Seite 11 von 14

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 16:42
von Andreasfi2
Hallo Bernhard,
Tourer hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:28 5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung
[...]
Damit ist eindeutig gereglt, das dein Womo kein PKW ist, obwohl er der Klasse „M“ zugeordnet ist.
Einen Einspruch halte ich für zwecklos. In dem Anhörbogen den Ablauf so schildern wie du ihn hier geschildert hast könnte evtl. hilfreich sein.
Durch die besondere Zweckbestimmung bleibt das Fahrzeug aber ein Fahrzeug der Klasse M. Und Klasse M ist ein Fahrzeug zur Beförderung von Personen. Jetzt müssen wir nur noch klären, ob ein "Fahrzeug zur Beförderung von Personen bis 8 Sitzplätze" ein Personenkraftwagen ist :-)

Viele Grüße

Andreas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 17:03
von Ayalavfb
Ichsehnix hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 15:08 Mich würde die genaue Beschilderung auf der B10 interessieren. Könntest du die mal näher beschreiben, oder evtl. ein Bild einstellen
Mache ich gerne, wenn ich mal wieder vor Ort bin. Jetzt möchte ich lieber nichts falsches hier reinschreiben.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 17:14
von Spark
In diesem Beitrag eines anderen Forums ist es auf den Pkt. gebracht:
.." es besteht keine Rechtssicherheit..."

https://forum.camper-bauen.de/viewtopic ... 530#p10597

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 17:26
von JohnB
Tourer hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:28 Hallo Nobi,

hier hast du deine Definition des Wohnmobils:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) EG-Fahrzeugklassen

5
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: - oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau oder die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.
5.1
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a)
Tisch und Sitzgelegenheiten,
b)
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c)
Kochgelegenheit und
d)
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/stv ... _xxix.html

Damit ist eindeutig gereglt, das dein Womo kein PKW ist, obwohl er der Klasse „M“ zugeordnet ist.
(..)
Hmm, ich sehe darin ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung ;-)

Bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit werde ich das mal gerichtlich überprüfen lassen.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 17:35
von JumperI
Hallo,
Das Thema gibt ja wirklich jede Menge Diskussionsstoff.
Die Verbote ü 3,5 t können ja auch zig Gründe habe - zu schwer für.. ist nur einer davon.
Zu dreckig, zu gross, zu hoch, zu laut, zu lang, winkende Fahrer... was weiss ich noch alles.
Der Einwand mir dem Navi, das nicht warnt wird nicht helfen. Wenn ich mich auf unser Pioneer Avic verlassen würde, wäre der Lappen bei jeder zweiten Fahrt weg. Uns haben sie letztens in Mirow geblitzt.
Sah aus, wie ein dünn besiedeltes Gewerbegebiet und ich grinzte noch in den stationären Blitzer weil ich dachte - was soll der hier, bei der scmalen Strasse fährt doch eh keiner schneller, als 50?
Dass das 3. Schild kurz huntereinander und hinter der Hecke am Ortseingang, ca. 2 m hinter dem Ortsschild 30 km/h für FZG ü 3,5 t vorgab, hatte ich schlicht nicht gesehen. Man könnte auch sagen, mein Wahrnehmungaverögen war überfordert, weil ich wahrscheinlich eine Sekunde zu lang auf den Tacho geschaut habe. Erst die Totenkopf verzierten Lärm macht krank Schildersowie gut sichtbare 30 Scilder in der dichter bebauten Ortsmitte gaben Aufschluss , dass sich die Anwohner sicher zu recht von lärmenden und stinkendem Schwerlastverkehr bedrängt fühlen und nach einer Umgehungsstrasse rufen.
Da die Verkehsminister aber seit Jahrzehnten aus Bayern kommen und Mirow in MV liegt könnte das aber noch eine kleine Ewigkeit dauern.
Lange Rede .... ich bin da im 4. durchgerollt und hatte 42 km/h drauf und darf demnach zahlen.
Ein Suzuki S Cross mit dem gleichen Fiat Motor oder ein lauter und stnkender d VW 2 L Diesel Bulli, oder noch viel lautere Egokrücken mit V8, Klappenauspuff, Motorräder ohne Dämpfer o.ä. fahren hier genauso durch - und zahlen: NIX!
So sehr ich den Wunsch nach weniger Lärm und besserer Luft auch versteheb kann, aber das fühlt sich schon nach Abzocke an. Die, die das Schild in dem Örtchen aufgestellt haben steigen jeden Abend in ihren fetten SUV und fahren 500 m weit zum Supermarkt um ihren Wein, Käse, Obst etc. aus aller Welt zu kaufen.
Aber über den LKW, der das gleich Zeug auch noch in den nächsten u d in den übernächsten Ort schauçkelt regen sie sich auf.
Ich schätzr mal, dass es nie gerechte Lösungen für alles und jedes geben wird, damit muss man leben.
Dazu ist unsere Welt zu vielfälltig und ändert sich zu schnell.Umgekehrt wärs schlimmer - oder?
Stellt euch vor, es gäbe für den privaten Gebrauch nur ein Fahrzeug - wahlweise grau oder blau und das würde max. 100 km/h schaffen und weil alle nur dieses eine Modell fahren beschwert sich auch niemand über den anderen. Das wäre doch ...... oder gabs das etwa doch schonmal? :drinkingcheers:

