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Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 17:54
von Docsauerland
Gast RB hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2017, 17:45
Wer kann mir genau sagen, ob Hersteller oder Verkäufer für diese Garantieanmeldung zuständig ist?
Hallo Rainer!
Bei mir hat es der eine auf den anderen geschoben!
Wer letztendlich dafür verantwortlich ist weiß ich nicht.
Gast RB hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2017, 17:45
Ich bin nach Zulassung bei meiner Werkstatt aufgeschlagen und habe es dort erledigen lassen.
Ich sehe das nun nicht wirklich als Aufgabe des Käufers an. Aber selbst wenn, ich hätte es ja auch gemacht. Aber dann muss ich darüber informiert werden, dass das meine Aufgabe sein soll!
Aber so etwas muss doch klar geregelt sein!
Das darf doch nicht dem Zufall überlassen werden!
Die verkaufen doch nicht erst seit diesem Jahr Reisemobile!
VG Stefan
Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 18:02
von Benutzer 3335 gelöscht
Hallo Stefan,
nach einem weiteren Telefonat soll unser Fahrzeug nun nächste Woche beim Fiat Händler in der Nähe des Händlers repariert werden. Außerdem würden uns völlig unterschiedliche Aussagen im Bezug auf den bisherigen Schaden mitgeteilt. Was die Kompensation angeht wird man einen angemessenen Vorschlag machen....naja warten wir es mal ab.
Gruß Rufus
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Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 18:30
von Tourer
Hallo zusammen,
ich denke die Sache ist völlig klar.
Der Händler hat das Fahrzeug verkauft und ist der Einzige der gegenüber dem Kunden in einem Vertragsverhältnis steht.
Deshalb ist der Händler auch verpflichtet alle von Vorlieferanten geforderten Anmeldungen durchzuführen, oder durchführen zu lassen. In jedem Fall trägt der Händler die Verantwortung dafür, das die Anmeldungen erfolgen.
Dieser Verantwortung kann er sich wahrscheinlich dadurch entziehen, das er den Käufer ausdrücklich schriftlich darauf hinweist, welche Anmeldungen wo, wie und bis wann durch den Käufer zu erfolgen haben.
@Rufus,
wenn Du das Fahrzeug bei dem Händler bei dem es jetzt steht gekauft hast, dann ist dieser Händler gewährleistungspflichtig. Er hat die mit der Fiat Rückrufaktion 6152 zusammenhängenden Mängel für Dich kostenfrei zu beheben. Wenn der Händler den Mangel nicht selbst beheben kann, dann muss er die Reparatur durch eine von Fiat autorisierte Fachwerkstatt veranlassen und trägt Dir gegenüber die Verantwortung dafür, das die Reparatur fachgerecht und mangelfrei ausgeführt wird.
Nach § 439 Absatz 2 BGB hat der Käufer einen Ersatzanpruch gegen den Käufer.
Zitat:
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Zitat Ende.
Einen interessanten Aufsatz von Rechtsanwalt U. Dähn findest Du hier:
http://www.wohnmobilrecht.de/0000009c7a ... 03c02.html
Über eine evtl. Nutzungsausfallentschädigung weiß ich nichts.
Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 19:12
von Dogi35
Mein Händler hat mir im November auf Nachfrage folgendes geantwortet:
„........ die Garantieanmeldung für Ihr Reisemobil ist am 27.07.2017 von uns an Carthago erfolgt.
Carthago gibt dann die Garantieanmeldung an Fiat weiter.........“
27.07.2017 ist ca. 20 Tage nach meiner Übernahme des Fahrzeugs.
Nach Intervention meines Händlers hat dann auch die Prüfung der Fahrgestellnummer in der Fiat Camper App funktioniert. Seither und immer wenn hier im Forum das zum Thema Rückruf aufpopt, habe ich in der App nachgesehen, ob sich an meinem „nicht betroffen“-Status etwas geändert hat. Hat sich nicht, immer ist die grüne Amepel erschienen.
Bis heute, jetzt meldet die App „Der von Ihnene eingegebene Code stimmt nicht mit unserer Datenbank überein“.
Langsam reisst auch mein Geduldsfaden. Man kann nie ganz sicher sein, ob die ausgegeben Daten richtig sind.
Gruss Roli
Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 19:50
von Docsauerland
dogi35 hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2017, 19:12
Bis heute, jetzt meldet die App „Der von Ihnene eingegebene Code stimmt nicht mit unserer Datenbank überein“.
Langsam reisst auch mein Geduldsfaden. Man kann nie ganz sicher sein, ob die ausgegeben Daten richtig sind.
Gruss Roli
Hallo Roli!
Ich bekomme aktuell auch die gleiche Fehlermeldung, obwohl meine Fahrgestellnummer korrekt eingegeben ist.
Auch ist der Hinweis auf die Rückrufaktion nicht mehr vorhanden, obwohl mein Mobil betroffen ist!
Kontaktaufnahme mit FCA via App scheitert auch mit dem Hinweis, dass die Verbindung wegen "beschränkter Konnektivität" nicht hergestellt werden könne, obwohl ich hier tollstes LTE habe!
Ich solle die Verbindung prüfen. Ha ha.
Würde ja gerne mal bei MyFiatProfessional nachsehen, aber das läuft mit Applegeräten immer noch nicht!
