Hallo Rainer!Gast RB hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2017, 17:45 Wer kann mir genau sagen, ob Hersteller oder Verkäufer für diese Garantieanmeldung zuständig ist?
Bei mir hat es der eine auf den anderen geschoben!
Wer letztendlich dafür verantwortlich ist weiß ich nicht.
Ich sehe das nun nicht wirklich als Aufgabe des Käufers an. Aber selbst wenn, ich hätte es ja auch gemacht. Aber dann muss ich darüber informiert werden, dass das meine Aufgabe sein soll!Gast RB hat geschrieben: Mittwoch 27. Dezember 2017, 17:45 Ich bin nach Zulassung bei meiner Werkstatt aufgeschlagen und habe es dort erledigen lassen.
Aber so etwas muss doch klar geregelt sein!
Das darf doch nicht dem Zufall überlassen werden!
Die verkaufen doch nicht erst seit diesem Jahr Reisemobile!
VG Stefan