Seite 2 von 5
Re: Überladung
Verfasst: Freitag 1. August 2014, 15:58
von Dvorak
joseppe hat geschrieben:Was zahlt man denn so für Übergewicht?Gibt es pauschale Sätze?
Hallo Joseph,
das kommt darauf an, wo man gewogen wird, also in Deutschland oder im Ausland. Für Deutschland schau mal hier:
http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/
Im Ausland sieht die Sache sehr viel schwieriger aus. In der Schweiz gewährt einem das Gestz eine Toleranz von max 3% vom zulässigen Gesamtgewicht, also bei beispielsweise 4,25t sind das immerhin 127,5 kg. Danach wird es richtig teuer. In Österreichgilt meines Wissens nach die 0%-Klausel. Das bedeutet bei angenommenen 4250 kg und gewogenen 4260 kg bereits Überladung. Auch hier nicht preiswert. Siehe auch die leider schon etwas veraltete Quelle des ADAC. Also für die Richtigkeit keinerlei Gewähr!
Belgien ab 50€
Dänemark zGG bis 3,5t je prozent überladung
- Fahrer 1,35€
- Halter 3,35€
zGG ab 3,5t je % überladung
- Fahrer 13,40€
- Halter 33,50€
Frankreich bis 750€
GB bis 10% 10Pfund; mehr als 10% 120Pfund; mehr als 15% 200Pfund
Italien zGG bis 10t
mehr als 5% 39-159€
mehr als 10% 80- 318€
mehr als 20% 159-639€
mehr als 30% 389-1596€
Luxemburg bis 10% 74€
Norwegen zGG über 3,5t je 100kg Überladung 250Kronen (32€)
Österreich mehr als 2% 36-2180€
Polen Verstoß gegen Ladungsvorschriften ab ca 50€
Portugal ab 60€
Schweden mehr als 1% 222€
mehr als 20% 278€
mehr als 30% 334€
mehr als 40% 445€
Schweiz Nulltoleranz ab ca 76€
Slowakei ab 60€
Tschechien bis zu 2000€
Quelle: Caravaning 6/2011 (ADAC)
Nebenbei, die Hersteller von Chassis und Reifen haben sich beim Gewicht schon was gedacht. Es ist in meinen Augen sträflich und man gefährdet nicht nur sich sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, wenn man überladen fährt!
Schöne Grüße
Michael
Re: Überladung
Verfasst: Donnerstag 7. August 2014, 11:02
von Hubi
hallo zusammen,
die polizeiliche Strafzahlung ist ja nur ein Aspekt einer Überladung.
Der 2. ist der, dass ggf. der Versicherungsschutz erlischt.
Und dieser Punkt ist zumindest bei einem Unfall erheblich problematischer.
Ich habe jedenfalls die Konsequenzen gezogen und einen 4.5 Tonner gekauft.
mfg Hubertus
Re: Überladung
Verfasst: Donnerstag 7. August 2014, 20:30
von Dvorak
kurti hat geschrieben:Was nutzen 4, 5 t wenn ein C-Line beladen ohne sonderliches unnützes Zeugs schon 4500kg
auf die Waage bringt. Etwas mehr Proviant oder einen Roller in der Garage und er ist überladen.
Hallo,
kann ich jetzt so nicht unterschreiben. Unserer wog nagelneu und ohne großes Zubehör 3.210 kg. das entsprach einer Zuladung von immerhin 1.290 kg ! Wenn ich jetzt das was ich an Zubehör verbaut bekommen habe (Solaranlage, Efoy, Hubstützen, Zusatzluftfederung, Reserverad und Wechselrichter davon abziehe, bleibt mir immer noch eine satte Summe von mindestens 1 Tonne. Da kann man schon einiges an Vorräten incl. Roller und Boot mitnehmen.
Der sicherste Weg ist sowieso immer auf die Waage! Ich fahre allerdings einen c-line 4.9 t.
Schöne Grüße
Michael
Re: Überladung
Verfasst: Freitag 8. August 2014, 14:47
von Wweiher
Hallo zusammen,
interessante unterschiedliche Werte. Bin gespannt, ob die angegebenen Grundwerte lt. Hersteller überhaupt stimmen.
Ich fahre meinen I 4.8 demnächst mal auf eine Waage um Bescheid zu wissen. Dann ist die Garage voll mit Möbeln, Grill, Kompressor-Kühlbox und Fahrrädern, nur Proviant, Beifahrer, Klamotten und Hunde fehlen. Zusatzausrüstung sind Anhängerkupplung, Sat-Anlage, Klimaanlage und elektrische Markise. Habe zwar zul. Gesamtgewicht 4,5t, will aber wissen, was ich mir noch hinten anhängen kann, wenn ich ein Auto mitnehme. Unser Betriebshof hier hat wohl eine Waage und falls nicht, spendiere ich bei Remondis mal ein Trinkgeld für das Wiegen ohne Müll da zu lassen.
Auf der Basis kann ich dann meine Zuladungskapazität gut ausrechen.
Ich werde das Ergebnis mal posten.
Schönes Wochenende.
