Hallo,
wer möchte kann sich unter folgendem Link
https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Zu ... onFile&v=6, in das Merkblatt zur Erteilung von Mehrstufen-Typgenehmigungen nach der Richtlinie 2007/46/EG (MMT) vertiefen. Dort ist auch mit Beispielen der Ablauf der CoC - Genehmigungen für Wohnmobile erklärt. Liest sich natürlich etwas sperrig. Betrifft auch nur den Bereich bis zur Erstzulassung. Bezüglich der Abläufe für nachträgliche Änderungen am Fahrzeug nach der Erstzulassung hinsichtlich CoC - Papieren habe ich keine Informationen gefunden. Ich denke die Thematik CoC betrifft nur Fahrzeuge bis zur Erstzulassung. Alle nachträglichen Veränderungen und eingebauten Teile haben entweder eine EG - Typgenehmigung oder müssen vom TÜV abgenommen werden.
Ich habe mir zum Beispiel an unserem Malibu 600DB Trittbretter für das Fahrerhaus anbauen lassen, da wir nicht so groß sind, und Schwierigkeiten hatten ins, bzw. aus dem Fahrzeug zu kommen. Die Trittbretter hatten eine EG - Typgenehmigung, mußten aber vom TÜV abgenommen werden, da sich die Fahrzeugbreite verändert hat. Mit der Prüfbescheinigung des TÜV, die bei der Fahrt mitzuführen ist, kann und muß man dann die Angaben in den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen, aber zwingend erst dann, wenn die Papiere bei nächster Gelegenheit sowieso der Zulassungsstelle zur Bearbeitung vorliegen. Zum Beispiel bei einer Ummeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael