Vorschriften über 3.5 T

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Ulito
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Ulito »

Hallo Tourer :thumbup:
So wie Du sehe ich das auch.
Lg Ulrich
Schöne Grüße
Ulrich :wave:
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

Hallo,
Du darfst das nennen, wie du möchtest. Mir kommt es wie Willkür vor, ohne dass ich da einzelnen Beamten etwas unterstellen möchte.
Was ich auch nicht verstehe ist, wie
derjenige, der da die Blitzerfotos nach Wohnmobilen durchsucht entscheidet, mit welchem ZLG man unterwegs ist, wenn er das nicht über das Kennzeichen abklären kann.
Ich habe auch schon mit der zuständigen Polizeistelle für die A 65 in Speyer telefoniert. Dort hat man auch von 'versehentlich durchgerutscht' gesprochen.
Das klingt bei dem heutigen Verkehrsaufkommen sehr nach Don Quixote Methode.

Grüße,
Thomas

P.s.
Falls ich was klären kann, erfährt ihr davon
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

Kleiner Zwischenbericht aus dem Ministerium
Man versucht auszuweichen und hat geantwortet:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die 12. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis zu 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Tempo 100 km/h fahren dürfen, wurde über den 31.12.2009 hinaus unbefristet verlängert. Es liegt eine dauerhafte Regelung vor. Sie können die 12. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung im Internet unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_12/ und
http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00005.html
nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 - 2008 - 3060
Fax: 030 - 2008 - 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de

Ich bleibe weiter dran, bis ich schriftlich bekomme, ob das auch bei 60 für LKW gilt.

Grüße,
Thomas
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Ulito
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Ulito »

Hallo Thomas
Danke das Du am Ball bleibst. :thumbup:
Die ausnahme gilt nur auf Autobahnen wo der LKW 80Km/h fahren darf, wenn nur 60Km/h für Fahrzeuge über 3,5t darfst Du mit Womo ü 3,5t auch nur 60Km/h.
so hab ich das interpretiert und immer praktiziert.Vorstellen das da eine Antwort kommt mit den Worten "Gilt nicht für Wohnmobile über 3,5t"kann ich mir nicht.
Einzige Ausnahme ist der Buß,zwar auch über 3,5t aber eben Buß mit bis zu xx Sitzplätzen.
Lg Ulrich
Schöne Grüße
Ulrich :wave:
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

Hallo Ulrich,
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass du richtig liegst.
Dagegen spricht, dass ich vor fast 3 Monaten zweimal mit 95 statt 60 geblitzt worden bin und keine Post bekommen habe, während ein zeitgleicher vermeintlicher 80 Verstoss vor 5 Wochen schon zurück genommen wurde. Das ist doch zumindest mysteriös. Außerdem - wenn sicher 60 auch für Womos gilt, dann könnte das doch einfach bestätigt werden.
Danach Frage ich ja jetzt zum zweiten Mal schon ganz konkret.
Sind das auch nur Politiker, die nur schwätzen, ohne was zu sagen, oder haben die eine Ahnung von ihrem Job?
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wann das sein wird bestimme ich.
Ich bleibe dran.
Grüße,
Thomas
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Tourer
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Tourer »

Hallo Thomas,

ich habe dein Problem noch nicht verstanden.
Bei den von dir angeführten Beispielen bleibst du so vage das sich niemand ein Bild darüber machen kann.
Schreib doch welche Verkehrsverstoß dir vorgeworfen wurde und mit welcher Begründung der Bescheid zurückgenommen wurde.
Und bei welchem Schild du mit 95 geblitzt wurdest aber keine Post bekommen hast.
Gruß
Bernhard

Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

Hallo Bernhard,
Ich habe das ganz zu Anfang geschrieben. Ist ja auch mehr ein allgemeines Thema, ohne, dass ich meine Situation da besonders rausheben möchte.
Also:
Bin bei GPS 95 ohne Schild auf A65 geblitzt worden, und der Bescheid lautete wegen Überschreitung von 80.
Wurde nach Widerspruch zurückgenommen.
Bin ein zweites mal ohne Schild aus gleichem Grund geblitzt worden und es kam nichts.

Die anderen beiden Male kam auf ca. 200 m ein LKW Symbolschild mit 60 drunter und ein PKW Symbolschild mit 100 drunter wegen Strassenschäden (DIE KOMPLETTE A7 Bahn war dort ein einziger Schaden, nicht nur auf 200m) und ich hatte sicher fast 90 drauf. Zweimal geblitzt - nichts kam. War am 6.6.
Ich bin völlig verunsichert aber sehe auch nicht ein, dass ich mich mit 3,8 t Realgewicht zwischen 40 Tonnern mit 60 in die Schlange einreihe, nur weil nirgends eindeutig steht, was Sache ist.
Gruss,
Thomas
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ThomasPr
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Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von ThomasPr »

Hallo Namensvetter,

Für mich ist das aber eindeutig. In den ersten beiden Fällen galt für Dich 100 km/h, da keine Beschilderung. Die Erste Verwarnung war nicht korrekt, vermutlich, weil nicht als Wohnmobil erkannt und daher zurückgenommen.

