Vorschriften über 3.5 T

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Tourer
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Tourer »

JumperI hat geschrieben: Donnerstag 17. September 2020, 19:51 Hallo Bernhard,
genau deshalb gilt die Ausnahmegenehmigung 100 für Wohnmobile 3,5 - 7,5 t.
Nein, die Ausnahmegenehmigung gilt nur grundsätzlich, also nur dann, wenn nicht durch Verkehrszeichen Einschränkungen von den Regeln der StVO angeordnet sind.
JumperI hat geschrieben: Donnerstag 17. September 2020, 19:51
Hier der Text aus dem Schreiben von heute:

Sofern Sie wissen möchten, ob ein Wohnmobil mit 4,2 t generell als Lkw einzustufen ist, möchte ich Sie darüber informieren, dass es sich laut Anlage XXIX (EG-Fahrzeugklassen) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bei Wohnmobilen um Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung „Wohnen“ handelt. Wohnmobile müssen so konstruiert sein, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und bestimmte Einrichtungen enthalten. Fahrzeuge der Klasse M sind für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. Wohnmobile werden also nicht - wie von Ihnen angenommen - den Lkw zugeordnet.

Nach § 1 der Zwölften Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVO beträgt abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobile bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass nach § 39 Abs. 2 Satz 1 StVO Regelungen durch Verkehrszeichen den allgemeinen Verkehrsregeln stets vorgehen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung, z. B. durch Zeichen 274, ist daher bei ihrer Anordnung gegenüber den Regelungen der Zwölften Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVO vorrangig zu beachten.

Gruss,
Thomas
In der Antwort wird doch ausdrücklich auf § 39 Abs. 2 Satz 1 StVO hingewiesen

§ 39 Abs. 2 Satz 1 StVO lautet.

(2) 1Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Da steht doch ganz groß, die Regelungen der StVO gelten nur wenn sie nicht durch Verkehrszeichen eingeschränkt werden.
Campingfan hat geschrieben: Donnerstag 17. September 2020, 20:03 Richtiges Beamten-Deutsch :wuetende:
Ich würde eher Juristendeutsch sagen.
Wie soll den so eine Auskunft formuliert werden ohne das der Auskunftgebende Gefahr läuft einen juristischen Text falsch wiederzugeben.

Damit ich jetzt nicht in falschen Verdacht gerate: Ich bin kein Jurist
Gruß
Bernhard

Wo immer ich auch bin, in meinem Womo bin ich zu Hause.
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JumperI
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JumperI »

Sorry, aber ich sehe das anders.
Wenn ein, als Womo eingetragenes FZ 'nicht generell als LKW' anzusehen ist, und es für 3,5 -7t extra eine Ausnahmeregelung gibt, dann gelten die LKW Tempolimits nicht.
Sonst wãre das ja. wie bei einer Versicherung, nach dem Motto:
Sie sind versichert, aber in ihrem Fall zahlen wir nicht. Aber hallo!
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Seewolfpk
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Seewolfpk »

Gilt nun
Zeichen 274
mit Zusatzschild LKW für uns oder nicht? :wuetende:
Gruß
Paul
Chic c-line T 4.9 - Duc 290 - EZL: 6/2016
Homepage: https://www.seewolfpk.de
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Harley1

Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Harley1 »

Seewolfpk hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 11:30 Gilt nun
Zeichen 274
mit Zusatzschild LKW für uns oder nicht? :wuetende:
:lachen: du musst jetzt alles nochmal von vorne lesen :lachen:
Also ich oute mich auch , ich verstehe nur noch Bahnhof, gibt es hier keinen Juristen, oder einen der schon mal eine Anzeige bekommen hat?
Berjue
Registriert: Sonntag 2. Dezember 2018, 10:50
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Berjue »

Ich steige jetzt hier aus und lege die Regeln für mich (4,5to) wie folgt aus:
Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung: max.100km/h
Geschwindigkeitsregeln für LKW (meiner Gewichtsklasse) gelten auch für mich, da ich über 3,5to bin, egal was im Kfz-Schein (M, PKW, LKW)
Auf Landstr. natürlich max. 80km/h
Liebe Grüße aus häuslicher Quarantäne, da Nordholland überraschend zum Risikogebiet erklärt wurde. Uns geht's aber gut. Das gleiche wünsche ich euch auch.
Bernfried
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JohnB
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Seewolfpk hat geschrieben: Freitag 18. September 2020, 11:30 Gilt nun
Zeichen 274
mit Zusatzschild LKW für uns oder nicht? :wuetende:
Das ist unklar.

