Ungelesener Beitrag
von Oldi45 » Dienstag 11. Dezember 2018, 11:52
Hallo Michael,
Deine Frage ist berechtigt. Es ist kein Spielchen von Händler und Hersteller gegen uns Kunden. Auch die eindeutig vom Hersteller verbockten Mängel muss der Händler für Dich richten, wie auch immer. Hier ist die kausale Kette aber noch nicht zu Ende, denn der Händler hat ja auch ein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller. Forderungen, die dem Hersteller angelastet werden können, werden dann vom Händler beim Hersteller geltend gemacht. Das kann manchmal sogar über den Rechtsweg erfolgen, z.B. wenn es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen nicht beseitigter Mängel, die der Hersteller zu verantworten hat, geht. Ich war selbst länger Händler und kenne diese Abläufe.
Für uns Kunden ist das so recht gut geordnet. Wir sollten nur Konsequent diesen Weg einhalten, die Mängel vom Händler beseitigen zu lassen. Dabei alles schriftlich veranlassen und in Streitfällen einen Gutachter und evtl. Rechtsbeistand mit dazu ziehen. Was hinter den Kulissen abläuft, braucht uns dabei nicht zu interessieren.
Diese Abläufe können sicher auch erklären, warum für die Gewährleistung immer der tatsächliche Händler in Anspruch genommen werden sollte, denn warum sollte sich ein anderer Händler in Gefahr begeben.
Gruß Hajo