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 17:38
von Tourer
Andreasfi2 hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 16:42 Hallo Bernhard,
Tourer hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 14:28 5.1 Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung
[...]
Damit ist eindeutig gereglt, das dein Womo kein PKW ist, obwohl er der Klasse „M“ zugeordnet ist.
Einen Einspruch halte ich für zwecklos. In dem Anhörbogen den Ablauf so schildern wie du ihn hier geschildert hast könnte evtl. hilfreich sein.
Durch die besondere Zweckbestimmung bleibt das Fahrzeug aber ein Fahrzeug der Klasse M. Und Klasse M ist ein Fahrzeug zur Beförderung von Personen. Jetzt müssen wir nur noch klären, ob ein "Fahrzeug zur Beförderung von Personen bis 8 Sitzplätze" ein Personenkraftwagen ist :-)

Viele Grüße

Andreas
Ja, es ist ein Fahrzeug der Klasse M „Fahrzeug zur Beförderung von Personen“ aber kein PKW sondern ein Wohnmobil, das steht da doch ganz eindeutig.
Ein Omnibus ist auch ein „Fahrzeug zur Beförderung von Personen“ aber kein PKW.

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 17:53
von Andreasfi2
Hallo John,
JohnB hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 17:26 Hmm, ich sehe darin ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung ;-)

Bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit werde ich das mal gerichtlich überprüfen lassen.
Genauso werde ich das auch machen :thumbup:

Viele Grüße

Andreas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Freitag 16. Oktober 2020, 17:59
von Andreasfi2
Hi Bernhard,
Tourer hat geschrieben: Freitag 16. Oktober 2020, 17:38 Ja, es ist ein Fahrzeug der Klasse M „Fahrzeug zur Beförderung von Personen“ aber kein PKW sondern ein Wohnmobil, das steht da doch ganz eindeutig.
Ein Omnibus ist auch ein „Fahrzeug zur Beförderung von Personen“ aber kein PKW.
Richtig - es ist ein "Kraftomnibus" nach alter Bezeichnung, oder nach neuer Bezeichnung ein Fahrzeug der Klasse M2 - M4 und die sind auch ausgenommen :angel:

Ich werde mich jetzt auch aus der weiteren Diskussion raushalten, da wir das nur klären können, wenn das einer bei einer Knolle mal durchzieht. Wenn mich die Rennleitung mal mit einer Strafe belegt, werde ich das gerne vor Gericht ausfechten und berichten.

