Das kommt darauf an was im Vertrag steht und das hat Thomas789 noch nicht geschrieben.WBB hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 10:11Ob alles gut wird werden wir sehen; die Gerichte jedenfalls werden einiges zu tun bekommen.Thomas768 hat geschrieben: Montag 8. Juni 2020, 14:20 Hallo Rüdiger,
es sieht gut aus. Wir haben eine Rechnung nur über die Anzahlung bekommen.
Also alles bestens.
Mich würde gerne noch interessieren, wie Ihr das Thema Anzahlung seht?
Ich musste bei Bestellung eines Autos oder auch Motorrades noch nie vorher eine Anzahlung leisten. Gibt es hierfür einen Hintergrund?
Der Vertrag mit Deinem Händler ist unwiderruflich zu Stande gekommen. Für eine Anzahlung besteht keine Veranlassung, ist allerdings Bestandteil eurer vertraglichen Vereinbarung.
So auch der Endpreis. Ich würde nicht zu sehr auf die Ersparnis der Mehrwertsteuersenkung hoffen, letztlich braucht der Händler nur den Endpreis auszuweisen.
Ich hoffe die Anzahlung fließt nicht in die Konkursmasse des Händlers.
Die beiden Möglichkeiten habe ich hier
https://www.carthagoforum.de/viewtopic ... wSt#p86824
schon mal gezeigt.
Maßgeblich ist der MwSt-Satz am Tage der Lieferung oder Leistung.
Wenn der Nettopreis, die MwSt und der Endpreis angegeben ist, dann bezahlt der Kunde den am Tage der Lieferung gültigen Steursatz und die Steuer aus der Anzahlung ist auf den neuen Satz zu korrigieren.
Ist nur der Endpreis ausgewiesen dann kann der Händler die Steuersenkung weitergeben muss es aber nicht.