Der zweite Fall ist m.E. eindeutig. Für schwere Wohnmobile gelten in Deutschland alle Beschränkungen für LKW (die es in der StVO nicht gibt, dort gibt es nur Fahrzeuge > 3,5 t), mit Ausnahme der generellen Geschwindigkeitsbeschränkung, die mit o.g. Ausnahmegenehmigung auf 100 km/h hochgesetzt wurde. Das heißt also, wenn das Zeichen 60 km/h mit dem Zusatzschild LKW (was> 3,5 t bedeutet) angezeigt wird, mußt Du Dich zwischen den 40 Tonnern einreihen, auch wenn es Dir nicht gefällt.


Gruß aus München
Thomas

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Freundliche Grüße
Vom geografischen Mittelpunkt S-H
Thomas
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Tourer »

Hallo Thomas,
Es steht schon eindeutig beschrieben was Sache ist, das LKW-Schild beinhaltet alle KFZ > 3,5 t zGG mit Ausnahme von PKW und Bussen.
Dein Womo ist kein PKW und kein Buss auch wenn es zu der EU-Klasse M1 gehört, ein PKW hat keine Küche, keine Nasszelle usw.
Du musst dir aber nicht so viele Sorgen machen und dich verunsichern lassen, nur weil in deutschen Behörden auch Fehler gemacht werden.
Fehler die dort zu deinen Lasten gemacht werden, kannst du ja berichtigen lassen und Fehler die dich begünstigen solltest du einfach unter der Rubrik „Glück gehabt“ registrieren.
Gruß
Bernhard

Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

ThomasPr hat geschrieben: Dienstag 25. August 2020, 21:43 Hallo Namensvetter,

Für mich ist das aber eindeutig. In den ersten beiden Fällen galt für Dich 100 km/h, da keine Beschilderung. Die Erste Verwarnung war nicht korrekt, vermutlich, weil nicht als Wohnmobil erkannt und daher zurückgenommen.

Der zweite Fall ist m.E. eindeutig. Für schwere Wohnmobile gelten in Deutschland alle Beschränkungen für LKW (die es in der StVO nicht gibt, dort gibt es nur Fahrzeuge > 3,5 t), mit Ausnahme der generellen Geschwindigkeitsbeschränkung, die mit o.g. Ausnahmegenehmigung auf 100 km/h hochgesetzt wurde. Das heißt also, wenn das Zeichen 60 km/h mit dem Zusatzschild LKW (was> 3,5 t bedeutet) angezeigt wird, mußt Du Dich zwischen den 40 Tonnern einreihen, auch wenn es Dir nicht gefällt.


Gruß aus München
Thomas

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Hallo Namensvetter in München,
Danke für deine Einschätzung. Ich bin geneigt das zu glauben, aber was, wenn die Ausnahmeregellung 100 auf Autpbahnen und Kraftfahrzeugsstrasse immer gilt?
Auch wenn 80 für LKW auf 60 reduziert wird ist ein Woh mobil immer noch kein LKW, selbst wenn alle anderen Regeln wie für ü. 3,5 t die gleichen sind.
Ich meine, warum antworten mir die Experten auf meine Frage, ob für mein Womo die 60 LKW gelten mit dem Hinweis auf die 100er Ausnahmeregelung, erwähnen aber nicht, dass dies die einzige sei und nur das 80er Limit aufgehoben ist?
Ich möchte ds ein für alle Mal definitiv geklärt haben und mich nicht auf Einschätzungen oder Vermutungen verlassen müssen, wie die Auslegung einer Ausnahmeregellung für Womos höchstwahrscheinlich gemeint sein könnte.
Grüße,
Thomas

P.s.
Ja, es passt mir mir nicht mit 60 in einer LKW Schlange zu fahren oder besser - es macht mir Angst mit einem 4t Joghurtbecher zwischen 40 Tonnern Trucks rumzukriechen bei denen die Fahrer durch Handy, Zeitung, Essenzubereitung oder Sonstwas abgelenkt sind nur weil die Gesetzgebung rumeiert, anstatt für die immer grösser werdende Zahl von Wohnmobilen vernünftige Regeln zu schaffen oder das ungehemmte Rowdytum, auf seinen Autobahnen, für das Deutschland mittlerweile weltweit berühmt ist, durch strengere Regeln und permenente,rigorose Kontrollen endlich in den Griff zu kriegen. Fast alle Staaten dieser Welt haben das längst geschafft nur der Lobbyverseuchte deutsche Gesetzgeber schafft das nicht, selbst wenn es irgendjemand - natürlich nicht Herr Scheuer - vor Monaten wenigstens mal versucht hat, aber wiederholt an der Arroganz seiner selbst gescheitert ist.
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