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Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Mittwoch 19. August 2020, 20:08
von Arno Arnold
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Donnerstag 20. August 2020, 11:16
von JohnB
Andreasfi2 hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2020, 18:53
(..) Und per STVO gilt auch das LKW Überholverbot in Deutschland nicht für Personenkraftwagen über 3,5t ZGG - und in meiner Zulassungsbescheinigung steht ausdrücklich drin, dass ich ein Personenkraftwagen fahre...
Aber das hatten wir schon alles [emoji6]
(..)
Deswegen oben der Hinweis auf die "überwiegende Meinung". Ich würde, wenn es heiß wird, auch mal gerichtlich überprüfen lassen, ob ein Wohnmobil nicht doch unter "ausgenommen Personenkraftwagen ..." fällt. Die einschlägige Rechtsprechung erging noch für Fahrzeuge, die "Sonder-Kfz" waren.
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Donnerstag 20. August 2020, 21:14
von JumperI
Hallo nochmals,
da sind jetzt ja wieder die unterschiedlichsten Erfahrungen und Gesetzestexte zitiert worden.
Meine Frage nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, explizit Tempolimit 100 für Womos >3,5 t,
statt 60 oder 80 für LKW auf deutschen BABs
habe ich aber nirgends gefunden.
Ich werde noch kirre.
Muss man wirklich jedesmal einen Anwalt bemühen um zu klären, was die StVO ihren Bürgern tatsächlich vorschreiben will?
Das kann doch nicht wahr sein!
Grüße,
Thomas
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Donnerstag 20. August 2020, 22:14
von Andreasfi2
Auf Autobahnen oder.autobahnähnlich ausgebauten Straßen darfst Du in Deutschland 100km/h fahren. Auf Landstraßen maximal 80km/h.
Sonst alles wir beim PKW, was das Tempolimit angeht...
Viele Grüße
Andreas
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Freitag 21. August 2020, 08:42
von Ulito
Hallo
Sollte ein Anhänger gezogen werden darf man nur 60 Km/h auf Landstrassen wie der LKW.
Lg Ulrich
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Freitag 21. August 2020, 14:42
von JumperI
Andreasfi2 hat geschrieben: Donnerstag 20. August 2020, 22:14
Auf Autobahnen oder.autobahnähnlich ausgebauten Straßen darfst Du in Deutschland 100km/h fahren. Auf Landstraßen maximal 80km/h.
Sonst alles wir beim PKW, was das Tempolimit angeht...
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
also auch 100, wenn ein LKW Zeichen mit 60 auf der BAB z.B. wegen Strassenschäden erscheint?
Ist das sicher so?
Grüße,
Thomas
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Freitag 21. August 2020, 14:57
von Ulito
Hallo Thomas
Probiere das nicht,es wird teuer da du ja über 3,5t bist.
Da wo der LKW begrenzt ist bist Du das mit über 3,5t auch,Überholverbot ,Geschwindigkeits Begrenzungen und abstand nicht
vergessen 50m ab 80km/h mindestens.
Oder es ist ein Zusatzschild mit Wohnmobile ausgenommen darunter, was aber wohl sehr selten ist.
Lg Ulrich
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Freitag 21. August 2020, 18:01
von JumperI
Hallo Ulrich,
Danke für deine Einschätzung.
Trotzdem scheint es irgendwie anders zu laufen - zumindest war das bei mir so. Da, wo ich sicher war, nichts falsch gemacht zu haben kam ein Bescheid, der wieder zurück genommen wurde und da, wo ich aus Verunsicherung zu spät vom Gas gegangen bin kommt nichts.
Fühle mich irgendwie verarscht bzw. der Gesetzeswillkür ausgesetzt.
So kann das nicht weitergehen.
Ich werde versuchen das nochmal offiziell klären zu lassen.
Grüße,
Thomas
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Freitag 21. August 2020, 19:34
von Ulito
Hallo Thomas
Man kann das Willkür nennen oder besser ,im ermessen des Beamten.
Beim Auswerten erkennt der Beamte das auf dem Bild ein Wohnmobil zusehen ist und sortiert das Bild aus auch wenn über 3,5t .
Es ist ja den Ländern freigestellt wie die jetzt mit Wohnmobilen umgehen. Als Buss ist das einfacher,aber mittlerweile glaube ich
Ist die Bezeichnung so.KFZ Wohnmobil aus den Fahrzeugpapieren verschwunden und es heißt nur noch Wohnmobil, jedenfalls bei mir.
Wenn Du das Offiziell klären kannst versuch es Bitte und teile uns das Ergebnis mit. Vielen Dank dafür im voraus.
Lg Ulrich
Re: Vorschriften über 3.5 T
Verfasst: Freitag 21. August 2020, 20:12
von Tourer
Hallo zusammen,
für mich gelten für unseren Tourer T148 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen die Verkehrsregeln für LKW.
Ich habe da auch keinen Zweifel. Es gibt jedoch die Ausnahme das auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden darf.
Allerdings sind die Tourer und die C-Line ja nicht unbedingt als „Schwergewichte“ zu erkennen und so kommt es mit Sicherheit immer wieder vor, das die Person die z.B. Blitzerfotos auswertet diese Womos als Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen erkennt. Willkür kann ich da nicht erkennen.