MwSt Senkung

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Tourer
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Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von Tourer »

WBB hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 10:11
Thomas768 hat geschrieben: Montag 8. Juni 2020, 14:20 Hallo Rüdiger,
es sieht gut aus. Wir haben eine Rechnung nur über die Anzahlung bekommen.
Also alles bestens.

Mich würde gerne noch interessieren, wie Ihr das Thema Anzahlung seht?
Ich musste bei Bestellung eines Autos oder auch Motorrades noch nie vorher eine Anzahlung leisten. Gibt es hierfür einen Hintergrund?
Ob alles gut wird werden wir sehen; die Gerichte jedenfalls werden einiges zu tun bekommen.


Der Vertrag mit Deinem Händler ist unwiderruflich zu Stande gekommen. Für eine Anzahlung besteht keine Veranlassung, ist allerdings Bestandteil eurer vertraglichen Vereinbarung.
So auch der Endpreis. Ich würde nicht zu sehr auf die Ersparnis der Mehrwertsteuersenkung hoffen, letztlich braucht der Händler nur den Endpreis auszuweisen.


Ich hoffe die Anzahlung fließt nicht in die Konkursmasse des Händlers.
Das kommt darauf an was im Vertrag steht und das hat Thomas789 noch nicht geschrieben.
Die beiden Möglichkeiten habe ich hier
https://www.carthagoforum.de/viewtopic ... wSt#p86824
schon mal gezeigt.
Maßgeblich ist der MwSt-Satz am Tage der Lieferung oder Leistung.
Wenn der Nettopreis, die MwSt und der Endpreis angegeben ist, dann bezahlt der Kunde den am Tage der Lieferung gültigen Steursatz und die Steuer aus der Anzahlung ist auf den neuen Satz zu korrigieren.
Ist nur der Endpreis ausgewiesen dann kann der Händler die Steuersenkung weitergeben muss es aber nicht.
Gruß
Bernhard

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WBB

Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von WBB »

Tourer hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 10:34 Maßgeblich ist der MwSt-Satz am Tage der Lieferung oder Leistung.
Ich beziehe mich auf die Preisangabenverordnung (gewerblich zum privaten Endkunden) und danach gilt IMHO der Endpreis, egal wie er zu Stande gekommen ist.

Einem privaten Endkunden muss danach ein Endpreis angegeben/vereinbart werden; Mehrwertsteuer darf diesem nicht separat berechnet werden.
Vertragsbestandteil ist IMHO also nur der Endpreis.

Bin aber gerne bereit andere Quellen zu akzeptieren :-).

Anders ist es gewerblich zu gewerblich.
Zuletzt geändert von WBB am Dienstag 9. Juni 2020, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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WBB

Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von WBB »

Boliseiaudo hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 10:28
WBB hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 10:11
Ich hoffe die Anzahlung fließt nicht in die Konkursmasse des Händlers.

...das ist im Moment das große Wagnis, ob der Händler die Corona Krise überlebt oder nicht...
so sehe ich das auch. Das nächste Problem wird bei ihm die Zahlung sein. Ob ein Anderkonto hilft ? Vllt. haben wir ja einen Rechtsanwalt im Forum.

Ich habe seinerzeit ein Konto bei der Bank meines Händlers eröffnet, den Kaufpreis dorthin überwiesen.
Bei der Abholung des Fahrzeug sind wir zusammen zu Bank und haben den Preis mit dem Kundenberater überwiesen und mir wurden
die Schlüssel und der "Brief" übergeben. Danach wurde das Konto gelöscht ….. hat nichts gekostet.
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Tourer
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Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von Tourer »

WBB hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 10:48
Tourer hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 10:34 Maßgeblich ist der MwSt-Satz am Tage der Lieferung oder Leistung.
Ich beziehe mich auf die Preisangabenverordnung (gewerblich zum privaten Endkunden) und danach gilt IMHO der Endpreis, egal wie er zu Stande gekommen ist.

Einem privaten Endkunden muss danach ein Endpreis angegeben/vereinbart werden; Mehrwertsteuer darf diesem nicht separat berechnet werden.
Vertragsbestandteil ist IMHO also nur der Endpreis.

Bin aber gerne bereit andere Quellen zu akzeptieren :-).

Anders ist es gewerblich zu gewerblich.
Hallo Rüdiger,

die Preisangabenverordnung beschreibt lediglich wie Preise vorvertraglich anzugeben sind und eröffnet über die Klausel nach der angegeben werden kann, das man bereit ist über den Preis zu verhandeln, eine Abweichung nach unten.
:ot:
Ich habe gerade einen Vertrag mit einen Handwerker in dem 19% MwSt aufgeführt sind. Die Leistung wurde zu etwa 60 % im Juni erbracht, der Rest verschiebt sich in den Juli, da ein Teil der Vorprodukte fehlerhaft geliefert wurde.
Sollte der Handwerker auf die Idee kommen auch für die im Juli erbrachte Lieferung und Leistung 19% MwSt zu berechnen, so würde ich ihn fragen ob er Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt haben will. Es ist völlig egal wenn er für die Leistung auch 19% MwSt berechnet dann hat er etwas falsch gemacht, entweder die Preisangabe im Vertrag ist fehlerhaft oder der berechnete Steuersatz.
Gruß
Bernhard

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WBB

Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von WBB »

Tourer hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 15:53 die Preisangabenverordnung beschreibt lediglich wie Preise vorvertraglich anzugeben sind und eröffnet über die Klausel nach der angegeben werden kann, das man bereit ist über den Preis zu verhandeln, eine Abweichung nach unten.
da wir uns ja nun einig sind, können wir den Thread abschließen.

