Dvorak hat geschrieben: Dienstag 10. Mai 2022, 14:17
Hallo Nobbi,
dann ruf dort einfach an. Hatte mir die Dame ja geschrieben. Telefon (+49) 2274- 700 397
Sie sprach ja auch davon, dass der TÜV da wohl einen Bock geschossen hat...
Mal abgesehen davon, ich glaube es nicht, dass du da in irgendeiner Form ein "Ticket" bekommst.
Es gibt dafür keine ABE-Anforderung und wie man sieht, die HU ist bei anderen Prüfstellen möglich.
Mag sein, dass andere hier mit dieser nicht-staatlichen Organisation besser gefahren sind, mich sehen die jedenfalls nicht mehr.
Gruß Michael
Hallo Michael,
was nützt ein Anruf, wenn man beim TÜV steht und der will amtlich zugelassene Papiere sehen?
Jeder kennt den Amtsschimmel beim TÜV, gehe ich zumindest mal von aus.
Das die Dame sagt, dass der TÜV da nen Bock geschossen habe, ist Ihre private Meinung, nichts amtliches. Und alles, was nicht amtlich und/oder schriftlich ist, existiert für den TÜV nicht, ist nun mal so.
Da kann das Mädel am Telefon erzählen, was es will...und ich glaube nicht, dass sich ein TÜV Prüfer von irgendeinem Mädel am Telefon überzeugen lässt.
Im Moment glaube ich auch nicht, dass ich ein Ticket deshalb bei einer Polizeikontrolle bekommen würde, deshalb schrieb ich ja auch "den Gedanken weiterspinnen".
Ich habe den Gedanken in den Raum gestellt, mit dem Hintergedanken, was passiert, wenn man in einen Unfall verwickelt wurde. Ein amtlich bestellter z.B. TÜV Prüfer/Gutachter macht das Gutachten und stellt dabei fest, dass...
Die Hubstützen sind de facto ein Umbau am Fahrzeug, für das keine ABE existiert, ebenso wenig für die Sat Anlage und die Solarpaneelen.
Für jedes Scheinwerferbirnchen muss in Deutschland ne ABE oder Zulassung her, wieso ist es bisher also niemandem aufgefallen, dass gerade für solche Anlagen keine ABE existiert?
Von daher kann ich den TÜV von seiner Seite her gut verstehen.
Für die Zusatz-Luftfederung muss ja auch ne ABE vorliegen, warum also nicht auch für die Hubstützen?
Ich denke mal, dass das ganz einfach eine Nachlässigkeit der Hersteller ist.
Oder wie man in Köln zu sagen pflegt: es ist immer noch gut gegangen, bzw. der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
Der Kunde ist erstmal der Dumme.
Für mich stellt sich jetzt mal folgende Frage:
Jemand, der nicht hier mitliest und einfach mit seinen Hubstützen zum TÜV fährt...und deswegen keine Plakette bekommt.
Wen kann der dann in Regress nehmen?
Ich z.B.: habe mit Absicht den fälligen TÜV Termin schon um einen Monat überzogen. Ich will aber in 2 Wochen in Urlaub fahren...und bekomme keine Plakette vom TÜV, weil meine Hubstützen keine ABE haben.
Wenn ich durch den TÜV durchgefallen bin, habe ich, soweit ich weiß, nur 6 Wochen zur Nachbesserung Zeit.
Was passiert, wenn nach diesen 6 Wochen immer noch keine ABE vorliegt? Wird dann mein Fahrzeug stillgelegt oder muss ich zum Hersteller fahren, damit er die Anlage demontiert, damit ich ohne zum TÜV fahren kann?
Wer ersetzt mir den Schaden, weil ich dadurch nicht in Urlaub fahren kann?
Ich hatte jetzt nur Glück, weil ich vor der Fahrt zum TÜV, wo ich für letzten Freitag Mittag einen festen Termin, bei SHR angerufen und gesagt hatte, dass ich die ABE nicht finden könnte. Sonst wäre ich zum TÜV gefahren und quasi vor die Mauer gelaufen.
Gruß
Nobbi