Aber laut Fiat ist ihnen kein Fehler bekannt...
VG Stefan
Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 20:21
von Docsauerland
tourer hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2017, 18:30
Hallo zusammen,
ich denke die Sache ist völlig klar.
Der Händler hat das Fahrzeug verkauft und ist der Einzige der gegenüber dem Kunden in einem Vertragsverhältnis steht.
Hallo Bernhard,
mein Händler hat mir mitgeteilt, dass Carthago die Anmeldungen durchführen würde. Er habe meine Information über die bei uns fehlende Anmeldung nach Aulendorf weitergeleitet mit der Bitte um Bearbeitung.
Ob das nun stimmt und wie das rechtlich aussieht und wer das machen "muss" kann ich nicht beurteilen.
Ich finde es nur ärgerlich, dass da eine klare Absprache fehlt!
Das ist doch wohl nicht schwer soetwas einmal verbindlich zu regeln!
Hersteller, Händler oder Käufer ist mir egal. Man muss es nur regeln und kommunizieren!
Wurde hier nicht mal behauptet C. sei zertifiziert?
VG Stefan
Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Mittwoch 27. Dezember 2017, 22:36
von Tourer
Hallo Sefan,
ich denke die Angelegenheit ist kompliziert.
Fiat hat das Basisfahrzeug an Carthago verkauft, Carthago an den Händler und der Händler an Dich.
Dir gegenüber hat aber nur der Händler vertragliche Verpflichtungen. Der Händler meldet den Verkauf an Carthago und erwartet von Carthago das die den Verkauf an Fiat melden. Wenn der Händler aber nicht auf geeignete Weise sicherstellt und/oder überprüft, das Carthago diese Meldung auch durchführt, dann kommt er seiner Verpflichtung dem Kunden gegenüber nicht vollständig nach. Aber wir wissen ja alle, das es zu wenige Händler gibt und der Kunde nach Vertragsunterzeichnung eigentlich nur noch stört.
Unser Womo wurde auch erst bei Fiat gemeldet, als ich wegen der "musikalischen Bremsen" in einer autorisierten Fiat/Iveko Werkstatt war. Für die Werksatt war es wohl nicht ungewöhnlich, das Fahrzeug erst bei Fiat anzumelden um die Arbeiten auf Garantie durchführen zu können.
Rückrufaktion 6152
Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 00:06
von Benutzer 3335 gelöscht
Stefan,
nochmals, ja Carthago als Hersteller ist nach DIN ISO 9001 zertifiziert. Es ist müßig das Thema nochmals aufzurollen und nein ich muss gar nichts beweisen. Ohne Zertifizierung bekommt man keine Typzulassung beim KBA. Es gibt in Deutschland vier zugelassene akkreditierte Unternehmen, deren Auditoren anerkannt sind. Wer ausreichend Muße und Geduld hat kann das alles auf den Internetseiten des KBA nachlesen.
Was viel spannender ist, ist die Tatsache warum die Behörde nur so lasch reagiert. Fehler passieren überall. Allerdings sollten die Maßnahmen zur Beseitigung eines Problems geeignet sein und auch entsprechend überwacht werden, dafür gibt es die Behörde. Wie das gemacht wird, ist im Regelwerk beschrieben. Fiat muss in einem solchen Fall das Problem an das KBA und an Seinen Kunden Carthago melden. Außerdem muss sichergestellt werden das alle Endkunden benachrichtigt werden. Da unsere Fahrzeuge alle als Carthago umgeschlüsselt sind ( das original COC von Fiat ) ist Carthago logischerweise auch in Kenntnis. Sollte nachweislich auch nur eine Person zu Schaden kommen, gibt es einen Skandal.
Man denke nur an Airbagskandal von Takata. Diese Firma ( zig mal größer als Carthago) gibt es nicht mehr. Leider ist unsere Gesetzgebung nicht besonders Verbraucherfreundlich. In den USA hätten die Hersteller deutlich mehr Pflichten. Hierzulande wird jeder 3 Mann Betrieb mit Auflagen und Behörden bis zum geht nicht mehr kontrolliert. Jedes Amt fasst ihm in die Tasche und Hauptsache man zahlt Steuern bis zum „lohnt nicht mehr“.
Was man dafür bekommt zeigt sich ja hier deutlich....
Gruß Rufus
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Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 02:57
von Docsauerland
Ah, sorry!
Ich hatte nicht auf dem Schirm, dass diese Aussage von Dir kam!
Ich hatte nur noch in Erinnerung, dass das hier im Forum mal behauptet wurde ohne jedoch irgendeinen Beleg dafür zu bringen.
Ich finde auch jetzt nirgends den geringsten Hinweis auf eine Zertifizierung des Unternehmens.
Aber lassen wir das.
Ich will nicht streiten.
Ist eh

.
Gute Nacht!
Stefan
Re: Rückrufaktion 6152
Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 14:31
von Docsauerland
Moin,
so sieht der Defekt bei mir aus.
Zwischen Halter und Rohr ist ein Spalt aus dem die Abgase austreten.
Davor befinden sich die Kunststoffabdeckungen der Lichtmaschine (oben rechts mit dem Barcode).
Diese können laut meinem Händler im ungünstigen Fall durch die heißen Abgase in Brand geraten.
VG Stefan
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