Natürlich ist das Angebot des Händlers vorvertraglich. Zum Vertrag wird es, wenn ich sein Angebot annehme.
Das Angebot muss aber zwingend zum Endpreis lauten, egal ob da was verhandelt wird.

Nur so zum Verständnis. Ein Vertrag ist eine 2-seitige Willenserklärung. Die 1. Seite ist das Angebot des Händlers
und muss zwingend auf den Gesamtpreis lauten. Die 2. Seite ist der Kunde; wenn er das Angebot annimmt ist
der Vertrag unwiderruflich. Man kann eine Änderungsklausel vereinbaren in der man im gegenseitigen Einvernehmen
bestimmte Dinge ändern kann, diese Dinge müssen bezeichnet sein. So kann der Händler halt nicht die Preiserhöhung
seitens des Fahrzeugherstellers auf den Endabnehmer abwälzen ….. zum Beispiel.

Wenn zum Vorteil des Endkunden entschieden wird, wird es kaum zu Auseinandersetzungen kommen.
Ich schätze mal, dass dies der Normalfall wird.

Für mich ist hier das Thema durch.
Hatdro
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Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von Hatdro »

Hallo,

Wir haben unseren Malibu Van letzten Jahr im September bestellt.
Wir haben eine Anzahlung gemacht und der Rest wird bei ab Abholung finanziert.

Auto sollte in März fertig werden, dank Corona wird es Ende Juni/ Anfang Juli.

Haben wegen den MwSt den Händler angefragt. Zu 99,99999% bekommen wir die 16% nicht. Müssen die vollen 19% zahlen.
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Tourer
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Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von Tourer »

Hallo Marc,

wenn die Lieferung im Juli erfolgt und der Händler bei Lieferung wirklich auf den ursprünglich vereinbarten Bruttopreis besteht, sollte bei der Zahlung ein deutlicher Vorbehalt formuliert werden. Es wird einige Jahre Dauern bis der BGH sein Urteil dazu gesprochen hat.
Bei einer Zahlung ohne Vorbehalt hat man die Rechnung anerkannt und kann einen evtl. zu viel bezahlten Betrag nicht zurückfordern.
Sollte der Händler das Fahrzeug in der letzten Juniwoche bereitstellen, so würde ich die Übernahme erst in der ersten Juliwoche durchführen. Für die MwSt Differenz kann man schon einen kleinen Urlaub machen.
Gruß
Bernhard

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Miro
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Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von Miro »

Tourer hat geschrieben: Freitag 19. Juni 2020, 12:28 Sollte der Händler das Fahrzeug in der letzten Juniwoche bereitstellen, so würde ich die Übernahme erst in der ersten Juliwoche durchführen. Für die MwSt Differenz kann man schon einen kleinen Urlaub machen.
Das wird so nicht funktionieren! Bei Lieferungen soll nach meiner Recherche das Datum der Auslieferung/Zusendung und nicht das Datum der Zustellung gelten.
Nur sind genau das alles unklare Streitpunkte, die sicher noch für viel Ärger sorgen werden.

Noch kritischer finde ich, dass eine Ware, also zum Beispiel ein Wohnmobil, dass im Juli bestellt wird und erst im Januar oder später geliefert wird, mit dem dann gültigen Mehrwertsteuersatz berechnet werden muss. Für eine Industrie mit halbjährlichen oder noch längeren Lieferfristen ist also die Wirkung des kurzzeitig erniedrigten Mehrwertsteuersatzes gleich Null.

Es sei denn, die Regelungen werden angepasst, das heißt geändert.
Gruß
Miro
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JohnB
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Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Miro hat geschrieben: Freitag 19. Juni 2020, 12:57(..) Für eine Industrie mit halbjährlichen oder noch längeren Lieferfristen ist also die Wirkung des kurzzeitig erniedrigten Mehrwertsteuersatzes gleich Null. (..)
Industrie/Handel haben nie etwas von der USt, denn die wird letztlich nur vom Endverbraucher bezahlt.

Es gibt nur zwei für Industrie/Handel relevante Aspekte (und genau die haben die Senkung motiviert):
1. Durch die Senkung sinken die Endpreise und es steigt der Konsum, also mehr Absatz für Industrie/Handel.
2. Die Senkung wird nicht ganz weitergegeben, also höhere Erlöse für Industrie und/oder Handel.
Beste Grüße

John
Miro
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Modellbeschreibung: compactline I138

Re: MwSt Senkung

Ungelesener Beitrag von Miro »

John, der Kaufanreiz ist gemeint. Wenn ich im Juli bestelle und doch 19 zahlen muss, kann ich auch warten.
Miro
Gruß
Miro
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