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Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 11:26
von Branderstier
Hallo Michael,
da zu einer Auflastung immer eine Bescheinigung des Herstellers (ohne techn. Änderung) oder ein Teilegutachten (mit techn. Änderung) vorliegt, solltest du dir keine Sorgen machen.

Schöne Grüße, Peter

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 14:17
von Boliseiaudo
MichaelJ hat geschrieben: Sonntag 24. Mai 2020, 13:12 Hallo zusammen,
wir beabsichtigen, unseren Malibu T 430 LE auf 4 t aufzulasten.
Michael

Hallo Michael,

Eine Auflastung auf 4t habe ich noch nicht gehört.
Bisher war mir nur eine Auflastung von 3,5t auf 3,65t oder 3,8t bekannt, bei einem FIAT Heavy Fahrgestell von 4,25T auf 4,5t, wenn man eine Zusatz-Luftfederung einbauen lässt.
Aber eine Auflastung von ? t auf 4t kenne ich bislang noch nicht.
Da werden wohl einige technische Änderungen am Chassis gemacht werden müssen, denk ich mal.

Garantieansprüche sehe ich persönlich so:
Im Allgemeinen bestehen die Garantie-/Gewährleistungesansprüche gegenüber Carthago/Malibu.
Wenn ich aber etwas am Chassis oder Motor auf Garantie/Gewährleistung machen lassen muss, wende ich mich direkt an FIAT, da ich davon ausgehe, dass eine FIAT Professional Werkstatt eher Anhnung von der Materie hat, als einer, der hauptsächlich mit dem Innenausbau eines Wohnmobils sein Geld verdient.
Z.B.: wenn am Motor irgendetwas defekt ist und ich müsste zuerst einen Termin in der total überlasteten Carthago/Malibu Werkstatt machen, könnte es passieren, dass ich mehrere Monate auf einen Termin warten müsste.
Wenn ich dagegen direkt zur FIAT Werkstatt fahre, habe ich evtl. 2-3 Tage Wartezeit zum Termin und meist wird das schon bei der Terminabsprache bestellte Ersatzteil sofort eingebaut. Die ganze Angelegenheit dauert dann noch nichtmal ne Woche.
Genau den Fall habe ich im Moment:
Meine Garantie ist Ende Februar abgelaufen.
bei der Inspektion im März wurde ein Wackelkontakt an einem Öldrucksensor festgestellt.
Das Teil muss komplett ersetzt werden.
Wegen der Corona Pandemie hat FIAT die Produktion weitesgehend eingestellt und dadurch hat es länger als üblich gedauert, bis das Ersatzteil geliefert wurde.
Normalerweise von heute auf morgen.
Nächste Woche wird es auf Garantie von der FIAT Werkstatt eingebaut, weil ich bisher immer, auch mit unserem vorherigen Mobil in jener Werkstatt war.
Der Aus- und Einbau des Sensors soll wohl recht zeitintensiv sein, das Mobil muss 2-3 Tage in der Werkstatt stehen.
Ob die Carthago/Malibu Werkstatt auch so kulant handeln würde, nach Ablauf der Garantie, bleibt dahingestellt.
Der Sensor ist eigentlich nicht lebenswichtig, er zeigt nur im Armaturenbrett beim Starten den Ölstand an. Aber leider brennt dadurch ständig das Warnzeichen vom Bussystem in der Anzeige.
Wenn ich jetzt hier im Forum lese, dass manche von uns bis zu einem halben Jahr auf einen Termin in der Carthago/Malibu Werkstatt warten müssen, nur um feststellen zu lassen, dass ein Öldrucksensor defekt ist...und dann nochmals eine unbestimmte Zeit für das Ersatzteil und den Einbau....

Wie gesagt: meine ganz persönliche Ansicht, mit der ich bisher immer bestens gefahren bin.

Ich muss z.B. für die Dichtigkeitsprüfung bei meinem Carthago/Malibu Händler im Februar, bereits spätestens im November des vorherigen Jahres einen Termin machen.


Gruß

Nobbi

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 14:23
von Janosch
Beim kleinen Fahrgestell bis 4 T. Beim Heavy von 4 25 auf 4,5 ohne was zu ändern. https://www.goldschmitt.de/wp-content/d ... chmitt.pdf

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 14:41
von CarthagoPeter
Eine Zusatzluftfeder ist bei einer Auflastung von 4,5 auf 4,8t notwendig.

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 15:33
von Tdr01
CarthagoPeter hat geschrieben: Mittwoch 27. Mai 2020, 14:41 Eine Zusatzluftfeder ist bei einer Auflastung von 4,5 auf 4,8t notwendig.
Und dann die entsprechenden Felgen und Reifen nicht vergessen.
Sonst wäre das ganze ja fast ein Schnäppchen. :lachen:

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 18:32
von CarthagoPeter
Tdr01 hat geschrieben: Mittwoch 27. Mai 2020, 15:33
CarthagoPeter hat geschrieben: Mittwoch 27. Mai 2020, 14:41 Eine Zusatzluftfeder ist bei einer Auflastung von 4,5 auf 4,8t notwendig.
Und dann die entsprechenden Felgen und Reifen nicht vergessen.
Sonst wäre das ganze ja fast ein Schnäppchen. :lachen:
Genau! Das wäre ja sonst lächerlich :lachen: mal so eben 4 Alu-Felgen + Reifen mit Lastindex 121 :lacher:
Was man alles so braucht .......

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Mittwoch 27. Mai 2020, 22:53
von MichaelJ
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Beiträge. Habe inzwischen 2 unterschiedliche Angebote zur Auflastung vorliegen. Unser Fahrwerk (3,5 t zGG, Ducato 35light) kann danach mit Zusatzluftfedern Hinterachse von VB (https://www.vbairsuspension.de/de/) und verstärkter Feder Vorderachse tatsächlich auf 4 t aufgelastet werden (Reifen etc müssen natürlich auch passen). Der Preis liegt zwischen 2.400 und 2.500 Euro. Am Freitag fahre ich mal zum Anbieter hier bei uns in Bocholt und werde dann entscheiden.
Grüße - Michael

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Donnerstag 28. Mai 2020, 08:44
von JohnB
Die Hinterachslast nicht vergessen! Was nützen einem 4 t, wenn man sie nur durch Zuladung im Fahrerhaus erreichen würde und die HA schon am Limit ist?

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Donnerstag 28. Mai 2020, 08:48
von MichaelJ
Ja, richtig. Wird vorne auf 2.100 und hinten auf 2.250 erhöht. Für uns würde das völlig reichen.
VG - Michael

Re: Auflastung und Garantieanspruch

Verfasst: Donnerstag 28. Mai 2020, 09:03
von Boliseiaudo
Wenn Du sie nicht schon hast, würde ich an Deiner Stelle mal über verstärkte Vorderachs-Federn nachdenken.
Diese heben Dein Fahrzeug vorne ca. 4-5cm an und verbessern die Fahreigenschaften und den -Komfort erheblich.

Gruß

Nobbi