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Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2023, 16:14
von Besc0029
Hallo,

nun das dürfte alles recht schwierig werden, aber ich würde auf jeden Fall mit Carthago reden. Letztendlich übernehmen die ja gegenüber den Händlern idR die Reparaturkosten, vielleicht sind sie ja da kulant.
Wegen des Lackschadens bin ich mir nicht sicher, ob das nicht eine Sache von Fiat ist. Bei einem Kastenwagen, der komplett von Fiat kommt und dort auch lackiert wird, wäre es wohl Sache einer Fiat Professionell Werkstatt. Leider weiß ich auch nicht wirklich weiter und kann nur sagen, was ich versuchen würde.

VG
Bernhard

Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2023, 16:16
von Oldi45
Hallo Juliane,
da hast Du wirklich ein unverschuldetes Problem. Gewährleistung muss der Händler des Kaufvertrages tragen. Mit seinem Händlervertrag ist er beim Hersteller abgesichert, dass das Beheben anerkannter Schäden dem Händler vom Hersteller vergütet wird. Das Problem ist nur, dass die tatsächlich angefallenen Kosten oft nicht ausreichend gedeckt werden. Deshalb möchte kein Händler die Gewährleistung für einen anderen Händler übernehmen. Möglich wäre es.
Ich hoffe, dass Du unter Mitwirkung von Carthago einen bereitwilligen Händler findest.
Gruß Hajo

Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2023, 17:15
von Juwomo
Hallo Hajo,
bei Carthago hatte ich auch angefragt, aber leider nur die Auskunft bekommen, dass ich mich an einen Händler wenden soll. In Aulendorf bekommt man nur einen Termin auf Veranlassung eines Händlers. Garantiearbeiten werden da wohl nicht erledigt. Ich bleib dran
Gruß Juliane

Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2023, 18:39
von Ohrenbär
Hallo Juliane,

In welcher Region steckst du denn?

Vielleicht kennt ja jemand einen freundlichen, willigen Carthagohändler, bei welchem man sich Unterstützung erhoffen kann?!

Ich hatte etwas ähnliches mit unserem Malibu auch…..

Gruß und viel Erfolg

Thomas

Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2023, 19:42
von ThomasPr
Leider wird hier wieder Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen. Garantie ist eine freiwillige Leistung (die auch an Bedingungen geknüpft werden kann), Gewährleistung eine gesetzliche Leistung, die der Verkäufer leisten muss. Deshalb ist der Ansprechpartner für Gewährleistungsmängel ausschließlich Dein Händler. Carthago bietet lediglich eine Dichtigkeitsgarantie.

Dein Problem ist nun die Insolvenz des Händlers. Deine Ansprüche musst Du beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der die Leistung ablehnt. Das ist leider das Problem einer Insolvenz, man steht mit seinen Forderungen neben anderen Gläubigern. Meist kommt es erst spät im Verfahren zur Befriedigung der gemeldeten Ansprüche und das meist nicht vollständig, sondern häufig mit einer geringen Quote, je nach dem, welche finanziellen Mittel der Insolvenzverwalter noch finden kann.

Du kannst nun versuchen, einen anderen Händler zu finden, der in die Verpflichtung Deines insolventen Händlers einspringt. Aus o.g. Gründen wird das nicht einfach werden. Ebenso kannst Du Carthago bitten, Dich dabei zu unterstützen. Einen Anspruch darauf hast Du aber nicht. Deshalb ist es m.E. sinnvoll, auf freundlicher Basis um Unterstützung zu suchen. Evtl. hat man bei einem Händler Chancen, wenn noch Nachrüstungen kostenpflichtig durchgeführt werden.

Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2023, 23:45
von Juwomo
Hallo Thomas,
danke für deinen Beitrag. Habe mich schlecht ausgedrückt. Ich meinte natürlich Gewährleistung. Aber der Händler muss nach Auslieferung eines Fahrzeuges bei Carthago extra einen Antrag darauf stellen und das hat er definitiv nicht gemacht.
Auf Anraten eines Rechtsanwaltes habe ich auf der Seite des Amtsgerichtes recherchiert, aber nichts gefunden. Nach einem Anruf dort wurde mir gesagt, dass es noch keinen Insolvenzverwalter gibt.
Ich hoffe, dass ich schon irgendwo einen Händler bzw Werkstatt finde. Wahrscheinlich mit viel Fahrerei, aber das Problem ist der fehlende Garantie-bzw Gewährleistungsantrag meines insolventen Händlers.
Wie ich schon geschrieben habe, hat ein Händler, den ich heute kontaktiert hatte gesagt, dass er ohne den Antrag nichts für mich machen kann. Werde aber dran bleiben, denn ich werde dann ja dort bleiben und es kommen im Laufe der Zeit weitere Aufträge für ihn.

Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Sonntag 8. Oktober 2023, 08:25
von WolliSI
Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffe dass Carthago als Lieferant zu Seite steht Dir einen anderen Kontakt zu realisieren .

Um welchen Vertragspartner in Insolvenz handelt es sich eigentlich? Das wird ja offiziell sein, wenn das IVgeruxjt bereits Auskunft gab.

Re: Garantie bzw. Gewährleistung

Verfasst: Sonntag 8. Oktober 2023, 09:18
von Oldi45
"Aber der Händler muss nach Auslieferung eines Fahrzeuges bei Carthago extra einen Antrag darauf stellen und das hat er definitiv nicht gemacht."

Der Händler muss keinen globalen Antrag beim Hersteller stellen. Dafür gibt es den Händlervertrag mit dem Hersteller. Allerdings muss der Händler zu jedem Gewährleistungsanspruch einen Antrag beim Hersteller, der dann die Freigabe macht, stellen. Innerhalb des ersten Jahres ist es unerheblich, wann die Anträge gestellt werden.
Gruß Hajo