Seite 2 von 2
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 11:15
von Leomobil
Die Erhöhung der Gewichtsgrenze für den B-Führerschein wartet noch auf die Durchführungsbestimmungen für Deutschland, wahrscheinlich wird es ohne eine weitere Schulung/Prüfung nicht gehen.
Die Auflastung ist insbesondere für Fahrten ins Ausland wichtig, da z.B. die Österreicher bei Überladung völlig humorlos heftige Strafen verhängen.
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 12:58
von Tdr01
Du must die 4,5 to mit der Bescheinigung ja nicht eintragen lassen.
Zwingen kann dich niemand, nur weil Du die Bescheinigung beantragt hast.
Die Frage ist eher, was bringt es Dir?
Wenn Du überladen bist, dann sicher auf der HA, und da bringt die Bescheinigung nichts.
Bez. der neuen Führerscheinregelung wurde es schon gesagt.
Deutschland muss sich erst 2029 dazu bekoenne.
Und dann wird man bei uns sicherlich wieder zur Kasse gewzungen mit Nachprüfung, Fahrstunden etc.
Ich denke eine Ablastung zurück auf 4,25 to. sollte kein Problem sein.
Immerhion macht Carthago das auch.
Die Womos werden seitens Alko mit 4,5to. ausgesliefert an Carthago.
Carthago geht dann hin und lässt sie mit 4,25to zu.
Hat mir mal der Kollege bei Alko erzählt.
Er versteht auch nicht warum.
Gruß
Thomas
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 14:16
von Christian
Hallo,
normalerweise braucht man kein zusätzliches Papier. In den CoC Papieren sind die 4,5 t in der Ausbaustufe 2 schon eingetragen.
Aber wie schon beschrieben, ist das eigentliche Problem, dass die VA 2,1 t und die HA 2,5 t tragen darf.
Viele Grüße,
Christian
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 14:48
von Ohrenbär
Ich bilde mir ein das auf meinem Typenschild (Malibu) = Fiat Chassis auch andere Angaben als auf dem Carthago Schild!
2,1, 2,5 4,4 6,5t Fiat
2,1, 2,4 4,25 6,0 t Carthago
Ich verstehe das mal als Orientierung für den/ die Prüfer, was problemlos, stressfrei……. Abgesehen von Felgen- Reifentraglast ohne irgendwas geht!
Bei den Fahrwerksprofis ist bei mir HA selbst gescheit beladen noch Luft! So die Ausführung des Goldschmitt Partners hier vor Ort…… Zusatzluftfederung würde unnötig „verhärten“ dann eher mit Glasfaser Feder…….. Oder wenn ich ohnedies mehr oder weniger hinkomme, so lassen! Auffällig wird das erst beim Wiegen!
Gruß
Thomas
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 16:23
von Ulito
Moin Reini
Wenn Du bei einer Kontrolle mit der Bescheinigung wedelst wird Dir Vorsatz vorgeworfen kein Auge zugedrückt sondern Anzeige.
Würde ich ganz schnell vergessen oder Auflasten.
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 17:27
von Andreasfi2
Hallo Reini,
rein theoretisch könnte man Dir auch Steuerhinterziehung vorwerfen, da Du wissentlich 10 EUR zu wenig Kraftfahrzeugsteuer zahlst.
Viele Grüße
Andreas
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 19:02
von Reini
Bevor es zu abenteuerlich wird, bedanke ich mich für die vielen Beiträge und schaue ob ich noch das eine oder andere kg einsparen kann.
Im Grossen und Ganzen komme ich ja mit den 4,25 Tonnen hin. Zumal ich ja keinen Roller mitführe und vom Windsurfen aufs Wingfoilen gewechselt habe. Ist im Vergleich zum Surfen weniger Material.
Wenn die Auflastung mittels UBB und die einfache Ablastung beim Verkauf kein Problem gewesen wäre, hätte ich das gemacht. Der Puffer von 250 kg hätte mir gut getan. (Dass die Ablastung problematisch sein könnte, da sich einige Zulassungsbehörden querstellen, haben mir zwei Prüfer des TÜV-Süd mittlerweile unabhängig voneinander bestätigt. Dies gilt insbesondere für Bayern).
Die Sache mit dem Mitführen der UBB wäre eh eine Notlösung gewesen. Ist letztlich nicht wirklich praktikabel.
Grüsse
reini
Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----
Verfasst: Montag 8. Dezember 2025, 22:29
von Dvorak
Warum fragt denn niemand mal bei den einschlägigen „Auflastern“ nach? Goldschmitt, Carsten Stäbler etc.? Die wissen bestimmt besser Bescheid wie es funktioniert oder funktionieren sollte.