Viele Grüße

Andreas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Samstag 17. Oktober 2020, 08:54
von ThomasH
Guten Morgen,
an Nobbi:
In meinem Navi ist das zGG von 4,25t eingegeben und bisher hat es mich auch noch nie in eine, für mein Gewicht nicht zugelassene Straße gelotst.
Das letzte Update wurde kurz vor Antritt unseres Urlaubes gemacht.
ich suche ein Navi mit guter Navigation was das zGG anbetrifft. Die Qualität scheint ja recht gut zu sein, bis auf diese unangenehme Ausnahme. Welches Navi nutzt Du? Danke f. eine Info und einen schönes WE
Thomas

Re: Vorschriften über 3.5 T

Verfasst: Montag 19. Oktober 2020, 07:21
von Boliseiaudo
ThomasH hat geschrieben: Samstag 17. Oktober 2020, 08:54
ich suche ein Navi mit guter Navigation was das zGG anbetrifft. Die Qualität scheint ja recht gut zu sein, bis auf diese unangenehme Ausnahme. Welches Navi nutzt Du? Danke f. eine Info und einen schönes WE
Thomas
:ot:
Hallo Thomas,

ich habe das TomTom Go Camper von 2018.
Man gibt bei den Fahrzeugdaten beispielsweise die Achslasten ein, bei uns vorne 2,1t und hinten, jetzt neu, 2,4t.
Allerdings hat es, wie alle anderen Navis auch, so seine Tücken:
Frankreich im Besonderen:
Ortsdurchfahrten durch manche Dörfer sind für Fahrzeuge > 3,5t auf 30km/h beschränkt. Mein Navi zeigt trotzdem tapfer die 50km/h an.
Ortsdurchfahrt Autobahn durch Nancy:
Fahrzeuge > 3,5t 80km/h, < 3,5t 90km/h, mein Navi zeigt 90km/h an
Unser Navi hat eine Sim Karte serienmäßig eingebaut. Damit könnte ich überall bei WLan ein Update machen.
Haken an der Sache: z.B. im Centro in Oberhausen funktioniert das nicht, obwohl im gesamten Centro freies WLan ist.
Im Saturn oder bei Mac Donalds klappts wunderbar, braucht aber mitunter, je nach Leitung zwischen 3 und 4 Stunden.
Ein halbjährliches Update von meinem TomTom hat regelmäßig eine Größe von über 9 GB!
Wenn ein Update, aus welchem Grund auch immer, abgebrochen wird, hat man gar nichts mehr. Wenn nur das WLan weg ist, wird das Update angehalten und wenn es wieder da ist, gehts weiter.
Mit anderen Worten: 2 x im Jahr wird eine komplette Neuinstallation gemacht.
Hat man eine zusätzliche Speicherkarte als Back up im Gerät, sind es also 4 x 9 GB.
In der Anleitung wird zwar behauptet, das man unbedingt die App dazu aufm Handy installieren müsste, aber das stimmt nicht.
Man muss nur, beispielsweise aufm Handy "Mobile Hotspot" und "Bluetooth-Thering" aktiviert und das Navi mit dem Handy verbunden haben, dann funzt das prima.
Der Nachteil von der App ist nämlich, dass diese App Strom vom Handy ohne Ende verbraucht, selbst wenn sie nicht aktiv und im überwachten Bereich ist.
Schön an dem Navi ist, das schon mehrere Programme für Stell- und Campingplätze vorinstalliert sind, wie z.B. ANWB oder ADAC, die auch fleißig upgedatet werden.
Ein Update außer den beiden, halbjährlichen Neuinstallationen beträgt zwischen 5 und 100 MB.
Hintergrund für die Hinweise auf die Updategrößen ist, dass wir zu Hause kein Internet haben, statt dessen aber beide eine Handy Internetflat mit 10 GB/Monat.
Ansonsten ist das Navi sehr zuverlässig und ich vermute mal, dass das Schild und der Blitzer in Darmstadt erst kürzlich installiert wurden und somit noch nicht in der Software des Navis eingebaut waren.

Gruß

Nobbi