Thomas, ich glaube da verwechselst Du etwas.ThomasPr hat geschrieben: Mittwoch 16. Dezember 2020, 10:03 Da Du ein neues Fahrzeug von einem Händler erwirbst, leistet der Händler zwei Jahre Gewährleistung.
In den ersten 6 Monaten wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass ein möglicher Mangel bereits von
Anfang an vorlag und der Händler nachbesserungspflichtig ist.
Bei einem neuen Fahrzeug greift 2 Jahre lang qua Gesetz die Hersteller-Garantie, da ist es nicht
wichtig, wieviele Monate vergangen sind; die gilt immer 2 Jahre.
Bei einem gebrauchten Fahrzeug gilt gesetzlich die Gewährleistung. Die kann per Kaufvertrag von
2 auf 1 Jahr verkürzt werden, dabei kommen die von Dir genannten ersten sechs Monate zum Tragen.