Hallo Bernhard,Tourer hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 13:25Hallo,Ohrenbär hat geschrieben: Mittwoch 14. April 2021, 12:20 @Nobbi,
Hallo Nobbi, besonders als "ängstliches Weichei" (Zitat, nie persönlich)
Vorsicht mit TÜv seitig geprüft, abgenommen und "nur noch nicht eingetragen"...... selbst bei mitgeführter Abnahmebescheinigung.........
Da kenne ich in vergleichbaren Fällen auch Ärger mit der "Rennleitung"!
Thomas
das kann ja nur bei technischen Änderungen passieren, bei denen erst ein Abnahme und dann eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung notwendig ist.
Bei der Hauptuntersuchung wird der nächste Termin schließlich von der Abnahmestelle in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Du vermischt gerade das Thema vom Nobbi mit meinem Eingangsthema.
- Zur Eintragungsfrist kann ich sagen, dass bei mir im Abnahmeprotokoll 10 Wochen festgesetzt wurden, allerdings wurde bei mir zusätzlich ein Luftfahrwerk verbaut. Ich kann mir vorstellen, dass eine Auflastung ohne technische Änderung keine Frist benötigt.
- Ab dem zweiten HU Intervall trägt das die Abnahmestelle ein. Ich habe aber ein Neufahrzeug und da wird der Termin bei der EZ von der Zulassungsstelle direkt in die Fahrzeugpapiere eingetragen (erste Seite - kein Stempel auf der Rückseite).
Viele Grüße,
Christian