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Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Verfasst: Dienstag 20. Februar 2018, 19:10
von JohnB
Wer von Euch hat als Hersteller "Fiat" in der Zulassungbescheinigung stehen?

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Verfasst: Dienstag 20. Februar 2018, 19:19
von Docsauerland
Ich.

Zulassungsbescheinigung Teil 1:
Unter "2" ("Herstellerkurzbezeichnung") steht: "FIAT (I)".

VG Stefan

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Verfasst: Dienstag 20. Februar 2018, 19:31
von JohnB
Dann steht Fiat ohne Wenn und Aber in der Pflicht. Das würde ggf. auch das Kraftfahrtbundesamt so sehen ;-)

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Verfasst: Dienstag 20. Februar 2018, 19:39
von Docsauerland
JohnB hat geschrieben: Dienstag 20. Februar 2018, 19:31 Dann steht Fiat ohne Wenn und Aber in der Pflicht. Das würde ggf. auch das Kraftfahrtbundesamt so sehen ;-)
Deshalb scheint sich FIAT diesen "Schuh" zwangsläufig auch "anzuziehen"...

Ich finde ich es daher nur etwas seltsam, dass Helmut ggf eine Rechnung seiner Fiatwerkstatt bekommt, die über seinen Carthagohändler bei Carthago zur Erstattung eingereicht werden soll.
:?:

Hatte denn jemand schon einmal so eine Fall?

VG Stefan

Re: Zuzahlung bei Rückrufaktion?

Verfasst: Dienstag 20. Februar 2018, 19:49
von JohnB
Ich sehe eigentlich nur drei Möglichkeiten:

1. Helmuts Werkstatt ist es gar nicht klar, dass Fiat der Hersteller ist, und sich "an den Hersteller wenden" an Fiat wenden heißt.
oder
2. Bei Helmuts Wagen ist Fiat nicht der Hersteller.
oder
3. Sie haben einfach versucht, einen Dummen zu finden.