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Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 20:20
von Striese
JohnB hat geschrieben: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:36 Für die Abgaseinstufung zählt der Zustand bei Erstzulassung. Schwereres Auto = mehr CO2 = andere Daten in Zulassungbescheinigung.

Wegen dieses Wahnsinns müssen die Hersteller viele Fahrzeugvarianten einzeln typprüfen, die früher mit einer Prüfung abgehandelt werden konnten.
Also habe meinen Händler mal angeschrieben mit der Bitte mitzuteilen wo das schriftlich verankert ist.

dann müsste ich ja beim aufladen der E-Bikes mitnahme von diversen Sachen immer vorher zur Zulassung denn dadurch

werden die Fahrzeuge ja schwerer und folglich mehr CO2 Ausstoss. Diesen Unsinn verstehe ich nicht also schaun mer mal was er

schreibt.
lg Hermann

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Dienstag 13. Oktober 2020, 20:47
von Janosch
JohnB hat geschrieben: Dienstag 13. Oktober 2020, 19:36 Für die Abgaseinstufung zählt der Zustand bei Erstzulassung. Schwereres Auto = mehr CO2 = andere Daten in Zulassungbescheinigung.

Wegen dieses Wahnsinns müssen die Hersteller viele Fahrzeugvarianten einzeln typprüfen, die früher mit einer Prüfung abgehandelt werden konnten.
Dann müsste ja jeder Hersteller für jedes einzelne Fahrzeug je nach Sonderausstattung eine neue COC beantragen. Das kann ich mir garnicht vorstellen, das würde garnicht machbar sein. Es gäbe Hunderte Varianten an verschiedenen Ausstattungen.
Laut ADAC soll das ja so sein, wie Du schreibst.
Des Weiteren wird nicht mehr nur eine Standardversion eines Fahrzeugtyps getestet. Vielmehr sind alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen zu untersuchen – auch Sonderausstattungen, die für den Kunden zur Auswahl stehen

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 11:27
von Oldi45
Wie ich sehe, ist der Fantasie keine Grenze gesetzt, auch wenn das nur Unsinn sein kann. :lachen:
Das würde ja nach Aussage Deines Händlers bedeuten, dass Du dann, wenn Du nachträglich selbst oder vom Händler zusätzliche Ausstattungen einbauen lässt, was eigentlich 100%ig der Fall ist, neue COC erstellen lassen musst. :o Sonst würde die Betriebszulassung erlöschen??? Toll!!!
Gruß Hajo

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 12:06
von JohnB
Anscheinend wird das Wort Erstzulassung gerne teilweise überlesen.

Es ist beileibe nichts Neues, dass die Einstufung eines Fahrzeugs sich an den Zustand bei Erstzulassung knüpft.

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 12:38
von Janosch
Natürlich ist das nichts neues. Nur glaube ich es nicht wirklich, das z.B. Carthago nach der Bestellung das vom Kunden konfigurierte Fahrzeug dann zur WLTP Prüfung anmeldet um dann, nur für das Fahrzeug ( Ausstattung / Gewicht ) eine COC zu beantragen. Dann wird das Fahrzeug das erste mal angemeldet. Danach mach jeder seine Einbauten, die das Gewicht erhöhen und kein interessiert es mehr. :lachen:

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 14:25
von Oldi45
Bei der Erstzulassung interessiert es nicht, was nach Erteilung der COC Papiere vom Werk, Händler oder Eigentümer zusätzlich auf- oder eingebaut wurde. Oder hat jemand bei der Erstzulassung schon mal sein Wohnmobil der Zulassungsstelle vorführen müssen? Was hätten sie überprüfen können? :lacher:
Ich gehe davon aus, dass bei der Erteilung der COC Papiere das zulGG bereits mit berücksichtigt wurde!
Gruß Hajo

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 14:46
von Spark
Vielleicht ist es auch nur eine Frage der Haftung.
Wird vor Erstzulassung am Fahrzeug etwas verändert was den Fakten des CoC nicht entspricht haftet der Hersteller / Händler für Veränderungen am Fahrzeug gegenüber CoC...Nach Erstzulassung der Fahrzeughalter.
Wenn die Veränderungen die Euro-Schadstoffklasse tangieren würde handelt es sich sogar um Steuerbetrug. Das betrifft keine Veränderungen am Fahrzeug welche ausschließlich Gewichtsveränderungen innerhalb des zulässigem Gesamtgewichtes zur Folge haben, also weder Motorsteuerung, Abgasanlage etc. betreffen.

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 15:07
von Odi57
Hallo,

wer möchte kann sich unter folgendem Link https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Zu ... onFile&v=6, in das Merkblatt zur Erteilung von Mehrstufen-Typgenehmigungen nach der Richtlinie 2007/46/EG (MMT) vertiefen. Dort ist auch mit Beispielen der Ablauf der CoC - Genehmigungen für Wohnmobile erklärt. Liest sich natürlich etwas sperrig. Betrifft auch nur den Bereich bis zur Erstzulassung. Bezüglich der Abläufe für nachträgliche Änderungen am Fahrzeug nach der Erstzulassung hinsichtlich CoC - Papieren habe ich keine Informationen gefunden. Ich denke die Thematik CoC betrifft nur Fahrzeuge bis zur Erstzulassung. Alle nachträglichen Veränderungen und eingebauten Teile haben entweder eine EG - Typgenehmigung oder müssen vom TÜV abgenommen werden.

Ich habe mir zum Beispiel an unserem Malibu 600DB Trittbretter für das Fahrerhaus anbauen lassen, da wir nicht so groß sind, und Schwierigkeiten hatten ins, bzw. aus dem Fahrzeug zu kommen. Die Trittbretter hatten eine EG - Typgenehmigung, mußten aber vom TÜV abgenommen werden, da sich die Fahrzeugbreite verändert hat. Mit der Prüfbescheinigung des TÜV, die bei der Fahrt mitzuführen ist, kann und muß man dann die Angaben in den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen, aber zwingend erst dann, wenn die Papiere bei nächster Gelegenheit sowieso der Zulassungsstelle zur Bearbeitung vorliegen. Zum Beispiel bei einer Ummeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Mittwoch 14. Oktober 2020, 16:09
von JohnB
Odi57 hat geschrieben: Mittwoch 14. Oktober 2020, 15:07 (..) Mit der Prüfbescheinigung des TÜV, die bei der Fahrt mitzuführen ist, kann und muß man dann die Angaben in den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen, aber zwingend erst dann, wenn die Papiere bei nächster Gelegenheit sowieso der Zulassungsstelle zur Bearbeitung vorliegen. Zum Beispiel bei einer Ummeldung. (..)
Achtung, das sehen manchen Prüfstellen anders und verweigern die Plakette, bis die Änderung eingetragen ist.

Re: Einbau von Zubehör bei Neufahrzeug erst nach Zulassung?

Verfasst: Donnerstag 15. Oktober 2020, 08:46
von Seachild
Ich habe meine Änderungen gleich eintragen lassen. Will doch nicht dauernd mit einem Aktenordner im Kasten herumfahren :lachen: