner Hinweis an den Herrn Verkehrsminister: PKW und Busse befördern auch Gepäck und andere Gegenstände, sie dienen also nicht ausschließlich der Personenbeförderung und müssten daher dann auch nach dieser Lesart dem Überholverbot unterliegen! Aber in unserem Rechtsstaat ist halt Recht nicht immer gleich Recht, §1: der Verkehrsminister hat immer Recht! §2: sollte der Verkehrsminister einmal nicht Recht haben tritt automatisch §1 in Kraft. Mit Verlaub, herzliche Grüße an Herrn Dobrindt.RainerBork hat geschrieben:Habe gerade in einem Newsletter gelesen, warum Wohnmobile >3,5 to nicht vom Überholverbot ausgenommen werden:
Da sie nicht nur dem Transport von Personen, sondern auch zum Wohnen dienen, können sie nicht mit Pkw und Kraftomnibussen gleichgestellt werden.
Hallo Herr Dobrindt,
dämlicher geht es wirklich nicht mehr.
Gast RB
Überholverbot für Womo über 3,5
- Pehoda
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Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Gruß
Elmar
Reisen bildet - mit dem Reisemobil reisen ist die schönste Methode zur Bildung!
Elmar
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- Wweiher
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Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo zusammen,dvorak hat geschrieben:Hallo Rainer,
was erwartest Du von diesem Verkehrsminister? Intelligenz, die war grad aus als der geboren wurde. Deshalb ist er ja auch christlich sozial!
was erwartet ihr denn von Bayern, das waren doch Hannibals Fußkranke. Schaut euch doch die politische Historie an von Strauß bis Seehofer.

Auch wenn es mich nicht betrifft, weil ich mit meinem Anhänger sowieso darunter falle, finde ich, das endlich mal einer vor dem europäischen Gerichtshof gegen den Begriff Pkw vorgehen sollten, damit der durch Fahrzeuge zur Personenbeförderung M8 ersetzt wird. Das ist ja ein deutsches Unikat. Bei den Gurken wird eine Norm entworfen, aber bei solchen Dingen nicht. :roll:
Nächtliche Grüsse
Wolfgang
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Ich habe mal gelernt das man in Foren die Politik aus dem Spiel lassen soll, daran sollten sich die Nörgler auch halten.
- Dvorak
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Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hast ja recht. Politik hat hier nichts zu suchenHp2sport hat geschrieben:Ich habe mal gelernt das man in Foren die Politik aus dem Spiel lassen soll, daran sollten sich die Nörgler auch halten.

Schöne Grüße
Michael
- Dvorak
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Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Kurt, ich finde bei dem Schild 264 nur was mit der Breite? Genau : Verbot für Fahrzeuge über angegebener Breite. Damit kann man denke ich nichts reißen. Oder sehe ich das falsch?
-
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Re: Überholverbot für Womo über 3,5
wweiher hat geschrieben:Hallo zusammen,dvorak hat geschrieben:Hallo Rainer,
was erwartest Du von diesem Verkehrsminister? Intelligenz, die war grad aus als der geboren wurde. Deshalb ist er ja auch christlich sozial!
was erwartet ihr denn von Bayern, das waren doch Hannibals Fußkranke. Schaut euch doch die politische Historie an von Strauß bis Seehofer.![]()
Auch wenn es mich nicht betrifft, weil ich mit meinem Anhänger sowieso darunter falle, finde ich, das endlich mal einer vor dem europäischen Gerichtshof gegen den Begriff Pkw vorgehen sollten, damit der durch Fahrzeuge zur Personenbeförderung M8 ersetzt wird. Das ist ja ein deutsches Unikat. Bei den Gurken wird eine Norm entworfen, aber bei solchen Dingen nicht. :roll:
Nächtliche Grüsse
Wolfgang
Hallo zusammen ,
also diese diskriminierende Äusserung ist klar unter der Gürtellinie oder bestenfalls einem schlechten Stammtischgeschwafel zuzuordnen und gehört von einem objektiven Moderator gelöscht .