Wolfgang
Re: Überladung
Verfasst: Freitag 8. August 2014, 15:20
von Schmittchen
kurti hat geschrieben:Nicht unterschreiben, der Satz ist gut

. Mein 4.9 I ist wohl etwas umfangreicher ausgestattet, das kann aber nicht so viel ausmachen. Mit 2 Fahrrädern, vollem Tank, volles Wasser, Lebensmitteln, 60 Liter Wein, 2 Personen und ein Retriever an Bord bin ich mit GEWOGENEN 4470 KG auf Schwedentour gefahren. Mit einer standardmäßigen 4250 KG Zulassung wäre ich bereits überladen. Dabei habe ich relativ wenig Klamotten mitgenommen und Bücher nur per Readbook dabei.
wenn du mit 60 l Wein in Schweden hochgezogen wirst, ist es sowieso egal, ob das Womo überladen ist oder nicht,
aber wie du die Prioritäten setzt, finde ich schon cool: 60 l Wein aber wenig Klamotten,
könnte mir auch gefallen,
Grüße
Andre
Re: Überladung
Verfasst: Sonntag 10. August 2014, 15:18
von Sponi
Hallo,
Ihr solltet nicht vergessen, dass zu der Strafzahlung wegen Überladung noch ein ganz gewichtiger Punkt für all jene dazu kommt, deren Führerschein nur für Fahrzeuge bis 3,5 t gilt, nämlich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und dann wirds richtig kritisch!!
dvorak hat geschrieben:joseppe hat geschrieben:Was zahlt man denn so für Übergewicht?Gibt es pauschale Sätze?
Hallo Joseph,
das kommt darauf an, wo man gewogen wird, also in Deutschland oder im Ausland. Für Deutschland schau mal hier:
http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/
Im Ausland sieht die Sache sehr viel schwieriger aus. In der Schweiz gewährt einem das Gestz eine Toleranz von max 3% vom zulässigen Gesamtgewicht, also bei beispielsweise 4,25t sind das immerhin 127,5 kg. Danach wird es richtig teuer. In Österreichgilt meines Wissens nach die 0%-Klausel. Das bedeutet bei angenommenen 4250 kg und gewogenen 4260 kg bereits Überladung. Auch hier nicht preiswert. Siehe auch die leider schon etwas veraltete Quelle des ADAC. Also für die Richtigkeit keinerlei Gewähr!
Belgien ab 50€
Dänemark zGG bis 3,5t je prozent überladung
- Fahrer 1,35€
- Halter 3,35€
zGG ab 3,5t je % überladung
- Fahrer 13,40€
- Halter 33,50€
Frankreich bis 750€
GB bis 10% 10Pfund; mehr als 10% 120Pfund; mehr als 15% 200Pfund
Italien zGG bis 10t
mehr als 5% 39-159€
mehr als 10% 80- 318€
mehr als 20% 159-639€
mehr als 30% 389-1596€
Luxemburg bis 10% 74€
Norwegen zGG über 3,5t je 100kg Überladung 250Kronen (32€)
Österreich mehr als 2% 36-2180€
Polen Verstoß gegen Ladungsvorschriften ab ca 50€
Portugal ab 60€
Schweden mehr als 1% 222€
mehr als 20% 278€
mehr als 30% 334€
mehr als 40% 445€
Schweiz Nulltoleranz ab ca 76€
Slowakei ab 60€
Tschechien bis zu 2000€
Quelle: Caravaning 6/2011 (ADAC)
Nebenbei, die Hersteller von Chassis und Reifen haben sich beim Gewicht schon was gedacht. Es ist in meinen Augen sträflich und man gefährdet nicht nur sich sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, wenn man überladen fährt!
Schöne Grüße
Michael
Re: Überladung
Verfasst: Montag 11. August 2014, 12:36
von Womo-bernie
Hallo Susanne und Roland,
sorry, wenn ich da widerspreche...
auch wenn es in div. Foren immer wieder diskutiert wird, beim Führerschein zählt immer das zulässige Gesamtgewicht und NIE das tatsächliche Gewicht.
Wer meint, überladen durch die Gegend fahren zu müssen fährt also nicht mit der falschen Fahrerlaubnis...
Ciao
Bernie
Re: Überladung
Verfasst: Montag 11. August 2014, 20:53
von Dvorak
kurti hat geschrieben:
Interessanter finde ich die Frage, ob man Zulassung und Versicherungsshutz verliert ... das kann
die Existenz gefährden, mehr als ein paar Euro Strafe.
Bei meiner Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen, d.h. auch eine Überladung ist damit im Versicherungsschutz beinhaltet. Wenn man natürlich alles vorsätzlich macht, wie es dann aussieht, kann ich nicht sagen. Aber nicht alle Versicherungen schließen diese grobe Fahrlässigkeit ein! Irgendwie kommen die sowieso an unser Geld, wenn man das Kleingedruckte richtig liest , versteht und richtig deutet!!
Schöne Grüße
Michael
Re: Überladung
Verfasst: Montag 11. August 2014, 21:11
von Schwadi
Nicht nur den Führerschein und den Versicherungsschutz kann man verlieren auch sein eigenes Leben.
Re: Überladung
Verfasst: Montag 11. August 2014, 22:14
von Schwadi
Aber man sollte nicht leichtfertig das Leben von anderen und sein eigenes gefährden. Es hat schon einen Grund warum das Gewicht eines Fahrzeuges beschränkt ist.