Es gibt div. Verkehrszeichen, die ein Lkw-Symbol zeigen und für "Fahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen Pkw" gelten. Beispiele sind Lkw-Verbot (Zeichen 253), das Lkw-Überholverbot (Zeichen 277) oder das Zusatzschild mit Lkw-Symbol (Zeichen 1010-51). Die Schilder finden sich z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html

Ausserhalb Deutschlands gelten diese Schilder für Womos nicht. In Deutschland ist es nicht eindeutig, ob "ausgenommen Pkw" auch Womos erfasst. Mehrheitlich wird aber davon ausgegangen, dass die Lkw-Schilder gelten. Der hier zitierte Brief des Ministeriums gibt keine Klarheit.
Beste Grüße

John
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WolfG
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Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von WolfG »

Ich finde den Text aus dem Schreiben zwar eigentlich einigermaßen verständlich, als Antwort auf die eigentliche Frage geht es aber eindeutig am Thema vorbei.
Dort stehen nur Fakten, die wir alle bereits wissen:

1. Wohnmobile werden nicht den LKW zugeordnet.
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile von 3,5 bis 7,5 to ist per "Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften der StVO" auf Autobahnen und Kraftfahrstraße auf 100 km/h festgesetzt.
3. Diese 100 km/h gelten nicht, wenn auf diesen Straßen mit dem Zeichen 274 (für alle Fahrzeuge) die Höchstgeschwindigkeit auf z.B. 70 km/h reduziert ist.

Auf die Frage, ob das Zeichen 274 mit dem Zusatzschild 1010-51 Bild für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 to gilt oder nicht, geht das Schreiben m.M.n. überhaupt nicht ein.
Und nach StVO gilt dieses Zusatzschild für "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse" - also auch für Wohnmobile.

Schlauer macht uns dieses Schreiben daher nicht wirklich....

LG
Guido
Zuletzt geändert von WolfG am Freitag 18. September 2020, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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WolfG
Registriert: Freitag 10. April 2020, 19:38
Basisfahrzeug: Ducato X250
Modellbeschreibung: Chic C-Line I 5.9 XL

Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von WolfG »

Da war John wohl schneller :winkende:
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JohnB
Registriert: Mittwoch 3. Januar 2018, 22:37
Basisfahrzeug: Ducato X290 MJ 150
Modellbeschreibung: c-tourer T 142, Modell 18

Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von JohnB »

Mal schauen was das Ministerium auf folgende Frage antworten wird:

"Gelten die Verkehrszeichen 253, 277 oder 1010-51 für mein Wohnmobil mit 4,2 t zulässiger Gesamtmasse, das als Fahrzeug der Klasse M1, also letztlich als Pkw, zugelassen ist?"

Ich werde berichten.
Beste Grüße

John
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Meckpasch
Registriert: Montag 23. Dezember 2019, 20:05
Basisfahrzeug: X 250 MJ 2016
Modellbeschreibung: C Line 5.0 II

Re: Vorschriften über 3.5 T

Ungelesener Beitrag von Meckpasch »

Ich sehe es wie Guido. :clap:

"Ich finde den Text aus dem Schreiben zwar eigentlich einigermaßen verständlich, als Antwort auf die eigentliche Frage geht es aber eindeutig am Thema vorbei."

Thema bitte schließen. :Danke: :lachen:

Gruß
Gruß

Heimat ist da, wo man auch Abends noch MOIN sagt :wave:
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