Mit gutem Niveau - ansonsten in diesem Forum gepflegt - hat das nichts zu tun .
Gruß Püdo
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hallo laut Reisemobil und Pro Mobil tut sich was mit dem Überholverbot für die WoMo über 3,5t.
Es soll ein Zusatzschild geben auf dem ein Alkoven Mobil abgebildet ist, dies soll, Anbringung ist allerdings Ländersache, zum allgemeinen Überholverbotsschild, wie z.B. das 7,5t Schild jetzt schon, angebracht werden.
Welches Zusatzschild ich dann sehe ist mir egal Hauptsache man kann locker überholen, mal gespannt bis das umgesetzt wird.
LG
Miura
Es soll ein Zusatzschild geben auf dem ein Alkoven Mobil abgebildet ist, dies soll, Anbringung ist allerdings Ländersache, zum allgemeinen Überholverbotsschild, wie z.B. das 7,5t Schild jetzt schon, angebracht werden.
Welches Zusatzschild ich dann sehe ist mir egal Hauptsache man kann locker überholen, mal gespannt bis das umgesetzt wird.
LG
Miura
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Dieses Zusatzschild mit dem Womo drauf ist aus meiner Sicht totaler Bullshit.
Ich weis nicht wie viele tausend LKW Überholverbotsschilder es in D gibt, geschweige den von den tausenden ferngesteuerten Schilderbrücken.
Wer wirklich meint das diese alle für die kleine Randgruppe nachgerüstet werden, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
Ich denke da will sich ein Politiker mal wieder ein bisschen profilieren.
Aus meiner Sicht gibts nur ein wirklich vernünftiges und durchführbares Mittel, die Aufhebung des LKW Überholverbotes für alle Womos bis 7,5 t.
Ich weis nicht wie viele tausend LKW Überholverbotsschilder es in D gibt, geschweige den von den tausenden ferngesteuerten Schilderbrücken.
Wer wirklich meint das diese alle für die kleine Randgruppe nachgerüstet werden, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
Ich denke da will sich ein Politiker mal wieder ein bisschen profilieren.
Aus meiner Sicht gibts nur ein wirklich vernünftiges und durchführbares Mittel, die Aufhebung des LKW Überholverbotes für alle Womos bis 7,5 t.
- Wweiher
- Registriert: Dienstag 17. Juni 2014, 20:11
- Basisfahrzeug: IVECO 65C
- Modellbeschreibung: S-Plus I61 XL LE
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Hp2sport hat geschrieben:Dieses Zusatzschild mit dem Womo drauf ist aus meiner Sicht totaler Bullshit.
Ich weis nicht wie viele tausend LKW Überholverbotsschilder es in D gibt, geschweige den von den tausenden ferngesteuerten Schilderbrücken.
Wer wirklich meint das diese alle für die kleine Randgruppe nachgerüstet werden, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
Ich denke da will sich ein Politiker mal wieder ein bisschen profilieren.
Aus meiner Sicht gibts nur ein wirklich vernünftiges und durchführbares Mittel, die Aufhebung des LKW Überholverbotes für alle Womos bis 7,5 t.
oder wie ich schon mal ausgeführt, die Anpassung der deutsch Strassenverkehrsordnung an die europäische Begrifflichkeit "M2 und M3" statt PKW und Kraftomnibus
Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.
Klasse M3:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Dann braucht man keine Schilder zusätzlich. :roll:
Denn die LKW-Überholverbote würden dann für die Klassen N2 - N3 gelten.
Re: Überholverbot für Womo über 3,5
Das hat uns auch sehr verwundert! Im angeblich einheitlichen Europa werden Womos unterschiedlich eingetragen. Wir fahren 4,5 t und sind ein "M" hier in Österreich. Somit fallen wir hier nicht unters Überholverbot. Allerdings sind bei uns auch sehr viele Lkw-Überholverbote mit dem Zusatzschild 7,5t ausgestattet.