Hinzu kommt allerdings auch das es sich um einen "erheblichen Mangel" halten muss.Rufus hat geschrieben: Montag 27. August 2018, 09:50 Was eine Wandlung anbelangt gibt es klare Regeln:
Der Verkäufer darf 3x versuchen den Mangel zu beheben.
Dabei sind die Fristen einzuhalten und entsprechende Dokumentation.
Auch eine Vielzahl keinerer Mängel wird zur Begründung einer Wandlung nicht ausreichen.