Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Alko, Fiat, MB, IVEVO
Leomobil
Registriert: Mittwoch 12. Februar 2020, 21:52
Basisfahrzeug: Iveco Daily
Modellbeschreibung: s-plus I 51 KRH

Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Leomobil »

Die Erhöhung der Gewichtsgrenze für den B-Führerschein wartet noch auf die Durchführungsbestimmungen für Deutschland, wahrscheinlich wird es ohne eine weitere Schulung/Prüfung nicht gehen.
Die Auflastung ist insbesondere für Fahrten ins Ausland wichtig, da z.B. die Österreicher bei Überladung völlig humorlos heftige Strafen verhängen.
Tdr01
Registriert: Mittwoch 1. November 2017, 18:22
Basisfahrzeug: Mercedes 907 3.0ltr
Modellbeschreibung: Frankia I7900 Plus

Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Tdr01 »

Du must die 4,5 to mit der Bescheinigung ja nicht eintragen lassen.
Zwingen kann dich niemand, nur weil Du die Bescheinigung beantragt hast.
Die Frage ist eher, was bringt es Dir?
Wenn Du überladen bist, dann sicher auf der HA, und da bringt die Bescheinigung nichts.

Bez. der neuen Führerscheinregelung wurde es schon gesagt.
Deutschland muss sich erst 2029 dazu bekoenne.
Und dann wird man bei uns sicherlich wieder zur Kasse gewzungen mit Nachprüfung, Fahrstunden etc.

Ich denke eine Ablastung zurück auf 4,25 to. sollte kein Problem sein.
Immerhion macht Carthago das auch.
Die Womos werden seitens Alko mit 4,5to. ausgesliefert an Carthago.
Carthago geht dann hin und lässt sie mit 4,25to zu.
Hat mir mal der Kollege bei Alko erzählt.
Er versteht auch nicht warum.

Gruß
Thomas
Christian
Registriert: Sonntag 14. Juni 2020, 22:08
Basisfahrzeug: Ducato 160 AL-KO f40
Modellbeschreibung: c-compactline I 141 LE

Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Christian »

Hallo,

normalerweise braucht man kein zusätzliches Papier. In den CoC Papieren sind die 4,5 t in der Ausbaustufe 2 schon eingetragen.
Aber wie schon beschrieben, ist das eigentliche Problem, dass die VA 2,1 t und die HA 2,5 t tragen darf.

Viele Grüße,
Christian
Ohrenbär
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Modellbeschreibung: I440QB

Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Ohrenbär »

Ich bilde mir ein das auf meinem Typenschild (Malibu) = Fiat Chassis auch andere Angaben als auf dem Carthago Schild!

2,1, 2,5 4,4 6,5t Fiat

2,1, 2,4 4,25 6,0 t Carthago

Ich verstehe das mal als Orientierung für den/ die Prüfer, was problemlos, stressfrei……. Abgesehen von Felgen- Reifentraglast ohne irgendwas geht!

Bei den Fahrwerksprofis ist bei mir HA selbst gescheit beladen noch Luft! So die Ausführung des Goldschmitt Partners hier vor Ort…… Zusatzluftfederung würde unnötig „verhärten“ dann eher mit Glasfaser Feder…….. Oder wenn ich ohnedies mehr oder weniger hinkomme, so lassen! Auffällig wird das erst beim Wiegen!

Gruß

Thomas
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Ulito
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Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Ulito »

Moin Reini
Wenn Du bei einer Kontrolle mit der Bescheinigung wedelst wird Dir Vorsatz vorgeworfen kein Auge zugedrückt sondern Anzeige.
Würde ich ganz schnell vergessen oder Auflasten.
Schöne Grüße
Ulrich :wave:
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Andreasfi2
Moderator
Moderator
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Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Andreasfi2 »

Hallo Reini,

rein theoretisch könnte man Dir auch Steuerhinterziehung vorwerfen, da Du wissentlich 10 EUR zu wenig Kraftfahrzeugsteuer zahlst. 🤷‍♂️

Viele Grüße

Andreas
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C-Line T4.9 (2017) Heavy mit 2,3l 180 ASG
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Reini
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Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Reini »

Bevor es zu abenteuerlich wird, bedanke ich mich für die vielen Beiträge und schaue ob ich noch das eine oder andere kg einsparen kann.

Im Grossen und Ganzen komme ich ja mit den 4,25 Tonnen hin. Zumal ich ja keinen Roller mitführe und vom Windsurfen aufs Wingfoilen gewechselt habe. Ist im Vergleich zum Surfen weniger Material.

Wenn die Auflastung mittels UBB und die einfache Ablastung beim Verkauf kein Problem gewesen wäre, hätte ich das gemacht. Der Puffer von 250 kg hätte mir gut getan. (Dass die Ablastung problematisch sein könnte, da sich einige Zulassungsbehörden querstellen, haben mir zwei Prüfer des TÜV-Süd mittlerweile unabhängig voneinander bestätigt. Dies gilt insbesondere für Bayern).

Die Sache mit dem Mitführen der UBB wäre eh eine Notlösung gewesen. Ist letztlich nicht wirklich praktikabel.

Grüsse
reini
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Dvorak
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Re: Auflastung von 4,25 auf 4,5 Tonnen --- Wirkung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers -----

Ungelesener Beitrag von Dvorak »

Warum fragt denn niemand mal bei den einschlägigen „Auflastern“ nach? Goldschmitt, Carsten Stäbler etc.? Die wissen bestimmt besser Bescheid wie es funktioniert oder funktionieren sollte.
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