Dazu:
https://www.zuhause-im-wohnmobil.de/woh ... -oder-lkw/.
Grüße

Deswegen oben der Hinweis auf die "überwiegende Meinung". Ich würde, wenn es heiß wird, auch mal gerichtlich überprüfen lassen, ob ein Wohnmobil nicht doch unter "ausgenommen Personenkraftwagen ..." fällt. Die einschlägige Rechtsprechung erging noch für Fahrzeuge, die "Sonder-Kfz" waren.Andreasfi2 hat geschrieben: Mittwoch 19. August 2020, 18:53 (..) Und per STVO gilt auch das LKW Überholverbot in Deutschland nicht für Personenkraftwagen über 3,5t ZGG - und in meiner Zulassungsbescheinigung steht ausdrücklich drin, dass ich ein Personenkraftwagen fahre...
Aber das hatten wir schon alles [emoji6]
(..)
Hallo,Andreasfi2 hat geschrieben: Donnerstag 20. August 2020, 22:14 Auf Autobahnen oder.autobahnähnlich ausgebauten Straßen darfst Du in Deutschland 100km/h fahren. Auf Landstraßen maximal 80km/h.
Sonst alles wir beim PKW, was das Tempolimit angeht...
Viele Grüße
Andreas