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Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:11
von JohnB
Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 16:34 (..) Damit dürfte sich jede weitere Diskussion über M1 und allen anderen Unklarheiten erledigt haben. Auch die, das Wohnmobile über 3,5t zGG als LKW gelten. (..)
Bloß weil das Verkehrsamt in Schnitzelputzelhausen Dein Fahrzeug als Lkw bezeichnet? Lol

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:13
von ThomasPr
Der maßgebliche Satz dürfte allerdings dieser sein
„ Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zul. Gesamtmasse( ausgenommen PKW und KOM)....“
Und da steht nichts von LKW, sondern Zul. Gewicht > 3,5 t.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:27
von Andreasfi2
Hi Thomas,
ThomasPr hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:13 Und da steht nichts von LKW, sondern Zul. Gewicht > 3,5 t.
Lies mal die Zeile darüber: "Begründung: Ihnen wird vorgeworfen [...] in Darmstadt [...] als Führer des LKW [...]"

Viele Grüße

Andreas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:31
von JohnB
Der Tatvorwurf als "Führer des LKW K- XXXXX" ist falsch. Reicht für mich zum Einspruch.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:35
von ThomasPr
Andreasfi2 hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:27 Hi Thomas,
ThomasPr hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:13 Und da steht nichts von LKW, sondern Zul. Gewicht > 3,5 t.
Lies mal die Zeile darüber: "Begründung: Ihnen wird vorgeworfen [...] in Darmstadt [...] als Führer des LKW [...]"

Viele Grüße

Andreas
Die Frage ist, welcher Satz die Ordnungswidrigkeit beschreibt. Ich meine, der von mir zitierte Satz. Selbst wenn der von Dir zitierte Satz falsch sein sollte, bleibt derVorwurf in dem von mir zitierten Satz.
Ich würde, so wie Nobbi angedeutet hat, einfach zahlen. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:42
von JumperI
Leute,
Für Wohnmobile über 3,5 T ZLG gelten die gleichen Schilder und Beschränkungen , wie für LKW über 3,5 t - mit zwei Ausnahmen:
V-Max auf Autobahnen und Kraftfahrzeugstrassen ist 100 km/h.
Alle weiteren Diskussionen sind absolut sinnfrei. :winkende: :winkende:

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:49
von AndreasNagel
Moin.

Ich bin sicher, dass dies nicht der erste Fall dieser Art ist. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass auch schon etliche WoMo-Fahrer versucht haben, sich aus dieser OWI raus zu reden oder raus zu klagen.

Eventuell werden Klagen dieser Art wegen bisheriger, eindeutiger Rechtsprechung schon nicht mehr zugelassen.

Kann es nicht sogar eine Strafe geben, wenn man es trotzdem versucht? Ich meine, so etwas schon mal in einer anderen Sache gelesen zu haben.

Viele Grüße,
Andreas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:49
von Spark
@Jumperl,
Danke, endlich nach 63 Seiten Beiträgen auf den Punkt gebracht :thumbup:

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Dienstag 20. Oktober 2020, 18:02
von ThomasH
hallo Nobbi,
danke f. Deinen ausführlichen Bericht
Hallo Thomas,

ich habe das TomTom Go Camper von 2018.
Man gibt bei den Fahrzeugdaten beispielsweise die Achslasten ein, bei uns vorne 2,1t und hinten, jetzt neu, 2,4t.
Allerdings hat es, wie alle anderen Navis auch, so seine Tücken:
BG

Thomas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Mittwoch 21. Oktober 2020, 06:00
von Boliseiaudo
Spark hat geschrieben: Dienstag 20. Oktober 2020, 17:49 @Jumperl,
Danke, endlich nach 63 Seiten Beiträgen auf den Punkt gebracht :thumbup:
:drinkingcheers:

Sehe ich auch so.
Unser letzter 4 Wöchiger Urlaub hatte bis dato knapp 700,-€ all in gekostet, nu sind's halt 800,-€
Ist trotzdem immer noch ein guter Schnitt :lachen:


Gruß

Nobbi