Hallo Joseph,joseppe hat geschrieben:Was zahlt man denn so für Übergewicht?Gibt es pauschale Sätze?
das kommt darauf an, wo man gewogen wird, also in Deutschland oder im Ausland. Für Deutschland schau mal hier: http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/
Im Ausland sieht die Sache sehr viel schwieriger aus. In der Schweiz gewährt einem das Gestz eine Toleranz von max 3% vom zulässigen Gesamtgewicht, also bei beispielsweise 4,25t sind das immerhin 127,5 kg. Danach wird es richtig teuer. In Österreichgilt meines Wissens nach die 0%-Klausel. Das bedeutet bei angenommenen 4250 kg und gewogenen 4260 kg bereits Überladung. Auch hier nicht preiswert. Siehe auch die leider schon etwas veraltete Quelle des ADAC. Also für die Richtigkeit keinerlei Gewähr!
Belgien ab 50€
Dänemark zGG bis 3,5t je prozent überladung
- Fahrer 1,35€
- Halter 3,35€
zGG ab 3,5t je % überladung
- Fahrer 13,40€
- Halter 33,50€
Frankreich bis 750€
GB bis 10% 10Pfund; mehr als 10% 120Pfund; mehr als 15% 200Pfund
Italien zGG bis 10t
mehr als 5% 39-159€
mehr als 10% 80- 318€
mehr als 20% 159-639€
mehr als 30% 389-1596€
Luxemburg bis 10% 74€
Norwegen zGG über 3,5t je 100kg Überladung 250Kronen (32€)
Österreich mehr als 2% 36-2180€
Polen Verstoß gegen Ladungsvorschriften ab ca 50€
Portugal ab 60€
Schweden mehr als 1% 222€
mehr als 20% 278€
mehr als 30% 334€
mehr als 40% 445€
Schweiz Nulltoleranz ab ca 76€
Slowakei ab 60€
Tschechien bis zu 2000€
Quelle: Caravaning 6/2011 (ADAC)
Nebenbei, die Hersteller von Chassis und Reifen haben sich beim Gewicht schon was gedacht. Es ist in meinen Augen sträflich und man gefährdet nicht nur sich sondern auch andere Verkehrsteilnehmer, wenn man überladen fährt!
Schöne Grüße
Michael