Hallo,Harley1 hat geschrieben: Dienstag 5. Mai 2020, 09:04 Guten Morgen Spaetkumer, darf ich mal fragen weshalb du auf der Vorderachse 300 kg mehr haben möchtest, oder war das ein Dreher.
Du bringst mich aber auf eine Idee, man könnte doch vorne einen Träger für den Roller anbauen, das wäre doch die "LÖSUNG"
So ein Roller ist ja nicht so hoch, da kann man drüber weg gucken.
Vielleicht sollte ich mal ein Patent anmelden![]()
dafür müsst ihr erst § 22 Ladung Abs.3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ändern.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.